Freiwillige Überstunden - Zeitraum

26. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go509772-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwillige Überstunden - Zeitraum

Hallo,

generell werden bei meinem AG Überstunden geduldet, meistens an Samstagen.
Nun gibt es neuerdings eine Regelung die besagt, bei Leistung freiwilliger Überstunden sind entweder 4 Stunden oder 8 Stunden zu leisten. Das Abmelden zu einem früheren Zeitpunkt, beispielsweise nach 2 geleisteten Stunden ist nicht möglich. Ist diese Regelung rechtens?
Ich bin bisweilen der Auffassung gewesen, dass ich - natürlich mit vorheriger Info an den AG - meine Zeit bei freiwillig geleisteten Überstunden auch frei einteilen kann, dementsprechend auch nach 2 oder 3 Stunden den Arbeitsplatz verlassen darf. Ich hätte dazu gerne genauere Informationen..

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

'Freiwillige Überstunden' sind arbeitsrechtlich Plus- oder Mehrarbeitsstunden - echte Überstunden sind definiert dadurch, dass sie ausdrücklich angeordnet werden oder sich aus der Sache zwangsläufig ergeben (... muss diese Woche fertig werden e.g.). Vielleicht sind diese 'freiwilligen Überstunden' doch nicht so freiwillig.
Bei Leistungen, die wirklich freiwillig erbracht werden, wird der AG auch m.E. keine Vorschriften hinsichtlich der Mindestdauer machen können. Da bin ich bei dir - nur ist der AG offenbar anderer Ansicht. Ob man das ausstreitet? Eigentlich eine Sache für einen BR, aber den scheint es bei euch nicht zu geben.
Mein Vorschlag: bleiben lassen, samstags nicht mehr freiwillig arbeiten, nicht 4 oder 8 Stunden, erst recht nicht 2 Stunden. Der AG will dem offenbar Grenzen setzen - wieso willst du klüger sein als dein AG?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie und Ihre Kollegen unter den Bedingungen mal einfach ein paar Wochen keine Überstunden machen, das wäre vielleicht hilfreich.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go509772-16):
generell werden bei meinem AG Überstunden geduldet, meistens an Samstagen.
Werden die auch bezahlt?

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#4
 Von 
go509772-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
'Freiwillige Überstunden' sind arbeitsrechtlich Plus- oder Mehrarbeitsstunden - echte Überstunden sind definiert dadurch, dass sie ausdrücklich angeordnet werden oder sich aus der Sache zwangsläufig ergeben (... muss diese Woche fertig werden e.g.). Vielleicht sind diese 'freiwilligen Überstunden' doch nicht so freiwillig.
Bei Leistungen, die wirklich freiwillig erbracht werden, wird der AG auch m.E. keine Vorschriften hinsichtlich der Mindestdauer machen können. Da bin ich bei dir - nur ist der AG offenbar anderer Ansicht. Ob man das ausstreitet? Eigentlich eine Sache für einen BR, aber den scheint es bei euch nicht zu geben.
Mein Vorschlag: bleiben lassen, samstags nicht mehr freiwillig arbeiten, nicht 4 oder 8 Stunden, erst recht nicht 2 Stunden. Der AG will dem offenbar Grenzen setzen - wieso willst du klüger sein als dein AG?


Ein BR ist tatsächlich vorhanden, da es ein Betrieb mit relativ vielen Mitarbeitern ist - aber dieser nimmt die Regelung so hin. Wollte halt nur wissen, ob der AG über meine Anwesenheit bestimmen darf, sofern ich Mehrarbeit in meinem Interesse leiste (sei es um mein Stundenkonto zwecks Freizeitausgleich zu füllen oder mir etwas dazuverdienen möchte zur regulären Arbeit).


Zitat (von Anami):
Zitat (von go509772-16):
generell werden bei meinem AG Überstunden geduldet, meistens an Samstagen.
Werden die auch bezahlt?


Werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, demnach ist auch wahlweise Auszahlung/Freizeitausgleich möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der BR hat hier nichts zu dulden, der hat mitzubestimmen! Den sollte man mal auf die Frage ansetzen, machen Sie da doch mal einen gemeinesamen Termin mit den Kollegen, die sich auch wehren wollen.
Mir ging es darum, dass wenn eine für sie nachteilige Regelung umgesetzt wird, und Ihre Kollegen und Sie diese nicht akzeptieren und mal kurzzeitig auf die Überstunden deshalb verzichten, dann könnte das helfen, den Arbeitgeber zum Überdenken zu bewegen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Das sind doch keine Überstunden. Da hat sich eine Verschiebung der Arbeitszeit eingeschlichen, deren Gestaltung bisher offensichtlich dem Mitarbeiter überlassen wurde. So geht das doch gar nicht. Dass dem irgendwann ein Riegel vorgeschoben werden musste, das ist doch klar.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go509772-16):
Werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, demnach ist auch wahlweise Auszahlung/Freizeitausgleich möglich.
Das sind keine Überstunden.
Das hat bisher so geklappt, aber du hast kein Recht auf diesen *Hinzuverdienst*, wenn dein AG das nicht mehr möchte.

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