Hat man als Arbeiter (Bezahlung auf Stundenlohnbasis) bei einer Freistellung (Kündigung) wohl eher Anspruch auf den Durchschnittslohn des letzten Jahres (also inkl. Überstunden) oder auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (also Regelarbeitszeit) ?
P.
Freistellung
17. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2005 | 15:12
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Freistellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Mai 2005 | 16:32
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 48x hilfreich)
Auf die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
#2
Antwort vom 2. Juni 2005 | 14:15
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
... das sieht der gekündigte Arbeiter irgendwie anders, nun ist er auch noch der Meinung, daß ihm ja auch noch anteilmäßig Urlaub obendrauf gezahlt werden müßte.
P.
Und jetzt?
Schon
268.093
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten