Guten Tag,
ich hatte im Urlaub einen Sturz gehabt. Am Karfreitag (03.04.) begab ich mich in die Notaufnahme und es wurde eine Steißbeinfraktur diagnostiziert. Da es sich um einen Feiertag, Wochenende und Ostermontag handelte fragte ich nicht nach einer AU. Da man bei diesem Bruch nichts machen kann wurde ich auch nicht stationär behandelt.
Am Dienstag nach Ostern war ich dann beim Hausarzt und ließ mich Krankschreiben. (10 Tage ab dem 07.04.26)
Nun will mein Arbeitgeber das ich mich ab Karfreitag den 03.04.26 krankschreiben lasse. Laut meinem Arzt macht das keinen Sinn da es sich um Feiertage und Wochenende handelt.
Mein Arbeitgeber schreibt dazu:
"Hallo xxxx,
das macht sehr wohl Sinn, sich ab dem Unfalltag krankschreiben zu lassen. Wie ich das gestern schon erklärt habe, gilt die Lohnfortzahlung für Kalendertage, nicht für Arbeitstage. Da man vorher immer nicht genau weiß, wie lange die Arbeitsunfähigkeit besteht und ob es vielleicht später noch einmal zu Folge-Arbeitsunfähigkeiten kommt, kann das für den Arbeitgeber und die Lohnfortzahlung am Ende ganz klar einen Unterschied machen.
Wenn du am Karfreitag einen Unfall gehabt hast und anschließend für 2 Wochen krankgeschrieben wirst, dann wirst du über Ostern definitiv nicht gesund gewesen sein. Bitte lasse die AU-Bescheinigung korrigieren. Die Praxis kann das rückwirkend machen. Bei Rückfragen kann die Praxis sich gerne bei uns melden. Alternativ kann dich das Krankenhaus rückwirkend krankschreiben. Mit deiner Verletzung wird unbestritten sein, dass du über Ostern auch krank warst.
Ich verstehe den Sinn auch nicht. Wenn ich auf einem Samstag einen Magen Darm Virus bekomme lasse ich mich auch erst am Montag krankschreiben. Da fragt keiner ab wann ich krank war.....
Evt. kann mir jemand mitteilen was der richtige weg wäre.
Danke schön!!
Freizeitunfall - Ab wann Krankmeldung? - Arbeitgeber wünscht Rückwirkende Krankmeldung übers Wochene
8. April 2026
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Frage vom 8. April 2026 | 11:17
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Freizeitunfall - Ab wann Krankmeldung? - Arbeitgeber wünscht Rückwirkende Krankmeldung übers Wochene
#1
Antwort vom 8. April 2026 | 12:19
Von
Status: Philosoph (13311 Beiträge, 4761x hilfreich)
Zitat :Ich verstehe den Sinn auch nicht.
Dein AG hat es Dir doch eigentlich sehr gut verständlich erklärt.
Er muss Dir für 42 Kalendertage Lohnfortzahlung leisten, das wäre ab Unfalltag bis zum 15. Mai.
Du hast Dich aber erst 5 Tage später krankschreiben lassen, damit müsste er theoretisch bis zum 20. Mai zahlen, was nicht korrekt ist.
Zitat :Laut meinem Arzt macht das keinen Sinn da es sich um Feiertage und Wochenende handelt.
Hoffentlich ist er ein guter Arzt, ein guter Unternehmer ist er zumindest nicht...
1. an Feiertagen werden Arbeitnehmer ganz normal bezahlt, wenn sie an diesem Tag normalerweise gearbeitet hätten.
2. werden die Wochenenden bei den 42 Tagen mitgezählt.
Zusätzlich dazu gibt es noch die Umlage U1 bei der Krankenversicherung, hier bekommt der Arbeitgeber einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet.
Der Sinn dahinter ist also, dass deine "verspätete" Krankschreibung den Arbeitgeber Geld kosten wird, bei einer Krankheitsdauer unter 42 Tagen verliert er die Erstattung aus der U1 Umlage für den Karfreitag und Ostermontag, bei einer Krankheitsdauer über 42 Tagen, bzw. einer erneuten späteren Krankschreibung aus dem gleichen Grund (Folgeprobleme etc.) müsste er 5 Tage länger bezahlen, als es richtig wäre.
Zitat :Wenn ich auf einem Samstag einen Magen Darm Virus bekomme lasse ich mich auch erst am Montag krankschreiben. Da fragt keiner ab wann ich krank war.....
Knochenbrüche sollte man nicht mit "Schnupfen" oder Magen Darm vergleichen....
#2
Antwort vom 8. April 2026 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (129590 Beiträge, 41335x hilfreich)
Zitat :Da es sich um einen Feiertag, Wochenende und Ostermontag handelte fragte ich nicht nach einer AU
Die Logik erschließt sich mir nicht, denn auch diese Tage werden ja vom Arbeitgeber bezahlt.
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#3
Antwort vom 16. April 2026 | 11:54
Von
Status: Student (2758 Beiträge, 454x hilfreich)
Die Frage bleibt trotzdem:
Ab wann ist man arbeitsunfähig im Sinne der Lohnfortzahlung.
Tatsächlich bereits mit Eintritt der Verletzung/Krankheut (dann müsste aber jeder, der Samstag und Sonntag eine Erkältung hat für diese beiden Tage eine AU beibringen) oder erst mit dem ersten Dienst, den man krankheitsbedingt nicht antreten kann?
#4
Antwort vom 16. April 2026 | 12:38
Von
Status: Master (4382 Beiträge, 727x hilfreich)
Zitat :Ab wann ist man arbeitsunfähig im Sinne der Lohnfortzahlung.
Bei einem Unfall doch leicht erkennbar, selbiger war am Karfreitag.
Wurde doch bestens erklärt.
Zitat :Er muss Dir für 42 Kalendertage Lohnfortzahlung leisten, das wäre ab Unfalltag bis zum 15. Mai.
Du hast Dich aber erst 5 Tage später krankschreiben lassen, damit müsste er theoretisch bis zum 20. Mai zahlen, was nicht korrekt ist.
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