Freitag nach Herrntag

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
honigbiene90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freitag nach Herrntag

Hey Leute,
wisst Ihr wie es rechtlich richtig ist?

Ich arbeite regulär von Montag bis Donnerstag so wie es im Arbeitsvertrag steht. Freitags Hab ich immer frei.
Nun meine Frage muss ich für den Freitag nach Herrntag nen Urlaubstag einreichen???

Bitte Helft mir... hab deswegen ganz schön stress auf arbeit......

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Nein. Mit welcher Begründung sollte man das?

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn diese Arbeitstage in Ihrem Arbeitsvertrag so festgelegt sind, brauchen Sie keinen Urlaubstag für den Freitag. Feiertage müssen NICHT heraus- oder nachgearbeitet werden!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Soll "Herrntag" etwa "Vatertag" sein? Das wäre im Übrigen nicht der Feiertag sondern der heißt dann "Christi-Himmelfahrt".

Woran entzündet sich der Ärger denn jetzt ganz konkret. Man wird ja nicht im luftleeren Raum auf einmal mit dem AG diskutieren, ob man für Freitag nach einem Feiertag auf einem Donnerstag einen Tag Urlaub benötigt. Hat der AG den AN für diesen Freitag auf einmal auf den Dienstplan geschrieben?

Sollte dies das Problem sein, fragt sich, ob die Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag fest vereinbart sind oder ob dem AG noch im Hinblick auf die Arbeitszeit das Direktionsrecht offen steht. Im letzten Fall, könnte er nämlich grundsätzlich schon die Arbeitszeit ändern und Arbeit an einem Freitag anordnen. Da findet dann nur eine Billigkeitskontrolle statt.

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#5
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Ist festgelegt, dass von Montag bis Donnerstag gearbeitet wird oder 4 Tage die Woche? Wenn explizit drin steht, dass der Freitag keine festgelegter Arbeitstag ist sollte dafür auch kein Urlaub eingereicht werden müssen.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Was steht denn wortwörtlich! im Arbeitsvertrag zum Urlaubsanspruch?

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#7
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Sofern wirklich die Arbeitstage Mo bis Do im Arbeitsvertrag geregelt sind, musst Du Freitag nicht Urlaub beantragen.

Klingt fast so, als wollte dein AG den Arbeitstag Donnerstag auf Freitag legen, damit er den Feiertag nicht bezahlen muss :)


Ally

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