Freizeitausgleich genehmigt, Widerruf möglich

3. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
grinse.keks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Freizeitausgleich genehmigt, Widerruf möglich

Für die Zeit der Osterferien habe ich 4 Tage Zeitausgleich (Überstd. aus 2022) beantragt und genehmigt bekommen.
Nun meinte der stellvertretende Chef, dass das aber noch nicht ganz sicher sei, obwohl er selbst es genehmigt hatte.
Darf er die Genehmigung (im Zeiterfassungssystem hinterlegt) widerrufen?
Wir haben eine Ferienwohnung gebucht und würden dann auf den Kosten sitzen bleiben.

Danke für eine kurze Klärung & viele Grüße
Elke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Ich schätze, er bräuchte für einen Widerruf schon ziemlich dringende Gründe und die Firma müsste wohl euren Schaden übernehmen - entsprechend dem Rückruf aus dem Urlaub,

Nachklapp: Wenn ich lese, dass Zeitausgleich aus dem Vorjahr erst Ostern zu realisieren sind, denke ich, dass das System bei euch wohl nicht gut justiert sein könnte. Einen BR habt ihr wohl nicht in der Firma, oder?

-- Editiert von User am 3. März 2023 14:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
grinse.keks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich schätze, er bräuchte für einen Widerruf schon ziemlich dringende Gründe


Das klingt ja schonmal vorsichtig optimistisch. So hatte ich es gehofft, aber nichts gefunden, was meine Annahme stützt. Da es sich erst im Lauf der nächsten Woche entscheiden wird und ich ein ungeduldiger Mensch bin, vielen Dank für deine Antwort!

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#3
 Von 
grinse.keks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zeitausgleich aus dem Vorjahr erst Ostern zu realisieren sind, denke ich, dass das System bei euch wohl nicht gut justiert sein könnte. Einen BR habt ihr wohl nicht in der Firma, oder?


Nein, einen Betriebsrat gibt es nicht. Leider.

Da wir Saisongeschäft haben, sammelt sich hauptsächlich zwischen April und September einiges an Überstunden an. Es ist immer noch ein Tag übrig, obwohl ich dieses Jahr und Ende letzten Jahres bereits knapp 3 Wochen Freizeitausgleich hatte.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von grinse.keks):
Wir haben eine Ferienwohnung gebucht und würden dann auf den Kosten sitzen bleiben.
Nein, diese Kosten würde die Firma übernehmen müssen. Stichwort: Schadenersatz

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von grinse.keks):
beantragt und genehmigt bekommen.
Schriftlich?
Zitat (von grinse.keks):
Da es sich erst im Lauf der nächsten Woche entscheiden wird
Gebucht ist gebucht und jemand hat nur was *gemeint*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
grinse.keks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schriftlich?

Ja, in unserem Zeiterfassungssystem beantragt und auch dort genehmigt, Ausdruck hab ich gemacht und könnte es ggf. nachweisen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von grinse.keks):
Da es sich erst im Lauf der nächsten Woche entscheiden wird

Da gibt es nicht so viel zu entscheiden ... die Grenzen sind sehr eng gesteckt und die einzuhalten, ist mitunter mehr als eine Herausforderung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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