Hallo, ich wechsele zum 01.09. den Arbeitgeber. Also habe ich beim alten meinen vollen Anspruch von 28 Tagen. Der neue gewährt mir, egal wieviel ich beim alten Arbeitgeber nehme, anteilig für 4 Monate 10 Tage (bei Jahresurlaub 30 Tage) trotz Urlaubsbescheinigung vom Vorgänger. Ich stelle also keine Ansprüche, die hätte ich ja auch gar nicht, der neue Arbeitgeber gewährt mir das freiwillig. Ich habe eine schriftliche Aussage "Gern bestätige ich Ihnen, dass Sie den anteiligen Urlaubsanspruch für dieses Jahr von uns erhalten werden." Ist das rechtlich möglich und einwandfrei, weil ja Entscheidung des neuen Arbeitgebers?
Freiwilliger Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
3. Juli 2019
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Frage vom 3. Juli 2019 | 19:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwilliger Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
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#1
Antwort vom 4. Juli 2019 | 08:30
Von
Status: Legende (18265 Beiträge, 6694x hilfreich)
/// Ist das rechtlich möglich und einwandfrei,
Warum nicht? Der AG gewährt ja auch schon Urlaub über den Mindestanspruch hinaus.
Merksatz: AG darf jedermann Gutes tun - er darf bloß niemanden benachteiligen, was heißt: ihm oder ihr weniger geben als zusteht.
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