Freistellung im Job

5. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
OliverSchl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Freistellung im Job

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe bei einem bekannten in der Spielothek als Servicemitarbeiter gearbeitet. Die Arbeit hat Spaß gemacht aber man wurde durch den Chef 24h durch die Kamera beobachtet und sogar das Handy wurde kontrolliert. Ich war noch in der Probezeit und sagte meinem Chef das ich das nicht gut finde und nicht sicher bin ob das auch rechtens ist. Er sagte mir darauf hin das ich mir überlegen soll ob ich weiter arbeiten will oder nicht. Mein Chef ging kurz darauf in den Urlaub und nach ein paar Tagen sagte ich dem Sohn des Chefs (der dort auch arbeitet) das ich es mir überlegt hab und dort nicht weiter arbeiten möchte. Es war da der 22.05.2015. Ich sagte das ich aber den Monat noch zu ende arbeiten möchte. Ich kam am nächsten morgen auf die Arbeit und bekam gesagt das ich freigestellt bin bis der Chef wieder da sei. Er sei am 07.06.2015 wieder da. Ich habe darüber nichts schriftlich bekommen. Man sagte mir jetzt das ja mein letzter Arbeitstag der 22.05.2015 gewesen ist und ich nur bis zu dem Tag Lohn bekomme. Meine Frage ist jetzt ob das alles so richtig ist mit der mündlichen Freistellung und das ich dann gesagt bekomme das mein letzter Arbeitstag der 22.05.2015 war. Habe bis heute 05.06.2015 nichts schriftlich, weder eine Kündigung oder sonst was.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver S.

-- Editier von OliverSS am 05.06.2015 15:17

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lou_Zelig
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Tag,
Natürlich darf der Chef Sie Freistellen, aber er muss bis zur wirksamen Kündigung bezahlen. Hierbei ist die Kündigungsfrist zu beachten. Eine sofortige Kündigung, also fristlos, müsste ausreichend begründet sein bzw. Sie müssten etwas getan/ unterlassen haben was ihre Pflicht gewesen wäre.
Wenn sie keine Zeugen haben für die Aussagen bezgl. Der Freistellung, dann könnte das schwer zu beweisen sein hinterher. Sie gehen nicht zur Arbeit, Arbeitger nutzt das für die Kündigung o.ä.

Ich bin kein Fachmann!!!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

a) die Überwachung in einem Spielsalon durch eine Kamera dürfte oder könnte rechtens sein
b) die Überwachung des Handys müsste man genauer anschauen - ich verstehe nicht, was da genau los ist. Handelt es sich um ein Diensthandy? Und wieso braucht es in einer Spielhalle überhaupt ein Handy für die Arbeit?
c) mündliche Kündigung gibt es nicht
d) die Freistellung dürfte gelten, wenn sie durch den Chef angeordnet worden ist und nur jemand anders (der Sohn? sie übermittelt hat; Freistellung geht aber nur unter Fortzahlung der Bezüge.
e) es könnte also sein, dass eine Klage beim Arbeitsgericht gute Chancen hat, zumal es in dem Bereich auch Kündigungsfristen einzuhalten gilt.

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#3
 Von 
OliverSchl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja eine Kündigungsfrist gibt es ja in der Probezeit nicht oder wie ist das in diesem Fall wegen der Freistellung?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Das Problem wird sein, das Chef und Sohn behaupten werden "Der ist einfach nicht mehr gekommen / Arbeitsverweigerung".

Das wird dann etwas problematisch das zu widerlegen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von OliverSchl):
Naja eine Kündigungsfrist gibt es ja in der Probezeit nicht oder wie ist das in diesem Fall wegen der Freistellung?


Wieso gibt es keine K-Frist in der Probezeit? Nach BGB schon - google 'gesetzlichen Kündigungsfristen'. Nach TV kann die Frist freilich kürzer sein, aber ganz ohne? Und zu einer 'Fristlosen' gibt es wahrlich keinen Grund.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OliverSchl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ne es war noch eine andere Mitarbeiterin dabei die bestätigen kann das man mir gesagt hat das ich freigestellt sei bis der Chef aus dem Urlaub zurück ist.
Habe grad mal gegooglet, in der Probezeit ist die Kündigungsfrist 2 Wochen/14 Tage. Also steht mir noch 2 Wochen nach dem 22.05.2015 Gehalt zu oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat:
Ne es war noch eine andere Mitarbeiterin dabei die bestätigen kann das man mir gesagt hat das ich freigestellt sei bis der Chef aus dem Urlaub zurück ist.

Erfahrungsgemäß gibt es da dann im Falle des Falles erhebliche Erinnerungslücken oder man hat nicht auf das Gespräch geachtet da man mit was anderem beschäftigt war.
Da würde ich nicht so viel Hoffnung reinsetzen.


Gekündigt ist man ja noch nicht, man kann es ja einfach mal mit einer Klage zur Lohnzahlung versuchen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
OliverSchl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok also brauch ich da nicht drauf eingehen wenn die jetzt sagen mein letzter Arbeitstag war ja der 22.05.2015 und bis dahin bekomm ich auch nur Lohn?

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