"Freiwilliges" Weihnachtsgeld/gratifikation?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
VictoriousMarch1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Freiwilliges" Weihnachtsgeld/gratifikation?

Guten Tag,
meine Frage ist etwas komplizierter, aber ich hoffe auf etwas Hilfe.
Ich arbeite bei einem großen Konzern. Vor ca. 3 Jahren wurden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, leider war ich auch davon betroffen. Der AG bot mir (auch anderen...) an, an einem anderen Standort weiter zu arbeiten. Ich nahm das Angebot an. Nach ca. 1 Jahr wurde ich von meinem alten Standort gefragt ob ich Interesse hätte wieder bei ihm zu arbeiten, ich nahm an (private Gründe). Mir wurde zugesichert das mein alter Vertrag wie vor der Kündigung fortgesetzt wird (gleiches Gehalt, Jahre der Betriebszugehörigkeit angerechnet etc.). Soweit so gut. Nun ist es so das ich das tarifliche Weihnachtgeld bekomme aber das freiwillige Weihnachtsgeld/gratifikation nicht, was aber jeder auf dieser Firma bekommt der damals nicht gekündigt wurde.
Durch die "Neuausrichtung" des Betriebes wurde eine Betriebsvereinbarung erlassen die sagt, Neueinstellungen bekommen keine freiwilligen Leistungen seitens des AG...
Nochmal zum verdeutlichen:

Gekündigt 30.06.07 - Einstellung beim gleichen AG am anderen Standort 01.07.07 (neuer Vertrag)

Gekündigt (von mir) 30.06.08 - Einstellung beim alten Standort zum 01.07.08 (neuer Vertrag zu alten Bedingungen)...

Etwas kurios, ich weiß. Meine Frage ist ob das alles so richtig sein kann. Es geht mir nicht um das Geld, obwohl das schon eine nette Summe ist. Es ist ja nun schon länger so, aber rein interessehalber möchte ich das wissen.
Unser Betriebsrat scheint sich nicht wirklich dafür zu interessieren, eine vernünftige Antwort habe ich von ihm nicht bekommen. Genauso wenig von der Personalabteilung.

Ich hoffe mir kann hier jemand eine vernünftige Antwort geben.

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Gekündigt 30.06.07 - Einstellung beim gleichen AG am anderen Standort 01.07.07 (neuer Vertrag)


War das also eine Änderungskündigung? Arbeiten Sie die ganze Zeit beim selben Arbeitgeber oder hat der Konzern unterschiedliche Betriebe?

quote:
Durch die "Neuausrichtung" des Betriebes wurde eine Betriebsvereinbarung erlassen die sagt, Neueinstellungen bekommen keine freiwilligen Leistungen seitens des AG...


Ich bin im Betriebsverfassungsgesetz nicht ganz so bewandert, aber meiner Meinung nach, kann eine BV sowas gar nicht regeln.


Wenn Ihr alter Vertrag lt. Vereinbarung sozusagen wieder aufgelebt ist, dann kann man Sie ja schlecht als Neueinstellung behandeln und dies als Begründung nehmen, um das freiwillige Weihnachtsgeld nicht bezahlen zu müssen.
Gab es denn die freiwillige Weihnachtsgeldzahlung auch an dem anderen Standort?

Alles in allem würde ich Ihnen bezüglich des Anspruches recht geben - ob Sie den Anspruch interessehalber auch von einem Arbeitsgericht feststellen lassen, müssen Sie selber entscheiden.
In dem AV bzw. TV sind sicherlich Ausschlussfristen vereinbart, die man beachten sollte.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

ich sehe es auch so, dass du einen anspruch auf diese leistung haben solltest - weil es eine unbillige härte wäre, angesichts der kurzen zeit der abordnung an die andere zweigstelle. ob der br eine solche bv abschließen kann, hängt davon ab, ob der tv für diese frage eine sog. öffnungsklausel enthält. ansonsten ist es richtig, dass die tarifpartner die bestimmungen treffen, über deren einhaltung der br wacht.

