Für die Zeit der Osterferien habe ich 4 Tage Zeitausgleich (Überstd. aus 2022) beantragt und genehmigt bekommen.
Nun meinte der stellvertretende Chef, dass das aber noch nicht ganz sicher sei, obwohl er selbst es genehmigt hatte.
Darf er die Genehmigung (im Zeiterfassungssystem hinterlegt) widerrufen?
Wir haben eine Ferienwohnung gebucht und würden dann auf den Kosten sitzen bleiben.
Danke für eine kurze Klärung & viele Grüße
Elke
Freizeitausgleich genehmigt, Widerruf möglich
3. März 2023
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Frage vom 3. März 2023 | 13:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Freizeitausgleich genehmigt, Widerruf möglich
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#1
Antwort vom 3. März 2023 | 14:01
Von
Status: Wissender (15822 Beiträge, 6024x hilfreich)
Ich schätze, er bräuchte für einen Widerruf schon ziemlich dringende Gründe und die Firma müsste wohl euren Schaden übernehmen - entsprechend dem Rückruf aus dem Urlaub,
Nachklapp: Wenn ich lese, dass Zeitausgleich aus dem Vorjahr erst Ostern zu realisieren sind, denke ich, dass das System bei euch wohl nicht gut justiert sein könnte. Einen BR habt ihr wohl nicht in der Firma, oder?
-- Editiert von User am 3. März 2023 14:03
#2
Antwort vom 3. März 2023 | 14:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch schätze, er bräuchte für einen Widerruf schon ziemlich dringende Gründe :
Das klingt ja schonmal vorsichtig optimistisch. So hatte ich es gehofft, aber nichts gefunden, was meine Annahme stützt. Da es sich erst im Lauf der nächsten Woche entscheiden wird und ich ein ungeduldiger Mensch bin, vielen Dank für deine Antwort!
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#3
Antwort vom 3. März 2023 | 14:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZeitausgleich aus dem Vorjahr erst Ostern zu realisieren sind, denke ich, dass das System bei euch wohl nicht gut justiert sein könnte. Einen BR habt ihr wohl nicht in der Firma, oder? :
Nein, einen Betriebsrat gibt es nicht. Leider.
Da wir Saisongeschäft haben, sammelt sich hauptsächlich zwischen April und September einiges an Überstunden an. Es ist immer noch ein Tag übrig, obwohl ich dieses Jahr und Ende letzten Jahres bereits knapp 3 Wochen Freizeitausgleich hatte.
#4
Antwort vom 3. März 2023 | 15:13
Von
Status: Wissender (15660 Beiträge, 5688x hilfreich)
Nein, diese Kosten würde die Firma übernehmen müssen. Stichwort: SchadenersatzZitatWir haben eine Ferienwohnung gebucht und würden dann auf den Kosten sitzen bleiben. :
#5
Antwort vom 3. März 2023 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (28159 Beiträge, 5134x hilfreich)
Schriftlich?Zitatbeantragt und genehmigt bekommen. :
Gebucht ist gebucht und jemand hat nur was *gemeint*.ZitatDa es sich erst im Lauf der nächsten Woche entscheiden wird :
#6
Antwort vom 3. März 2023 | 16:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSchriftlich? :
Ja, in unserem Zeiterfassungssystem beantragt und auch dort genehmigt, Ausdruck hab ich gemacht und könnte es ggf. nachweisen
#7
Antwort vom 4. März 2023 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (111051 Beiträge, 38546x hilfreich)
ZitatDa es sich erst im Lauf der nächsten Woche entscheiden wird :
Da gibt es nicht so viel zu entscheiden ... die Grenzen sind sehr eng gesteckt und die einzuhalten, ist mitunter mehr als eine Herausforderung ...
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