Es ist eine betriebsbedingte Kündigung (ohne Abfindungsangebot)erfolgt. Fristen wurden eingehalten, soweit alles in Ordnung. Betrieb mit mehr als 5 Personen. Höchstens bei der Sozialauswahl hätte es evtl. einen Ansatzpunkt gegeben.
Es sind jetzt allerdings im Nachhinein Gründe für eine unrechtmäßige Kündigung aufgetaucht. Trotz des Hinweises auf die unzureichende Auftragslage wurde kurz nach dem Ausscheiden ein neuer Maler eingestellt. Mußte finanzielle Abstriche (Familienvater) hinnehmen. Rechtslage? Klage noch möglich. Wer hat Erfahrungen mit ähnlichen Zusammenhängen gemacht?
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Frist bei Kündigungsschutzklage
25. März 2011
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Frage vom 25. März 2011 | 16:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist bei Kündigungsschutzklage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. März 2011 | 17:34
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Betrieb mit mehr als 5 Personen.
Es müssen aber seit 2003 mehr als 10AN sein, damit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
quote:
Trotz des Hinweises auf die unzureichende Auftragslage wurde kurz nach dem Ausscheiden ein neuer Maler eingestellt.
Wenn sich die Auftragslage wieder bessert, warum soll der AG dann keine AN einstellen können?
quote:
Rechtslage? Klage noch möglich.
Wenn die 3 Wochen rum sind. ist es im Prinzip aussichtlos. Es gibt noch die Besonderheit der Ausstauschkündigung, dier in diesem Thread vor einer Woche diskutiert wurde, aber ich bin da äusserst skeptisch.
http://www.123recht.net/Betriebsbedingte-K%C3%BCndigung---1-Monate-sp%C3%A4ter-Neuei-__f297362.html
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