Frist zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung

28. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
udoSp
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung

Hallo!
Ich wurde wegen unentschuldigtem Fehlens bei der Arbeit am 8.1.2014 abgemahnt (Eingang am 9.1.) und am 9.1. fristlos gekündigt (Eingang 10.1.).
Meine Frage muss nicht eine gewisse Zeit zwischen Abmahnung und Kündigung liegen, damit ich mein Verhalten ändern kann?
Eine Bekannte die bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet meinte bei unentschuldigtem Fehlen wäre sowas am nächsten Tag nach der Abmahnung möglich.
Wie sind meine Chancen.

Mir geht es darum das ich eine ordentliche Kündigung erhalte - Frist hier zwei Wochen, nichts davon im Zeugnis steht und das ich keine Nachteile beim Arbeitsamt habe.

Klage habe ich gestern bei der Antragsstelle des Arbeitsgericht eingereicht.

Zum Sachverhalt: Ich war seit Oktober bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, also noch in der Probezeit und habe Depressionen und psychische Probleme (weswegen ich schon länger in Behandlung bin, also ein Rückfall) bekommen. Habe mich zu Hause zurückgezogen Telefon aus und keine Mails gelesen und mich Montags 6.1. auch nicht krankgemeldet, mir einfach alles egal. Natürlich mein Verschulden.

Danke für Hilfe!

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Abmahnung bedeutet zu aller erst dass, der Arbeitgeber für diesen Fall auf die Kündigung verzichtet. Wenn also die Kündigung sich auf denselben Sachverhalt bezieht, ist sie ungültig beziehungsweise wirkungslos und du hast gute Aussichten, dies auch vom Arbeitsgericht bestätigt zu bekommen.
Wenn aber die fristlose Kündigung einen ganz anderen Hintergrund hätte und die Abmahnung nur zufällig einen Tag vorher mit einem anderen Bezug ausgesprochen worden wäre, stellt sich der Sachverhalt anders dar. Allerdings zählt für fristlose Kündigungen wirklich nur eine Handvoll grober Verstöße gegen die Arbeitspflichten, damit ein Arbeitsverhältnis von jetzt auf gleich beendet werden kann - in aller Regel müssen Verstöße erst abgemahnt sein und dann kann im Wiederholungsfall tatsächlich darauf auch eine Grundkündigung aufgebaut werden.

-----------------
""

-- Editiert :blaubär: am 28.01.2014 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und noch zu den Fristen: eine feste Regel kann man da nicht aufstellen. Die Abmahnung mahnt ja korrektes Verhalten an -deswegen muss es möglich sein, dies auch zu praktizieren und gegebenenfalls auch zu überprüfen. Ob das mit einem Tag auch möglich ist?

-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen