Fristlos Kündigen in der Probezeit.

16. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlos Kündigen in der Probezeit.

Guten Tag,

Ich arbeite nun seit 2 Wochen bei einem Discounter im Lager.
Da werden Überstunden gemacht die ich nicht Vergütet bekommen soll.

Ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen in dem steht 40 std/Woche.

Im Absatz Überstunden stand drinne wenn Überstunden gemacht werden müssen diese von der Geschäftsstelle unterschrieben werden.(mehr nicht).

Nun habe ich denn Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben. Ich habe einen Stundenzettel gemacht in dem die Überstunden Protokolliert sind und dieser wurde mir nicht unterschrieben. Weil die Überstunden weder bezahlt werden noch abgefeiert werden können.

Auf meine Frage was denn nun mit meinen Überstunden ist wurde mir tatsächlich gesagt "dann erhöhen wir halt die Wochenstunden auf 45std" (ohne Extra Vergütung!)

Das will ich natürlich nicht mitmachen ,nun habe ich aber auch keinen Unterschriebenen Arbeitsvertrag. Ich will da morgen nun Fristlos kündigen.

Geht das so einfach oder muss ich mit irgendwelchen konsequenzen rechnen? Das die eventuell meine gearbeiteten 2 Wochen nicht Vergüten wenn ich von heut auf morgen kündige?



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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja und in dem Arbeitsvertrag stand noch drinnen das die Firma sich das recht nimmt bei unbegründetem Fehlen ein Monatsgehalt einzubehalt. Ich weiss nicht ob das nun eine Rolle spielt weil ich den Vertrag ja nicht unterschrieben habe.

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#2
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo,

in manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist innerhalb der ersten zwei oder vier Wochen eine kürzere Kündigungsfrist geregelt.

Ich würde da erst nachschauen.



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#3
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Für den Arbeitsvertrag ist gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben, d. h. mündliche Arbeitsverträge sind auch gültig. (Formfreiheit)

-- Editiert jimmy1985 am 16.04.2012 14:44

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#4
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Da nun die geleisteten Überstunden weder vergütet noch abgefeiert werden können würde es also keine Konsequenzen mit sich ziehen wenn ich Fristlos kündige? (Wie gesagt kein Arbeitsvertrag vorhanden)

-- Editiert Motteck am 16.04.2012 14:50

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das will ich natürlich nicht mitmachen ,nun habe ich aber auch keinen Unterschriebenen Arbeitsvertrag. Ich will da morgen nun Fristlos kündigen.

Geht das so einfach <hr size=1 noshade>


Nein, ein Vertrag kommt auch ohne Unterzeichnung zustande, in dem Moment, wo man die Arbeit aufnimmt und der AG die leistung annimmt. Es gelten dann die Fristen nach §622 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>oder muss ich mit irgendwelchen konsequenzen rechnen? <hr size=1 noshade>


Ja, Schadenserstz (kann der AG selten nachweisen) und sicher auch ALG I-Sperre, wenn Anspruch.

quote:<hr size=1 noshade>Das die eventuell meine gearbeiteten 2 Wochen nicht Vergüten wenn ich von heut auf morgen kündige? <hr size=1 noshade>


Kann passieren, ob das gerichtlich Bestand hätte wäre jedoch fraglich, da wie gesagt der AG selten einen Schaden nachweisen kann.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#6
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Achja und in dem Arbeitsvertrag stand noch drinnen das die Firma sich das recht nimmt bei unbegründetem Fehlen ein Monatsgehalt einzubehalt. Ich weiss nicht ob das nun eine Rolle spielt weil ich den Vertrag ja nicht unterschrieben habe.


Hier müsste der AG die Pfändungsfreigrenzen beachten.

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#8
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten!

Dann heist das wohl Kündigen und 2 Wochen durchziehen. Und danach Stunden einklagen? Nur weil ich mir die Überstunden aufschreibe heist das ja nicht das das annerkannt wird, der Arbeitgeber könnte das ja dann einfach abstreiten oder?

Die sache ist auch das sich mein magen umdreht wenn ich nur daran denke da morgen wieder zu arbeiten.

