Hallo zusammen,
folgende Frage stellt sich mir, da ich mich gerade in dieser Lage befinde:
AN ist seit dem 24.11.2014 vom Arzt krank geschrieben (Erschöpfungszustand aufgrund der Arbeit). AU stets pünktlich beim AG eingegangen.
Kurz nach der Bekanntgabe der Diagnose (musste mich outen), erfolgte am 04.12.2014 die Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Frist von 3 Monaten. Grund: Auftragslage geht zurück, verringerter Personalbedarf.
Am 15.12.2014 ging beim AN eine außerordentliche, fristlose Kündigung zum 15.12.2014 ein, ohne Angabe von Gründen.
1.) Darf auf eine Kündigung nochmals eine fristlose Kündigung folgen?
Es müsste in den vergangenen zwei Wochen etwas passiert sein, dass eine fristlose Kündigung fertigt - ich war ja nicht einmal im Betrieb?!
2.) Der AG ist 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, ehe die Krankenkasse einspringt. Wie sieht hier die Lage aus?
3.) Wie soll ich hier weiter machen? Die Agentur für Arbeit sagt, die KK ist für mich zuständig. Die KK prüft den Antrag auf vorzeitiges Krankengeld und gewährt es evtl. zwei Wochen früher. Somit ist meine Existenz gesichert.
Rechtsschutz habe ich noch 15 Tage Karenzzeit. Sie werden diesen Streit nicht decken. 1500-2000 € für einen Anwalt habe ich nicht. Steht mir unter diesen Voraussetzungen eine PKH zu? Ich habe ja kein Einkommen (außer das Krankengeld, das ich zum Lebensunterhalt benötige).
4.) Lohnt sich überhaupt eine Kündigungsschutzklage? Streitwert ist ja mein halber Monatslohn (ca. 1000 € netto). Wenn ich die Kosten gegenrechne, dann zahle ich für den Anwalt noch 1000 € drauf.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank.
-- Editiert coffee2go am 18.12.2014 10:26
Fristgerechte Kündigung (Krankheit), dann fristlos
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zu eins: sowohl einer ordentlichen Kündigung kann durchaus eine außerordentliche folgen, wenn es dafür Gründe gibt. Einen Grund für eine außerordentliche Kündigung kann ich aber deiner Darstellung nicht entnehmen. Du solltest Aufjedenfall umgehend Kündigungsschutzklage einreichen , alleine schon, um von der fristlosen Kündigung wegzukommen – die macht sich nicht gut im Lebenslauf . Die Frage ob sich das lohnt , ist letztlich nicht zu beantworten , aber meines Erachtens sind hier schon prinzipielle Gründe für eine Arbeitsschutz Klage ausschlaggebend . Einen Anwalt brauchst du dafür übrigens nicht , ein Rechtspfleger wird dir beim Arbeitsgericht behilflich sein, den Antrag zu stellen .
-----------------
""
Hallo blaubär,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ich war noch am selben Tag beim RA und wir haben Kündigungsschutzklage erhoben.
Wie lange dauert es i. d. R. bis die beglaubigte Kündigungsschutzklage meinem ehem. AG zugeht?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt musst du wohl mit einer Weihnachtspause rechnen – ich denke im Januar wird die Klage zugestellt werden
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
32 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten