Hallo zusammen,
ich wurde gekuendigt. Fristgerecht zum 15.04.2020. Beim Gespraech wurde mir gesgat ich muesse nicht mehr bei der Arbeit erscheinen, wegen Arbeitsmangel. Ich war aber bereit die naechsten 4 wochen weiter zu arbeiten. Nun schrieb mir der Chef, dass es keine Lohnfortzahlung bis zum 15.04 gaebe. Ist das rechtens?
Freistellung wegen Arbeitsmangel
17. März 2020
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Frage vom 17. März 2020 | 20:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellung wegen Arbeitsmangel
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#1
Antwort vom 17. März 2020 | 20:53
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Nach gängiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt schuldet, wenn er im sogenannten Annahmeverzug ist. D.h., wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet aber der Arbeitgeber sie nicht annimmt.
#2
Antwort vom 17. März 2020 | 20:57
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
ZitatIst das rechtens? :
Selbstverständlich ist das nicht rechtens.
Erfolgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eigentlich schriftlich?
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#3
Antwort vom 17. März 2020 | 21:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120125 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatBeim Gespraech wurde mir gesgat ich muesse nicht mehr bei der Arbeit erscheinen, wegen Arbeitsmangel. Ich war aber bereit die naechsten 4 wochen weiter zu arbeiten. :
Was von den beiden Behauptungen könnte man jetzt wie genau beweisen?
#4
Antwort vom 17. März 2020 | 21:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat[quote=J :
Erfolgte die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eigentlich schriftlich?
Ja, die kuendigung war schriftlich. Nur die Freistellung nicht
#5
Antwort vom 17. März 2020 | 21:47
Von
Status: Weiser (17440 Beiträge, 6490x hilfreich)
Freistellung in dieser Form gibt es eigentlich nur gegen Entgelt. Gegebenenfalls wirst du vors Arbeitsgericht gehen müssen.
#6
Antwort vom 17. März 2020 | 23:44
Von
Status: Beginner (139 Beiträge, 52x hilfreich)
Da du keine schriftliche Freistellung hast, rate ich dir dringend an, deine Arbeitskraft SCHRIFTLICH anzubieten, sonst könnte dir ein unentschuldigtes Fehlen unterstellt werden. Damit könnte die Gehaltsforderung scheitern.
#7
Antwort vom 18. März 2020 | 01:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120125 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitatrate ich dir dringend an, deine Arbeitskraft SCHRIFTLICH anzubieten, :
Und zwar mit Zustellnachweis.
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