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#3
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
als erstes solltest du die Betriebsvereinbarung genau lesen. Ist es eine von dem örtlichen Betriebsrat oder vom Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ?
Dann prüfe deinen Arbeitsvertrag. Falls du gekündigt hast und einen neuen Vertrag unterschrieben bleiben nicht automatisch die alten Bestandteile gültig.
Wenn der Betriebsrat eine solche Vereinbarung getroffen hat, gibt es diese Zahlungen nicht mehr für dich. Das kann auch zusätzl. Fahrgeld betreffen.Es wäre dann die Schuld des Betriebsrates. Solche Vereinbarungen sollte er nie abschliessen.
Gruss
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#4
 Von 
VictoriousMarch1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten!!
Ich hab mich heute mal versucht genauer einzulesen (hoch lebe die Wochenendarbeit...).

"Wenn Ihr alter Vertrag lt. Vereinbarung sozusagen wieder aufgelebt ist, dann kann man Sie ja schlecht als Neueinstellung behandeln und dies als Begründung nehmen, um das freiwillige Weihnachtsgeld nicht bezahlen zu müssen."

Mir wurde damals zugesichert das der alte Vertrag wie vor der Kündigung weitergeführt wird. Wurde ja auch gemacht (z.B. Lohn, Betriebszugehörigkeit...). Aber leider steht in meinem Vertrag das Datum des Wiedereinstiegs, und damit erhalte ich diese Gratifikation nicht mehr. Gut gemacht vom AG / zuständigen Personaler!

Ich bin etwas schlauer geworden und möchte mich dafür nochmal recht herzlich bei allen Antwortern bedanken.

MfG




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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber leider steht in meinem Vertrag das Datum des Wiedereinstiegs, und damit erhalte ich diese Gratifikation nicht mehr. Gut gemacht vom AG / zuständigen Personaler!


Wollen Sie sich mit dieser Antwort nur selbst bestätigen, dass der AG Sie zu recht vom freiwilligen Weihnachtsgeld ausschliesst?
Was ist eigentlich Ihrer Meinung nach die Betriebszugehörigkeit wert? Da stünde nach der Logik doch auch das Datum 1.7.2008 entgegen.


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#6
 Von 
VictoriousMarch1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wollen Sie sich mit dieser Antwort nur selbst bestätigen, dass der AG Sie zu recht vom freiwilligen Weihnachtsgeld ausschliesst?
Was ist eigentlich Ihrer Meinung nach die Betriebszugehörigkeit wert? Da stünde nach der Logik doch auch das Datum 1.7.2008 entgegen.


Nach der betrieblichen Bestimmung hab ich nun mal keinen Anspruch auf diese freiwillige Leistung. Ab dem 01.01.08 bekommt kein Neueingestellter und ausgelernter Azubi der übernommen wird diese Prämie/sonstige freiwilligen Leistungen.
Leider steht in meinem Arbeitsvertrag als Einstelldatum 01.07.08. Es gibt aber eine vertragliche Sonderregelung das mir meine Jahre vor der Kündigung als Betriebszugehörigkeit angerechnet werden.
Zitat: ...dieses Datum wird für die Gewährung von Jubiläumsgaben und Dienstaltersprämien unseres Unternehmens,...,zu Grunde gelegt.
Mir wurde damals zugesichert das der Vertrag wie vor der Kündigung fortgesetzt wird (mündlich), darauf hab ich mich verlassen. Und ich kannte diese ganzen "Neubestimmungen" nicht.
Über Logik in diesem Fall zu sprechen...selbst mein Betriebsleiter hat das nicht verstanden. Aber Personaleinheit stellt sich quer und sagt NO.
Naja, ein weltweit agierendes Unternehmen muß sparen wo es nur geht...

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