Freistellung und Urlaub

5. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 206x hilfreich)
Freistellung und Urlaub

Jemand hat noch 7 Tage Resturlaub. Ihm wird gekündigt und er wird freigestellt. Muß der Arbeitgeber nur für die Zeit der Kündigungsfrist das Gehalt weiterzahlen? Oder zusätzlich noch die 7 Tage Urlaub ausbezahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(675 Beiträge, 199x hilfreich)

Bei einer Freistellung heißt es i.a., dass damit alle Ansprüche bezgl. Urlaubstagen und Überstunden abgegolten sind.
Wenn in deinem Fall die Zeit der Freistellung gleich bzw. länger als dein Anspruch auf Urlaub / Überstunden sein sollte, dann wird dir der Urlaub selbstverständlich nicht mehr ausgezahlt.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Ob durch die Freistellung der Urlaub gewährt wurde, hängt davon ab, wie die Freistellung formuliert wurde. So pauschal kann die Frage nicht beantwortet werden.

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#3
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 206x hilfreich)

"Wir stellen Sie mit sofortiger Wirkung, unter Einbeziehung Ihrer noch bestehenden Urlaubsansprüche, von Ihrer Arbeitsleistung frei."

Ich möchte nur wissen, ob das so rechtens ist.

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#4
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(675 Beiträge, 199x hilfreich)

Das ist der Fall wie oben von mir beschrieben. Ja das ist rechtens, deine Urlaubstage sind mit den freigestellten Tagen abgegolten (vorausgesetzt natürlich, dass die Anzahl der Tage der Freistellung größer oder gleich der Anzahl der Urlaubstage sind).


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