Freizeitausgleich

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)
Freizeitausgleich

Mein Arbeitgeber möchte von allen Arbeitnehmern die angelaufenen Überstunden abbauen bzw. auf 0 setzen. Hierfür konnte ich wählen: Auszahlung oder Freizeitausgleich.
Ich wählte Freizeitausgleich für ca. 50 Überstunden. Wie ist der Freizeitausgleich zu gestalten? Zusätzliche freie Tage oder Herabsetzung meiner arbeitstäglichen Stundenzahl (7,7). Bei letzterem habe ich ja keinen wirklichen Freizeitausgleich. Mein Chef ist anderer Meinung. Wie sieht das mit Überstd.-Zuschlägen aus? Es besteht kein Tarifvertrag, nur die Entlohnung ist an den TVöD angelehnt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wie ist der Freizeitausgleich zu gestalten?


Insofern es keine Regelung gibt, müsstest du das mit dem AG absprechen. Ne Vorschrift gibts dazu nicht.

quote:
Wie sieht das mit Überstd.-Zuschlägen aus?


Keine Ahnung, was bei euch dazu geregelt ist. Gesetzlich gibts jedenfalls keine. Und was mit 'an den TVÖD angelehnt' gemeint ist ... ??? ... ne Auslegungsfrage. Kommt auf den Wortlaut des Vertrages an.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... zeitausgleich kann stundenweise realisiert werden oder eben auch tageweise. ganze tage sind zwar 'schnöner', aber früher nach hause zu kommen, später zur arbeit .. hat auch was.

überstundenzuschläge gibt es von haus aus nur, wenn diese mehrarbeit ausdrücklich angeordnet worden ist - hier würden dann auch die tvöd/bat-üblichen sätze greifen. ABER: wenn diese pluszeiten 'einfach so' entstanden sind, aus der etnscheidung des AN heraus, gibt es das nicht, aber den zeitersatz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo ihr zwei Ruck-Zuck-Antworter,
Wikipedia (Internet) sagt zu Freizeitausgleich: bedeutet Vergütung von Überstunden durch zusätzlichen Urlaub zu dem normalen Urlaub von Arbeitnehmern und.....
Leider steht dort auch nicht ob es hierfür einen Gesetzestext gibt.
Wo könnte ich noch suchen???
Gruss GräfinR

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Da wirst du keinen Gesetzestext dazu finden. Freizeitausgleich ist Ausgleich durch Freizeit, ob das nun tageweise erfolgt oder z.B. indem der AG sagt, dass man eben (stundenweise) eher heim geht ... ist Vereinbarungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und zu wikipedia: es ist schlicht unsinn, was dort steht - das kommt vor allem daher, dess es bei wiki keine lektoren gibt, sondern die erwartung, dass es die i-net-communtity schon richten wird, wenn sich fehler einschleichen.
urlaub hat mit dem ausgleich von plusstunden(ich hätte es umdrehen sollen) herzlich wenig zu tun.

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