Fristbeginn bei Kündigung per Einschreiben

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bianca DD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristbeginn bei Kündigung per Einschreiben

Hallo in die Runde!

Ich habe am 01.09.19 ein bestehendes Arbeitsverhältnis aus eigenem Bestreben gegen ein neues eingetauscht. Ergo Arbeitsbeginn bei der neuen Firma 02.09. (da 01.09. Sonntag)
Habe eine Woche Einarbeitung bekommen und die 2. Woche mich bereits allein durchgekämpft, da meine direkte Kollegin und Einarbeiterin Urlaub hatte. Hab Sie quasi in der 2. Woche vertreten.
Vom 16.09. bis zum 27.09. hatte ich Urlaub, welcher zwischen mir und dem AG bereits im Vorstellungsgepräch kommuniziert und abgesegnet wurde, da eine Fernreise bereits gebucht war.
Gestern - 26.09. - bin ich nach Hause gekommen und habe im Briefkasten eine Info-Karte der Deutschen Post für eine erfolglose Zustellung eines Einschreibens vom 25.09. gefunden. Abholung meinerseits in der angegebenen Postfiliale 26.09. ca 17Uhr. Es war die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit!
Obgleich ich keinerlei Ahnung habe was die Intension für diese war (man äußerte sich gegensätzlich so, dass man mit mir sehr zufrieden wäre) und deshalb rein menschlich mehr als nur enttäuscht und wütend über diese Vorgehensweise bin, weiss ich dass ich gegen die Kündigung als solches nichts tun kann.
Mir geht es um die in der Kündigung meiner Meinung nach falsch angegebene Kündigungsfrist:
Der AG berechnet die 2Wochen Kündigungsfrist vom Tag der Ausstellung des Schreibens (24.09. - 08.10.)
Rein rechtlich glaube ich aber zu wissen, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn die Kündigung in meinen Machtbereich kommt, bzw. ich davon Kenntnis erlange............... Das wäre ja dann also erst gestern gewesen nachdem ich das Einschreiben bei der lagernden Postfiliale abgeholt hatte.
Ergo wäre die korrekte Kündigungsfrist 26.09. - 10.10., Richtig?
Und wenn dem so ist was wäre der einfachste und kostengünstigste Weg den AG dazu zu bewegen die Frist anzupassen? Denn wegen 2Tagen Lohnfortzahlung wäre es ganz sicher nicht sinnvoll einen Rea damit zu beauftragen.................

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Ergo wäre die korrekte Kündigungsfrist 26.09. - 10.10., Richtig?


Ja, richtig

Zitat:
Und wenn dem so ist was wäre der einfachste und kostengünstigste Weg den AG dazu zu bewegen die Frist anzupassen?


Zunächst einmal, indem man den AG auf diesen Fehler hinweist.

Wenn der AG jedoch uneinsichtig ist, dann bleibt nichts anderes übrig, als innerhalb der 3-Wochenfrist Klage einzureichen. So eine Klage kann man aber auch ohne RA einreichen. Außerdem stellt sich für den AG im Hinblick auf die Prozesskosten die gleiche Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Interessant wäre die Sache geworden, wenn du das Einschreiben gar nicht abgeholt hättest ...
Aber egal: Klar ist, dass es auf den Zugang der Kündigung ankommt und nicht auf das Ausstelldatum.
Die andere Frage: Was willst du erreichen, abgesehen von der Korrektur um 2 Tage?
Bei einer Kündigung in der Probezeit sind die Aussichten, dagegen anzugehen, ziemlich mau. Der AG muss ja keinerlei Gründe für die K angeben.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/zugang-einer-kuendigung-arbeitsrecht/08/

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bianca DD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh: ich danke dir. Du hast mir sehr geholfen!

@blaubär

Zitat (von blaubär+):
Interessant wäre die Sache geworden, wenn du das Einschreiben gar nicht abgeholt hättest ...

ja, habe ich mir auch gedacht............ Bin so blöd und hole den Schund auch noch ab! *augenroll* , aber mit so etwas hatte ich eben nie und nimmer gerechnet!



Zitat (von blaubär+):
Die andere Frage: Was willst du erreichen, abgesehen von der Korrektur um 2 Tage?
Bei einer Kündigung in der Probezeit sind die Aussichten, dagegen anzugehen, ziemlich mau. Der AG muss ja keinerlei Gründe für die K angeben.

das ist mir sehr wohl bewußt und hatte das in meinem Beitrag auch ebenso formuliert.
Mir geht es tatsächlich nur um die Verlängerung der Lohnfortzahlungspflicht des AG um eben diese 2Tage. Ist im Hinblick auf die bevorstehende Arbeitslosigkeit nicht wenig Geld das mir verloren gehen würde, und ich gleichzeitig dem AG schenken würde.......... Und das liegt mir bei dieser Vorgehensweise des AG fern!

0x Hilfreiche Antwort

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