Freistellung Lohnanpassung wegen Kurzarbeit

22. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go521572-29
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung Lohnanpassung wegen Kurzarbeit

Guten Abend
meine Frau ist Zahnarzthelferin und seit dem 7.01.2020 (Bezahlt) Freigestellt von der Arbeit weil sie in der 19.ten Woche Schwanger ist.
Nun ist wegen dem Corona Virus in der Praxis Kurzarbeit angesagt.
Weiß jemand wie es sich im Fall meiner Frau mit der Bezahlung verhält ? Die Chefin bekommt soweit ich weiß den Lohn meiner Frau komplett erstattet durch die Freistellung.

Woher bekommt ihre Chefin das Geld ?

Darf Sie den Lohn auch in der Freistellung runter setzen wegen der Kurzarbeit oder fällt sie da raus weil sie ja überhaupt nicht mehr in der Praxis arbeitet ?

*Im ersten Jahr hat die Cheffin vom Amt eine Lohn Zuzahlung bekommen und meine Frau ist im zweiten Jahr bei ihr Angestellt.

Gruß Saphyr

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von go521572-29):
meine Frau ist Zahnarzthelferin und seit dem 7.01.2020 (Bezahlt) Freigestellt von der Arbeit weil sie in der 19.ten Woche Schwanger ist.

Würde mich sehr wundern, wenn sie freigestellt wurde. Das ist nämlich absolut unüblich, insbesondere mit so einer Begründung. Die Mutterschutzfrist beginnt nämlich erst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Bitte nochmals in die Unterlagen schauen, was da tatsächlich angeordnet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go521572-29
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie wurde Freigestellt weil es eine Risiko Schwangerschaft ist und meine Frau es Psychisch schwer verkraftet da es nicht die erste Fehlgeburt wäre.
Meine Frau hat in erster Linie PZR gemacht und wäre täglich mit Blut und Speichel in Kontakt gekommen. Von daher hat ihre Cheffin sie Freigestellt weil eine Arbeit am Stuhl nicht vertretbar war und meine Frau sonnst nirgends anders einsetzbar war.

Meine Frau sagt gerade das es sich Beschäftigungsverbot nennt !?

-- Editiert von go521572-29 am 22.03.2020 22:00

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#3
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Die Höhe der Zahlung des bestehenden Beschäftigungsverbotes, basiert auf das erzielte Entgelt in den letzten 3 Monaten/13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft. Die jetzt eingeführte Kurzarbeit hat daher keine Auswirkungen für deine Frau.

Zur Frage "woher bekommt der AG das Geld" = von der Krankenkasse. Ist über die U2 Umlage geregelt.

Alles Gute für euch!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go521572-29
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So hatte ich das auch verstanden.
Vielen Dank

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