Freiwilliges Praktikum und Werkstundent

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go469721-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwilliges Praktikum und Werkstundent

Hallo,
ich arbeite zurzeit bei einer Versicherung als freiwilliger Praktikant. Ich arbeite auf Gleitzeit basis und es sind ungefähr 38 stunden angesetzt. In meinem letzten Monat als Praktikant würde ich gerne zusätzlich einen Werkstudentenjob anfangen weil ich noch 10 Urlaubstage habe und ausserdem auf Gleitzeit frei nehmen kann. Weiss jemand ob das möglich ist oder welche Probleme da auftreten können ? also mein derzeitiger Arbeitgeber hätte da sicher nichts dagegen aber die Frage ist ob es rechtliche Probleme gibt.
Vielen Dann

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von go469721-2):
ich arbeite zurzeit bei einer Versicherung als freiwilliger Praktikant. Ich arbeite auf Gleitzeit basis und es sind ungefähr 38 stunden angesetzt.

Praktikanten arbeiten in der Regel nicht auf Gleitzeitbasis, sondern können "kommen und gehen wann sie wollen". Und "Urlaub" haben sie auch nicht.

Die Frage wäre also erstmal was für ein "Praktikantenverhältnis" da überhaupt tatsächlich besteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go469721-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Praktikumsgegenstand:
Die Firma xy ermöglicht ein freiwiiliiges Praktikum im Rahmen seines Studiums. Der Praktikant wird in dieser Zeit zum Erwerb von Erfahrungen und Kenntnissen im Zentralbereich abc montags bis freitags eingesetzt. Die tägliche Praktikumszeit beträgt 7:36 Stunden. Es werden durch diesen Vertrag weder ein Berufsbildungsverhältnis im Sinne des Paragraph 1 BBiG noch ein ein Arbeitsverhältnis begründet.

Anzuwendende Bestimmungen/Urlaub
1. Der Tarifvertrag für das private Versicherungsgewebre findet ebenso wenig Anweungen wie die sonstigen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehme der Firma xy geltende Betriebsvereinbarungen oder betrieblichen Regelungen
2. Der Urlaub beträgt 2 Tage pro Praktikumsmonat. Die Lage des Urlaubs wird unter Berücksichtigung der berechtigten persönlichen Belange des Prakikantenfestgelegt.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Die Frage ist hier: bist du billige AK oder tatsächlich Praktikant.

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#4
 Von 
go469721-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es steht zumindest drinnen dass ich Praktikant bin.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was ist das denn? Seit geraumer Zeit haben wir (was auch gut ist) eine recht genaue Definition darüber, was ein "legaler" Praktikant ist. Voraussetzung wäre, dass ein Praktikum in dem Fall integrierter Studiumsbestandteil ist. Ein Praktikum wird nicht legalisiert, indem man das Wort "freiwillig" davor setzt. Ein Löwe im Zoo mutiert ja auch nicht zum Affen, indem man ihm ein beschriftetes Pappschild mit dem Wort "Affe" drauf um den Hals hängt.

Und so einfach kann man weder Tarifverträge noch Betriebsvereinbarungen aushebeln. Ich halte diesen "Vertrag" für nichtig.

wirdwerden

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#6
 Von 
go469721-2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay ja das verstehe ich auch aber wie hilft mir das jetzt weiter ? darf ich 1 monat lang gleichzeitig diesen vertrag erfüllen und werkstudent sein wo anders ? zeitlich würde es klappen und ich müsste halt doppelt sozialversicherung zahlen

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