Hallo,
mein Arbeitgeber
hat mich telefonisch freigestellt und mir gesagt das ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag in den nächsten zwei tagen erhalten werde.
Nun möchte ich mich absichern wegen der Freistellung da diese nur Mündlich am Telefon war.
Ich tue mir schwer mit dem Text, ich habe das mal geschrieben:
in unserem heutigen Telefonat haben Sie mich von der Arbeit freigestellt und mir mitgeteilt das ich kurzfristig eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten werde (aktuell noch nichts erhalten)
In diesem Zusammenhang möchte ich mitteilen das ich ausdrücklich anbiete, entsprechend pflichtgemäß zu arbeiten.
Bitte bestätigen Sie mir die Freistellung daher noch schriftlich.
Kann ich das so lassen oder besser was anderes schreiben?
Freistellung nur mündlich
10. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 10. Februar 2020 | 22:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Freistellung nur mündlich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Februar 2020 | 22:16
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Passt schon. Wahrscheinlich aber wird dein Brief länger brauchen, beim Arbeitgeber anzukommen, als umgekehrt die Kündigung bei dir.
#2
Antwort vom 10. Februar 2020 | 22:19
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
würde es per Mail schicken
Und jetzt?
Schon
268.078
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
22 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten