Frist bei Betriebsbedingter Kündigung in der Insolvenz

21. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
PaulineSchmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist bei Betriebsbedingter Kündigung in der Insolvenz

Hallo. Über meinen Arbeitgeber wurde Anfang August eine Insolvenz in Eigenverantwortung eröffnet. Ende August wurde die Stillegung des Betriebes beschlossen und allen Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt. Im Kündigungsschreibrn fehlt der Hinweis auf Inso 113. Gilt für den Arbeitgeber trotzdem die verkürzte Frist von 3 Monaten? Mir wurde „zum 31.1.2024 hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" gekündigt. Auf Grund der 25-jährigen Betriebszugehörigkeit hätte ich in einem gesunden Unternehmen 7 Monate Kündigungsfrist.
Auf wann bin ich nun gekündigt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126106 Beiträge, 40601x hilfreich)

Zitat (von PaulineSchmidt):
Auf wann bin ich nun gekündigt?

Zitat (von PaulineSchmidt):
zum 31.1.2024



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(621 Beiträge, 204x hilfreich)

Auch bei der Insolvenz in Eigenverwaltung ist §113 InsO anwendbar, vgl. § 279 InsO, jedenfalls im eröffneten Verfahren. Da Sie schrieben, dass das Verfahren eröffnet wurde, gilt grds. die Höchstfrist für Kündigungen von 3 Monaten. Wenn Ihnen also zum 31.01.2024 gekündigt wurde, ist das aus meiner auch Sicht zulässig, selbst wenn hier vier Monate Frist genommen wurden, da § 113 InsO keinen Zwang zur Anwendung der Höchstfrist kennt.
Sie können sich gegen diese Kündigung (wie gegen jeden andere Kündigung) mit einer Kündigungsschutzklage wehren, aber es gilt auch die 3 Wochen-Frist.
Das ihr AG die Formulierung "oder zum nächstzulässigen Termin" verwendet, ist absolut üblich, um die Kündigung bei Irrtümern über die Fristberechnung einer Auslegung zugänglich zu machen. Damit würde der AG die Kündigung "retten", diese wäre dann zwar nicht zu dem berechneten Termin zulässig, aber möglicherweise zum richtigen Termin.

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