Frist für Spesenforderungen an AG?

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)
Frist für Spesenforderungen an AG?

Hallo,
leider habe ich (wegen Arbeitsdruck) einige Dienstreisen nicht kurzfristig abgerechnet. Jetzt verweigert mein Chef Abrechnungen das approval, da er sagt "Zu spät" - hätte kurz nach Reise erfolgen müssen.

Kann der AG Ausgabenerstattung verweigern, wenn man es nicht so kurzfristig schafft? In der Spesenordnung steht nichts vom Verfall von Forderungen.

Kann er eine Art Verjährung anführen?

Danke für jede Info dazu!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Seufz,

wie lange ist denn die Dienstreise her?
Wie wurde es denn in der Vergangenheit gehandhabt?

Gruß
Schorlepower

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Eine Dienstreise ist 6 Monate her, eine Abrechnung betrifft Homeoffice aus 2008.

Früher -vor Übernahme der Firma durch amerikanische Raubritter- war es üblich bis zu 2-3 Jahre später abzurechnen. Da war die Firma eher dankbar.

In der Reisekostenordnung steht "binnen 1 Woche nach Rückkehr", aber keinen Hinweis auf Verfall der Forderung.

-- Editiert am 09.06.2009 10:26

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gibt es Ausschlussfristen? Die wären dann maßgeblich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Nee - deswegen wundere ich mich ja.
Aber wie erwähnt - amerikanische Firma jetzt und die meinen scheinbar amerikanische Verhältnisse einführen zu müssen.

Es sind keine Fristen angegeben, die man als Ausschluß- oder Verfallfristen ansehen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Ich habe noch mal nachgeschaut und die Zeiten geprüft.
Die verweigerten Erstattungen betreffen alle das letzte Geschäftsjahr. Da es keine (mir bekannten) Ausschlußfristen gibt, kann der AG doch nicht einfach sagen - Pech gehabt, Spesen aus letztem FY zahlen wir nicht. Oder?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.084 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen