Frist und Feiertag, wie gehe ich da jetzt mit der Kündigung vor?

16. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
sassa09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist und Feiertag, wie gehe ich da jetzt mit der Kündigung vor?

Hallo.
Ich habe ein Problem. Ich fange am 1.11 eine neue Arbeitsstelle an möchte diese aber direkt wieder kündigen weil ich ein besseres Angebot erhalten habe. Meine kündigungsfrist im vertrag lautet:"Die ersten drei Monate gelten als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann."
Der 1.11 ist aber ein Feiertag wie gehe ich da jetzt mit der Kündigung vor? Muss ich dann schon am 31.10 die kündigung abgeben damit ich zum 14.11 aus dem vertrag raus bin?

Möchte eure Meinung gerne mal dazu hören. Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn es nicht verboten ist lt. vertrag - oder wenn es nicht deinen sonstigen interessen zuwider läuft, kannst du doch auch vor arbeitsantritt kündigen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Du kannst auch jetzt schon kündigen, ausser im Arbeitsvertrag steht, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich ist.

mfg
Thomas

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#3
 Von 
sassa09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gut es steht nichts davon drin nur halt noch "Keine Sonderzuwendungen erhalten Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres gekündigt oder aus sonstigen Gründen(z.b. aufgrund eines Aufhebungsvertrages)beendet wird.Eine sonderzuwendung für Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt zu zahlen ist,wird zeitanteilig gekürzt." . ich weiss jetzt nciht wie ich den letzen satz verstehen soll.??

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo sassa09, weshalb interessiert Sie denn die Sonderzuwendung, die hat doch überhaupt nichts mit Ihrer Frage zu tun?

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" Don`t feed trolls"

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