Freistellung

17. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)
Freistellung

Hat man als Arbeiter (Bezahlung auf Stundenlohnbasis) bei einer Freistellung (Kündigung) wohl eher Anspruch auf den Durchschnittslohn des letzten Jahres (also inkl. Überstunden) oder auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (also Regelarbeitszeit) ?

P.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Auf die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

... das sieht der gekündigte Arbeiter irgendwie anders, nun ist er auch noch der Meinung, daß ihm ja auch noch anteilmäßig Urlaub obendrauf gezahlt werden müßte.

P.

3x Hilfreiche Antwort

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