Fristgerechte Kündigung ohne Begründung - Sollte ich meinen Chef auf Gründe ansprechen?

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
bow123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristgerechte Kündigung ohne Begründung - Sollte ich meinen Chef auf Gründe ansprechen?

Hallo,

habe heute per Einschreiben Meine Fristgerechte Kündigung bekommen. Arbeite seit dem 01.02.2010 in einem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Auf der Kündigung steht: "hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehender Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß zum nächst möglichen Termin, also zum 31.08.2010. Mit Wirkung ab dem 31.07.2010 stellen wir sie - zunächst unter anrechnung der ihnen ngegebenenfalls zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventuell bestehender Zeitguthaben - unter fortzahlung ihrer bezüge von der arbeitspflicht frei. wir sind berechtigt, nach erfüllung ihrer urlaubsansprüche die freistellung zu widerrufen."

Habe mir im unternehmen nichts zu schulden kommen lassen. war im april und juni einmal 5 und einmal 4 tage krankgeschrieben. letzte woche wurden in meinem bereich 2 neue mitarbeiter eingestellt wovon einer schlechter qualifiziert ist als ich, allerdings haben uns in der zeit seit ich im unternehmen bin in diesem bereich auch 2 mitarbeiter verlassen.


Ist die Kündigung rechtens? Was sollte ich tun, außer mich bei der AA zu melden? Sollte ich meinen Chef auf Gründe ansprechen, oder zuvor einen Anwalt aufsuchen?

Danke schonmal im voraus für die Hilfe

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bow123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

habe gerade auch noch gesehn, dass die unterschrift des chef mit 28.08.2010 datiert ist, also falsch.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Freistellen darf dich der Arbeitgeber, aber nicht mit deinem Urlaub oder Überstunden verrechnen - es sei denn du hast diesen Wunsch geäußert. Das fällt mir spontan sofort ein.
Und bei 6 Monaten Probezeit hätte er dir bis zum 30.06. zum 31.07. ohne Angabe von Gründen kündigen können.
Ob es sich lohnt, da jetzt einen Prozess zu führen, kannst du nur selber entscheiden. Soweit ich weiß, kannst du in der ersten Instanz vor Gericht dich selber verteidigen (spart Geld). Hier würde ich als Grund einfach angeben, dass die Kündigung nicht form- und fristgerecht einging.
Hängt natürlich von deinem Arbeitsvertrag ab.

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"sika0304"

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn du nichts unternimmst, ist die kündigung auf alle fälle nach drei wochen 'rechtens'.
ich habe eben deine angaben nachgerechnet: offenbar kündigt man die zum ende der probezeit. in der probezeit kann praktisch aus jedem grund gekündigt werden - da hast du schlechte karten. auf verlangen muss dein chef dir die gründe mitteilen - ob du damit 'zufriedener' bist, steht auf einem anderen blatt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html :

"f) Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs

....Stellt ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Erbringung der Arbeitsleistung frei, erfüllt der Arbeitgeber damit den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Bei einer solchen Verfahrensweise des Arbeitgebers können Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Urlaubsabgeltung für nicht erteilten Urlaub verlangen."

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#5
 Von 
bow123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es reicht also, wenn die kündigung vor ende der probezeit ausgesprochen wird, ich aber noch über die probezeit hinaus beschäftigt bin? die 6 monate würden ja morgen enden, aber die kündigung ist erst zum 31.08.2010

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ja, das reicht. Die Kündigung muß nur innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden, damit die Frist aus der Probezeit gilt.

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-- Editiert am 30.07.2010 15:15

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#7
 Von 
bow123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

dass die kündigung falsch datiert und unterschrieben ist, ist auch nur ein formfehler und nicht was sie ungültig macht, oder?

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
dass die kündigung falsch datiert und unterschrieben ist, ist auch nur ein formfehler und nicht was sie ungültig macht, oder?


Es gilt das Datum des Zugangs der Kündigung.

Die Frage wäre in Ihrem Fall, ob Ihr Chef überhaupt berechtigt ist die Kündigung zu unterschreiben. Wenn er nicht dazu berechtigt ist, muss man das dem AG so rasch wie möglich mitteilen. Lag der Kündigung eine Vollmacht bei, dass Ihr Chef kündigungsberechtigt ist? Wenn Sie nicht wissen, können Sie schriftlich auch um Aufklärung bitten.

Oder ist Ihr Chef gleichzeitig der Chef der Firma?

Sollte Ihr Chef nicht kündigungsberechtigt sein, müsste eine neue Kündigung ausgestellt werden, welche jedoch erst nach 1/2 Jahr zugehen würde -> Kündigungsschutzgesetz wäre wirksam.

In diesem Fall müsste man innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, wenn der AG nicht wieder Arbeit anbietet.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bow123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es lag eine vollmacht bei, dass er kündigungsberechtigt ist. also hat alles seine richtigkeit. schade :(

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#10
 Von 
bow123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nochwas, der Vertrag war befristet auf 1 jahr bis zum 31.01.2011. dachte nicht, dass das wichtig wäre, aber habe eben im internet gelesen, dass bei zeitlich befristeten verträgen eine kündiung vor ablauf der frist nicht möglich ist. liege ich da richtig, oder gelten da im einzelhandel andere regelungen?

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