Freistellung für obligatorischen Gespräch mit dem Arbeitsamt

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
DE13845
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)
Freistellung für obligatorischen Gespräch mit dem Arbeitsamt

Mein Sohn hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 21.12.2023 ausläuft. Er hat sich ab sofort arbeitssuchend gemeldet und bekommt eine obligatorische Einladung vom Arbeitsamt, um seine berufliche Situation zu besprechen. Der Termin muss gemäß Paragraph 9 Abs. 1 des 3. Buch Sozialgesetzbuch wahrgenommen werden. Muss der AG ihn hierfür freistellen?

-- Editiert von User am 15. September 2023 16:14

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fisch60
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie kann man sich denn "Arbeitssuchend" melden wenn man noch arbeitet. :???:

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss zur Wahrnehmung eines Termin bei der Agentur für Arbeit freistellen, falls die Agentur den Termin so vorgibt und er nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist.

Allerdings besteht der Anspruch auf Freistellung nur für die tatsächliche Zeit des Termines bei der Arbeitsagentur, davor und/oder danach muss er wieder zur Arbeit.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Wie kann man sich denn "Arbeitssuchend" melden wenn man noch arbeitet. :???:


Man kann nicht nur, man muss sogar! Hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Am besten selbst immer mal informieren, bevor man die Beiträge hier mit sinnlosen Kommentaren zumüllt :wink:

-- Editiert von User am 15. September 2023 16:24

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(374 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Wie kann man sich denn "Arbeitssuchend" melden wenn man noch arbeitet. :???:


Das ist ein gaaanz neuer Dienst der Arbeitsagentur, damit die Leute vor einer Kündigung nicht nur zuhause rumhängen, sondern sich schon mal ans "Stempeln" gewöhnen können. :devil:

Liebe Grüße

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DE13845
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Wie kann man sich denn "Arbeitssuchend" melden wenn man noch arbeitet.

Muss man, wenn man nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren will

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30464 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von DE13845):
Muss man, wenn man nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren will
So schlimm nun auch wieder nicht. :wink:
Nicht oder verspätet arbeitsuchend gemeldet--- bringt 1 Woche Sperrzeit.

Vielleicht findet dein Sohn jetzt ganz ohne ---Arbeitsamt--- ??? selbst eine neue Beschäftigung?
Zitat (von DE13845):
Muss der AG ihn hierfür freistellen?
Ja. Muss er. Kann das Agentur-Schreiben vorlegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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