Freistellung unter Anrechnung von Überstunden

15. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
sweetheart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung unter Anrechnung von Überstunden

Hallo,
mir wurde zum 30.9.03 betreibsbedingt gekündigt. Freitag um 17 Uhr erhielt ich den Anruf, dass ich ab sofort freigestellt bin. Heute kam die schriftliche Bestätigung.
Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden. Urlaub, ok, kann ich mit leben, ist so üblich.
Aber, ich hatte per 31.8.03 einen Stundensaldo von 123 Std. 60 Std, wurden ausgezahlt. jetzt stehe ich bei 88 Stunden. Darf der AG wirklich die Stunden für die Freistellung heranziehen????
Bei meiner Arbeitszeit sind das immerhin noch 30 Std.
Gruß
Ursula Wolf

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi :-)

Wieso hast du denn nur 2 Wochen Kündigungsfrist, bist du noch in der Probezeit?
Was steht denn in deinem Vertrag, ist dort eine Klausel, dass die Überstunden bei einer Freistellung abgegolten werden?

Schau mal auf folgender Seite, hoffe es hilft dir:

http://www.arbeitsrecht.de/aktuell/aktuell82.htm

Gruß
Nina

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sweetheart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Kündigungsfrist ist länger. Ich habe am 6.8.03 meine Kündigung bekommen.
Aber pflichtbewusst und verantwortungsvoll wie man ist, habe ich meinen Job proper weitergeführt. Und in der Lohnbuchhaltung kommt es fast automatisch zu Überstunden sobald man mitten im Lohnlauf steckt.
Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts, auch nicht bei Beendigung Arbeitsverhältnis.
Gruß
Ursula Wolf

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