Hallo,
leider habe ich (wegen Arbeitsdruck) einige Dienstreisen nicht kurzfristig abgerechnet. Jetzt verweigert mein Chef Abrechnungen das approval, da er sagt "Zu spät" - hätte kurz nach Reise erfolgen müssen.
Kann der AG Ausgabenerstattung verweigern, wenn man es nicht so kurzfristig schafft? In der Spesenordnung steht nichts vom Verfall von Forderungen.
Kann er eine Art Verjährung anführen?
Danke für jede Info dazu!
Frist für Spesenforderungen an AG?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Seufz,
wie lange ist denn die Dienstreise her?
Wie wurde es denn in der Vergangenheit gehandhabt?
Gruß
Schorlepower
Eine Dienstreise ist 6 Monate her, eine Abrechnung betrifft Homeoffice aus 2008.
Früher -vor Übernahme der Firma durch amerikanische Raubritter- war es üblich bis zu 2-3 Jahre später abzurechnen. Da war die Firma eher dankbar.
In der Reisekostenordnung steht "binnen 1 Woche nach Rückkehr", aber keinen Hinweis auf Verfall der Forderung.
-- Editiert am 09.06.2009 10:26
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... gibt es Ausschlussfristen? Die wären dann maßgeblich.
Nee - deswegen wundere ich mich ja.
Aber wie erwähnt - amerikanische Firma jetzt und die meinen scheinbar amerikanische Verhältnisse einführen zu müssen.
Es sind keine Fristen angegeben, die man als Ausschluß- oder Verfallfristen ansehen könnte.
Ich habe noch mal nachgeschaut und die Zeiten geprüft.
Die verweigerten Erstattungen betreffen alle das letzte Geschäftsjahr. Da es keine (mir bekannten) Ausschlußfristen gibt, kann der AG doch nicht einfach sagen - Pech gehabt, Spesen aus letztem FY zahlen wir nicht. Oder?
Und jetzt?
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