Freistellung? Gastronomie

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497045-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung? Gastronomie

Hallo liebes Forum,
Ich bin Vollzeit (unbefristet) angestellt in einem Restaurant, der Vertrag läuft auf Stundenbasis. 
Nun gab es anscheinend ein paar Unreimheiten Bzw ein Kollege kann mich einfach nicht ausstehen. Zumindest keine triftigen oder gültigen Gründe für eine Kündigung.
Zunächst wurde ich letzte Woche ohne Erklärung oder Kommunikation die ganze Woche nicht in den Dienstplan eingetragen. Dann habe ich mehrmals nachgefragt, worauf hin eine Antwort kam, dass einiges nicht gut gelaufen wäre. Jedoch keine Frage nach einem Gespräch, keine eindeutige Aussage was dies nun bedeutet. Vor zwei Tagen ließ ich wissen, dass ich auf den nächsten Dienstplan warten würde.
Dann schrieb er (per sms), dass er mich freistellen möchte. Da die Wahrnehmungen zu weit auseinander gehen würden. 
Ich antwortete darauf nur, dass er mir bitte alles schriftlich schicken solle.
Was kann ich hier tun? Ich möchte persönlich auch nicht mehr dort bleiben, aber bin mir auch nicht sicher, was genau mir zusteht. Vor allem mit dem Stundenvertrag. Jedoch bin ich natürlich im Prinzip jetzt von heute auf morgen ohne Geld. Urlaub müsste ich ja auch ausbezahlt bekommen. Kündigen könnte er mir eigentlich nicht. 
Was steht mir an Geld zu?
Vielen lieben Dank für Hilfe!!! LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von fb497045-56):
Jedoch bin ich natürlich im Prinzip jetzt von heute auf morgen ohne Geld.


Die reine Nichteinteilung beim Dienstplan befreit den AG nicht von der Zahlung des vereinbarten Gehalts.
Solange Sie nicht gekündigt sind und Ihre Arbeitsleistung anbieten, muss das Gehalt weiter gezahlt werden, egal ob Sie eingeteilt werden oder nicht.

Nennt sich Annahmeverzug des Arbeitgebers.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Freistellung bedeutet, dass der AG dich von der Pflicht zu arbeiten freistellt - und dich weiterhin in dieser Zeit bezahlt, also ob du gearbeitet hättest. Ohne Geld stehst du also nicht da, wenn dem AG das auch klar ist.
Auch dürfte die Praxis, dich einfach nicht im Dienstplan zu berücksichtigen, nicht funktionieren: dir steht Beschäftigung zu! Am besten, du schaust in deinen AV - dort sollte deine Wochenarbeitszeit stehen und damit dein Anspruch auf Lohn.

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