Fristl Kündigung AG nach ordentl. Kündigung AN

13. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
vulcandy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristl Kündigung AG nach ordentl. Kündigung AN

Hallo, habe vor 2 Wochen fristgerecht zum 30.06 gekündigt. Bin danach sofort freigestellt worden (Aussendienst). Da mein Chef nur ungern die 3 Monate zahlen will und wohl ziemlich stinkig ist da ich ihn wegen ausstehender zugesagter Lohnerhöhung verklagen möchte, versucht er nun nach Gründen zu suchen, mich fristlos zu kündigen. U.a. Aussagen die ich gegenüber unseren Partnern getroffen hätte, Entscheidungen die wir zusammen beschlossen haben sind nun meine und werden nachträglich in Frage gestellt. Vertrauliche Daten von ihm wurden auf meinem Rechner gefunden. Habe gar keinen Zugriff auf seine Daten. Auf meinem Rechner sind sicherlich vertrauliche Daten, waren dann aber allen zugänglich, da sie auf dem öffentlichen Firmserver lagen. Kann er das rechtlich machen. Ich vermute, er möchte mir nur irgendwie einen verpassen, Kosten sind ihm egal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Kann er das rechtlich machen.

wenn er einen haltbaren Grund findet, sicher. Sonst könnte man ja auch auch für zig Jahre in der Zukunft kündigen und wären damit unkündbar von seitens des AG...

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Einen Vorwand zu suchen, ist eine Geschichte - ob man damit durchkommt, vor Gericht, eine andere.

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Na ja,
Revanchekündigungen von cholerischen rachsüchtigen AGs kennen Arbeitsgerichte nur zu gut. Wie im Fussball gibts dann vom Richter die rote Karte.

Die Geschichte mit den Daten ist relativ substanzlos, wenn die Gegenpartei nach der Freistellung Zugriff auf die Maschine hatte.
Einen Prozessbetrug wird der Geschäftsführer nicht riskieren wollen. Das kriegen IT-Forensiker sicher schnell raus ob die Daten nachträglich (nach der Freistellung) draufgespielt wurden oder nicht. Datei-Zeitstempel zu fälschen reicht nicht.

Selbst wenn was an der Sache dran wäre müsste Arbeitgeber spätestens binnen zwei Wochen arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten um die formalen Kriterien dafür überhaupt einhalten zu können. Gilt für Abmahnung und Kündigungen. Danach gehen Richter eher automatisch von künstlicher Herkunft aus.


Außerdem ist doch angedacht Forderungen an die Firma zu stellen. In der Regel wird doch dann sowieso ein qualifizierter Anwalt das Ganze begleiten.
Ist die Lohnzusage denn überhaupt belegbar ?
Lohnt sich eine Klage dafür überhaupt?
Die Fragen würde ich mir stellen.

Spätestens sobald schmutzige Wäsche gewaschen wird ist ein Anwalt anzuraten.

Gegen eine fristlose Kündigung muss man dann praktisch auch gerichtlich angehen. (Binnen 3 Wochen nach Zugang)
Zum einen fehlt das ganze Geld.Die Arbeitsagentur darf nichts zahlen, allenfalls einen Vorschuss unter Vorbehalt wenn man Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht hat. ALG1 ist sowieso weniger Geld.

Dazu kommt es beim nächsten Arbeitgeber wahrscheinlich sehr blöd bis riskant an, wenn er davon erfährt. Und spätestens der übernächste Arbeitsgeber liest ein krummes Austrittsdatum im Zeugnis ( 30. oder 15. eines Monats) und wird dann häufig kriminelle Bewerber vermuten,die geflogen sind.

Es dürfte sich empfehlen für alles erst mal den Ball flachzuhalten. Oftmals entspringen solche Drohungen nur einer schlechten Kinderstube und der Ärger über die Nichtumsetzbarkeit von Leibeigenschaft verraucht im Tagesbetrieb der nächsten Wochen (Schätze über 90%)
Wenn es ernst werden sollte zum Anwalt.

Im vielen Arbeits- oder evt. geltenden Tarifverträgen stehen Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche.
Wenn es hinhaut kann man die Ansprüche noch später stellen.
Das gleiche gilt auch fürs Zeugnis, wobei dieses zeitnah nach dem Austritt erstellt werden sollte. Bei Freistellung glaube ich, schon früher. (Was sagen die anderen ?)
Das Zeugnis würde ich dann auch erfahrenen Dritten zur Lektüre geben, ob da nicht noch ein paar Gemeinheiten eingebaut worden sind.



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