Freistellung von der Arbeit

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Iamfine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung von der Arbeit

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Ich habe in einem Betrieb gearbeitet, mit 11-monatigem Arbeitsvertrag. Durch heftiges Mobbing und die daraus resultierenden Beschwerden habe ich mich dazu entschieden, einen Arzt aufzusuchen, der mich auch nach der Schilderung des Falles sofort 4 Wochen krankschrieb. Während der Krankheitszeit erhielt ich eine Email von meinem Vorgesetzten, dass sich die Firma dazu entschieden habe, mich nach Abzug des Resturlaubs und der Überstunden widerruflich von der Arbeit freizustellen. Nun ist mein letztes Gehalt eingegangen, und ich musste feststellen, dass man mir nur ca. 60 % des Gehaltes überwiesen hatte. Ist das rechtens, vor allem, wenn im Arbeitsvertrag keine Klauseln über Freistellungen vermerkt sind?

Ich bin sehr dankbar für ein paar nützliche Tips.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du hast weiter Anspruch auf dein volles Gehalt. Also die Differenz einfordern. Schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

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