Fristgemäße Kündigung - was kann ich tun?

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sammy-x
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristgemäße Kündigung - was kann ich tun?

Folgende Situation: Ich habe im Juli 2008 eine Stelle in einem neu zu eröffneten Möbelhaus angetreten. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet mit einer 6 monatigen Probezeit. Nach 2 Monaten wurde die Probezeit als beendet erklärt. Gleichzeitig bekam ich eine Lohnerhöhung. Im Oktober wurde ein Abteilungsleiter entlassen, und ich wurde mit der Ausübung seiner Tätigkeit beauftragt. (mündlich). Dies wurde dann mit einer sogenannten Leistungsprämie vergütet. Diese Tätigkeit übe ich bis heute aus.
Im Januar sprach ich meinen Chef (Geschäftsführer) daraufhin an, dies alles Vertraglich zu regeln. Als ich im Februar im Urlaub war schickte mir mein Chef eine SMS, in der hieß es, der Vertrag könne nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub unterzeichnet werden.
Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub kamen mir Gerüchte zu Ohren, dass die Geschäftsleitung (Besitzer) meinen Posten schon an einen anderen (Bekannten des Besitzers des Möbelhauses) vergeben hätte.
In einem Gespräch mit meinem Chef (Geschäftsführer) wurde mit von diesem folgendes mitgeteilt: Die Geschäftsleitung (Besitzer) möchte nicht einen 22 Jährigen (mich) als Abteilungsleiter haben. Gleichzeitig wurde, da ja mein alter Arbeitsplatz anderweitig besetzt und kein Arbeitsplatz vorhanden ist, die fristgemäße Kündigung ausgesprochen. Die Geschäftsleitung (Besitzer) ist zu keinem Gespräch bereit.
Ich habe in der ganzen Zeit meiner Berufsauübung nur positive Rückmeldungen seitens meines Chef“s erhalten. Habe weder Abmahnungen noch sonst etwas erhalten. Mein einziger Fehler ist anscheinend das ich der Geschäftsleitung zu jung bin. Was kann ich tun?

Falls mir ein Rechtsanwalt einen guten Tip geben kann. Das wäre mir schon etwas wert.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. was du tun kannst, hängt ab von deinen Zielen. Schwerlich wirst du durchsetzen können, Abteilungsleiter zu sein. Ein RA könnte klären, ob die Vorgeschichte schon soweit gediehen war, dass sie rechtlich relevant ist. Dann käme vielleicht ein Schadenersatz infrage. Wenn sich beweisen ließe, dass du wegen deiner Jugend jetzt nicht in der Position gewollt bist, käme auch in Betracht zu klagen wegen Diskriminierung auf Grund des Alters. .... alles aber wohl Wege, die nicht dahin führen, dass du dort länger arbeitest, oder?

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#2
 Von 
sammy-x
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das ich den Posten nicht bekomme ist ja nicht so dramatisch. Nur das jemand neu eingestellt wird, und ich entlassen werden soll kann ich schwerlich verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das vakante Führungsposition vorrübergehend kommissarisch mit guten Mitarbeitern besetzt werden ist nicht ungewöhnlich. Die haben oft dann auch kein Problem damit, ihrem eigentlichen Beruf wieder nachzugehen, weil Führungspositionen auch viel Papierkram und viele endlose langweilige Besprechungen beinhalten.

Die Kündigung ist wahrscheinlich unwirksam, insb. dann wenn der Betrieb mehr als 10 feste Mitarbeiter ohne Azubis hat.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Dagegen muss man zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugag Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten
verliert an alles und die Firma lacht sich ins Fäustchen.

Um Mißverständnisse zu vermeiden sollte man das auch tun, wenn man nur eine mündliche K. erhalten hat.

Würde dafür einen Rechtsanwalt f. Arbeitsrecht vor Ort empfehlen, der die wesentlichen Details beleuchten kann. Ein Laienforum wie hier kann und darf da nichts machen.

Ist der Betrieb groß genug, wird der Chef eine ordentliche Abfindung anbieten damit er nicht seinen Bekannten wieder rauswerfen muss.
Das Erzielen einer Abfindung und eines guten Zeugnisses ist ja auch ein Ziel welches viele Kündigungsschutzklagen verfolgen.

Da Anwälte, die viel teurer als die Gerichtsgebühren sind, anteilig an der "Beute" beteiligt werden, ist das Risiko überschaubar.

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