Fristgerechte Kündigung ohne Begründung - Was ist zu tun?

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mike130760
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristgerechte Kündigung ohne Begründung - Was ist zu tun?

Hallo,
folgender Fall:
A (53 Jahre) arbeitet seit 18 Jahren als PTA in einer Apotheke. Sie arbeitet dort 20 Stunden/Woche und erhält einen Lohn, der ca. 20% über dem Tariflohn liegt. Desweiteren erhält Sie schon von Anfang an Weihnachtsgeld. 2008 wechselt der Inhaber. Apotheker B übernimmt stillschweigend und ohne Vertragsänderungen sämtliche Mitarbeiter vom vorigen Inhaber und zahlt die Löhne und das Weihnachtsgeld so fort, wie beim Vorgänger. 2009 wird die Apotheke grundlegend umgebaut und modernisiert. Ohne die Angestellten (zumindest A) zu informieren wird kein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Am 27.01.2010 informiert Inhaber B Frau A und Kollegin C (36 Jahre alt - 5 Jahre im Betrieb) mündlich darüber, daß mit Wirkung vom 01.02.2010 diese beiden Personen (A+C) nunmehr lediglich 16 Stunden/Woche zu arbeiten hätten und die übertarifliche Bezahluing gestrichen sei. Es werde ab sofort nur noch der Tariflohn bezahlt. Und Weihnachtsgeld ("ihr habt Euch ja bestimmt schon gewundert...") gebe es für 2009/2010 auch nicht. Mündliche Begründung: Der Steuerberater von B hat gesagt, daß gespart werden müsse, am Besten bei den Personalkosten).
Am folgenden Tag widerspricht A mündlich dieser einseitigen "Vereinbarung" und geht wie gewohnt zur Arbeit (20 Stunden/Woche). C akzeptiert die Kürzung stillschweigend. Zum 01.02.2010 wird zur Entlastung des Inhabers (Will auch mal Freizeit haben...) ein Apotheker (kein PTA) auf 20 Stunden/Woche-Basis eingestellt.
Am 27.02.2010 erhält A die fristgerechte Kündigung zum 31.08.2010 (6 Monate Kündigungsfrist) ohne jegliche Begründung.
Abgesehen von der Meldung bei der Agentur für Arbeit: Was ist zu tun? Einspruch gegen Kündigung? Klagen auf Wiedereinstellung? Abfindung? Weihnachtsgeld?
Welche Chancen hat A, daß die Kündigung zurückgenommen werden muß?
Ist eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen wirksam? Kann eine Abfindung verlangt oder erzielt werden, wenn schon keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich sein sollte? Ist das Weihnachtsgeld nachforderbar?

Herzlichen Dank für Eure Einschätzung in diesem Fall

Gruß
Mike130760

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich nehme an, dass die Apotheke nicht mehr als 10 Mitarbeiter hat bezogen auf Vollzeitstellen. Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der AG darf ohne Grund kündigen.

Dennoch darf die Kündigung nicht willkürlich sein. Die Chancen einer Kündigungsschutzklage sind aber eher gering, wenn sich der AG vor Gericht nicht zu dumm anstellt.

Ein Anspruch auf Abfindung besteht in so einem Fall nicht. Dennoch wird häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielt.

Das Weihnachtsgeld ist nach meiner Einschaätzung nachforderbar.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

die pta kann das weihnachtsgeld fordern und die entlohnung für 20 stunden. sie kann auch - binnen drei wochen - klage erheben, auch wenn das nicht aussichtsreich erscheint. dass das k-schreiben keinen grund nennt, ist üblich, in kleinbetrieben auch nicht nötig.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

@hh: respekt für deine über 20.000 beiträge, aber bezgl. des kschg hast du vll. die "alt-arbeitnehmer"-regelung vergessen.

man kann für den obigen SV nicht einfach sagen, dass mehr als 10 mitarbeiter beschäftigt sein müssen, damit das kündigungsschutzgesetz anwendung findet.

entscheidend ist sind für A mehrere aspekte.

vor dem 01.01.04 eingestellt? -> ja
also gilt für ihn die "alt-arbeitnehmer" regelung. damit genießt er schon kündigungsschutz, wenn mehr als 5 alt-arbeitnehmer beschäftigt sind (zu beachten ist dabei die unterschiedliche rechnung für vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte).

daher die frage an den TE:
wie viele mitarbeiter sind außer A schon länger als seit dem 01.01.2004 im betrieb? sind es alle vollzeitangestellte? ein teilzeitbeschäftigter mit bis zu 20 wochenstd. wird zu 0,5 gezählt, mit bis zu 30 wochenstd. zu 0,75.

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das dazugehörige urteil: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2006, Az.: 2 AZR 840/05

-- Editiert am 27.02.2010 02:42

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Eine Klage ohne Anwalt kostet kaum was. Ich würde gegen die Kündigung, den Lohnverzicht, das fehlende Weihnachtsgeld, der sozialen Unverträglichkeit, der falschen Kündigungsfrist, des Mobbings und Altersdiskriminierung klagen.

Evtl. lässt sich irgendwas rausholen.

Jedoch kann man in "Kleinbetrieben" Mitarbeiter kündigen.

Ist die APO der einzige Laden oder evtl. eine Kette. Steckt evtl. ein Konzern dahinter........

K.


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