Hallo,
generell werden bei meinem AG Überstunden geduldet, meistens an Samstagen.
Nun gibt es neuerdings eine Regelung die besagt, bei Leistung freiwilliger Überstunden sind entweder 4 Stunden oder 8 Stunden zu leisten. Das Abmelden zu einem früheren Zeitpunkt, beispielsweise nach 2 geleisteten Stunden ist nicht möglich. Ist diese Regelung rechtens?
Ich bin bisweilen der Auffassung gewesen, dass ich - natürlich mit vorheriger Info an den AG - meine Zeit bei freiwillig geleisteten Überstunden auch frei einteilen kann, dementsprechend auch nach 2 oder 3 Stunden den Arbeitsplatz verlassen darf. Ich hätte dazu gerne genauere Informationen..
Danke
Freiwillige Überstunden - Zeitraum
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'Freiwillige Überstunden' sind arbeitsrechtlich Plus- oder Mehrarbeitsstunden - echte Überstunden sind definiert dadurch, dass sie ausdrücklich angeordnet werden oder sich aus der Sache zwangsläufig ergeben (... muss diese Woche fertig werden e.g.). Vielleicht sind diese 'freiwilligen Überstunden' doch nicht so freiwillig.
Bei Leistungen, die wirklich freiwillig erbracht werden, wird der AG auch m.E. keine Vorschriften hinsichtlich der Mindestdauer machen können. Da bin ich bei dir - nur ist der AG offenbar anderer Ansicht. Ob man das ausstreitet? Eigentlich eine Sache für einen BR, aber den scheint es bei euch nicht zu geben.
Mein Vorschlag: bleiben lassen, samstags nicht mehr freiwillig arbeiten, nicht 4 oder 8 Stunden, erst recht nicht 2 Stunden. Der AG will dem offenbar Grenzen setzen - wieso willst du klüger sein als dein AG?
Wenn Sie und Ihre Kollegen unter den Bedingungen mal einfach ein paar Wochen keine Überstunden machen, das wäre vielleicht hilfreich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Werden die auch bezahlt?Zitatgenerell werden bei meinem AG Überstunden geduldet, meistens an Samstagen. :
Zitat'Freiwillige Überstunden' sind arbeitsrechtlich Plus- oder Mehrarbeitsstunden - echte Überstunden sind definiert dadurch, dass sie ausdrücklich angeordnet werden oder sich aus der Sache zwangsläufig ergeben (... muss diese Woche fertig werden e.g.). Vielleicht sind diese 'freiwilligen Überstunden' doch nicht so freiwillig. :
Bei Leistungen, die wirklich freiwillig erbracht werden, wird der AG auch m.E. keine Vorschriften hinsichtlich der Mindestdauer machen können. Da bin ich bei dir - nur ist der AG offenbar anderer Ansicht. Ob man das ausstreitet? Eigentlich eine Sache für einen BR, aber den scheint es bei euch nicht zu geben.
Mein Vorschlag: bleiben lassen, samstags nicht mehr freiwillig arbeiten, nicht 4 oder 8 Stunden, erst recht nicht 2 Stunden. Der AG will dem offenbar Grenzen setzen - wieso willst du klüger sein als dein AG?
Ein BR ist tatsächlich vorhanden, da es ein Betrieb mit relativ vielen Mitarbeitern ist - aber dieser nimmt die Regelung so hin. Wollte halt nur wissen, ob der AG über meine Anwesenheit bestimmen darf, sofern ich Mehrarbeit in meinem Interesse leiste (sei es um mein Stundenkonto zwecks Freizeitausgleich zu füllen oder mir etwas dazuverdienen möchte zur regulären Arbeit).
Zitat:Werden die auch bezahlt?Zitatgenerell werden bei meinem AG Überstunden geduldet, meistens an Samstagen. :
Werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, demnach ist auch wahlweise Auszahlung/Freizeitausgleich möglich.
Der BR hat hier nichts zu dulden, der hat mitzubestimmen! Den sollte man mal auf die Frage ansetzen, machen Sie da doch mal einen gemeinesamen Termin mit den Kollegen, die sich auch wehren wollen.
Mir ging es darum, dass wenn eine für sie nachteilige Regelung umgesetzt wird, und Ihre Kollegen und Sie diese nicht akzeptieren und mal kurzzeitig auf die Überstunden deshalb verzichten, dann könnte das helfen, den Arbeitgeber zum Überdenken zu bewegen.
Das sind doch keine Überstunden. Da hat sich eine Verschiebung der Arbeitszeit eingeschlichen, deren Gestaltung bisher offensichtlich dem Mitarbeiter überlassen wurde. So geht das doch gar nicht. Dass dem irgendwann ein Riegel vorgeschoben werden musste, das ist doch klar.
wirdwerden
Das sind keine Überstunden.ZitatWerden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, demnach ist auch wahlweise Auszahlung/Freizeitausgleich möglich. :
Das hat bisher so geklappt, aber du hast kein Recht auf diesen *Hinzuverdienst*, wenn dein AG das nicht mehr möchte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten