Freistellung in Insolvenz

1. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Twinky12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)
Freistellung in Insolvenz

Hallo
Meine Firma ist insolvent,letzte Woche habe ich ein Fax bekommen, dass ich ab 15.9.12 freigestellt ( unbezahlt ) werde. Das ist soweit i.o.
Heute Mittag am 1.9 habe ich die Freistellung ( Einwurfeinschreiben ) zum 1.9 erhalten.
Nun habe ich zufälligerweise heute frei, es ist wirklich nur ein Zufall, normal bin ich also arbeiten. Kann man am 1.9 Jemanden zum 1.9 freistellen obwohl er am 1.9 arbeitet ???
schon mal Danke für eine Antwort

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Meine Firma ist insolvent


Wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet?

quote:
Kann man am 1.9 Jemanden zum 1.9 freistellen obwohl er am 1.9 arbeitet ???


Die Frage stellt sich in der Form doch gar nicht, wenn Sie heute nicht arbeiten waren. Ob das nun Zufall ist spielt dafür keine Rollen.

Ob die Freistellung in der Form (unbezahlt) zulässig ist, sollte man eher klären.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Twinky12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Doch mir erstellt sich diese Frage, meine Arbeit ist noch nicht erl, ich habe noch diverse Firmenunterlagen und ein Firmen PKW. In der firma ist noch Abeit. Ich hätte noch für 2 Wochen Lohn und 4 Wochen den Firmen PKW - Das stand so in dem Fax
Die unbezahlte Freistellung ist zulässig
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die unbezahlte Freistellung ist zulässig


Warum?

quote:
In der firma ist noch Abeit. Ich hätte noch für 2 Wochen Lohn und 4 Wochen den Firmen PKW - Das stand so in dem Fax


Wie würden Sie die Frage stellen, wenn die heutige Freistellung ab morgen gelten soll? Was ändert sich dann?

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Twinky12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Doch unbezahlt ist i.o. Insolvenzrecht, ich bekomme dann Geld vom Amt und wenn noch Geld übrig sein sollte bekomme ich am Santnimmerleinstag die restlichen 40 % aus der Insolventzmasse. Es geht auch nicht um die unbezahlte Freistellung, Wenn die Freistellung mit dem Datum nicht in Ordnung ist, was ich Glaube bekomme ich noch Lohn und 4 Wochen den PKW. Ich denke das das so nicht i.O. ist wenn ich heute gearbeitet hätte, hätte ich für 0 Euro gearbeitet, meines erachtens muß die Freistellung neu geschrieben werden und ich darf noch arbeiten. Es geht um das Datum. Wenn ich Jemanden kündige kann der Mitarbeiter die Kündigung auch nicht erst am 1. des Monats in der Post haben
Gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Doch unbezahlt ist i.o. Insolvenzrecht,


Das man bei Insolvenz auch schnell mal vom IV unbezahlt frei gestellt und zur Arbeitsagentur geschickt wird, ist mir bekannt. Trotzdem ist auch im Fall der InsO das Arbeitsrecht an sich weiter wirksam. Die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten aus der InsO mal aussen vor gelassen.
Eine entscheidende Frage haben Sie nicht beantwortet, ob das Inso-verfahren bereits eröffnet wurde.
Wurde der Arbeitsvertrag bereits gekündigt?

quote:
Wenn die Freistellung mit dem Datum nicht in Ordnung ist, was ich Glaube bekomme ich noch Lohn und 4 Wochen den PKW.


Für den Fall, dass das Verfahren eröffnet wurde und der IV die Arbeitgeberfunktion übernommen hat, dann kann dieser wie jeder anderer AG auf Lohnzahlung, etc. verklagt werden.

quote:
Ich denke das das so nicht i.O. ist wenn ich heute gearbeitet hätte, hätte ich für 0 Euro gearbeitet,


Dann müssten Sie für den einen Tag den Lohn einfordern/einklagen. Aber wie gesagt, die Frage stellt sich doch in der Form nicht, weil sie nicht gearbeitet haben.

quote:
Wenn ich Jemanden kündige kann der Mitarbeiter die Kündigung auch nicht erst am 1. des Monats in der Post haben


Kommt drauf an, wenn die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, dann ist der Kündigungszugang am 1. des Monats eher kein Problem.

Sie können m.E. nur versuchen, die Arbeitkraft weiter anzubieten und auf eine Einigng mit dem IV hoffen. Ich glaube nicht, dass das rumreiten auf dem Zugang zum 1.9. "weil man da eigentlich gearbeitet hätte" irgendwelche Pluspunkte bringt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Twinky12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

So, ich habe heute eine Antwort : Die Freistellung wird zurückgenommen. Ab Morgen gehe ich wieder arbeiten
Danke

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