Gibt es da echt keinen weg sofort rauszukommen? (bin kein Krankmacher)

Pfändungsfreigrenzen hab ich noch nie gehört ...

-- Editiert Motteck am 16.04.2012 15:07

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#9
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

könnte man als Arbeitnehmer nicht auch einen Aufhebungsvertrag machen?

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Du solltest dich m.E. nicht ins Unrecht setzen durch wilde Aktionen. "Fristlose Kündigung" deinerseits ist nicht drin, aber fristgerechte.
Das Andere: Natürlich können die nicht einfach die Stundenzahl höher setzen! Ein Vertrag ist ein Vertrag.
Was du tun kannst: Auf deinen Vertrag pochen und nur 40 Stunden arbeiten - vmtl. bist du dann auch ganz fix draußen.


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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben ja einen Arbeitsvertrag erhalten, nur weil Sie den nicht unterschrieben haben, bringt es wenig zu sagen, Sie hätten keinen.

Überstunden müssen bezahlt werden, soweit das nicht anders im Vertrag geregelt ist. Ich würde das gleiche wie Blaubär+ raten, nach 40 Stunden ist Schluss. Kein Arbeitnehmer muß umsonst arbeiten.

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#12
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Denn Arbeitsvertrag hat die Chefin wieder mitgenommen weil unteranderem auch Rechtschreibfehler drin waren die Sie korrigieren wollte. Also hab ich keinen :-)

Letzte Woche habe ich z.B. 5 unbezahlte Überstunden gemacht. Bin ich dann im recht wenn ich diese Woche "nur" 35 std mache?

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Denn Arbeitsvertrag hat die Chefin wieder mitgenommen weil unteranderem auch Rechtschreibfehler drin waren die Sie korrigieren wollte. Also hab ich keinen :-)


Ist das dein Ernst? Und diesen Mist glaubst du? Die kann jetzt da reinschreiben was sie will und wenn du es unterschreibst, musst du dich damit ob du willst oder nicht abfinden.
Du wurdest böse verarscht.

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#14
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab denn Vertrag ja gesehen und da stand bei der Vergütung der ausgeschriebenen Betrag falsch. ( waren ausgeschrieben 100€ weniger als in Zahlen) das musste natürlich korrigiert werden....

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#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist das dein Ernst? Und diesen Mist glaubst du? Die kann jetzt da reinschreiben was sie will und wenn du es unterschreibst, musst du dich damit ob du willst oder nicht abfinden.
Du wurdest böse verarscht.

<hr size=1 noshade>


Der TE hat den Vertrag doch - jedenfalls habe ich hier das so dem Beitrag entnommen - noch gar nicht unterschrieben. Und damit ist es egal, was der Ag nun noch reinschreibt, das die Unterschrift des AN wohl fehlt.

Trotzdem ist hier ein Arbeitsvertrag zustande gekommen, den man auch erfüllen muss. Da der Nachweis von einer evtl. festgelegten Probezeiten schwierig zu führen ist, gelten eher die Kündigungsfristen gemäß §622 BGB Absatz 1 .

Da man vermutlich von enem 40h-Vertrag ausgehen muss, kann man nicht so ohne weiteres einfach in der einen Woche 5h mehr arbeiten und in der nächsten weniger. Das müsste entweder Bestandteil des Arbeitsvertrages sein oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat (wenn vorhanden).


Ebenso ist der Nachweis der Schadensersatzklausel in der Regel nicht zu führen. Außerdem dürfte diese in der Form, wie sie hier geschrieben wurde, nicht haltbar sein. Aber da dem TE der genaue Wortlaut nicht bekannt ist (hat den Vertrag nicht vorliegen), wäre die Diskussion darüber Kaffeesatzleserei.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#16
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal die Frage:

Letzte Woche habe ich z.B. 5 unbezahlte Überstunden gemacht. Bin ich dann im recht wenn ich diese Woche "nur" 35 std mache? (Auf dem ausgehägtem Dienstplan sind sogar die Arbeitszeiten über 40std für jeden Sichtbar)


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#17
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du solltest erst mal klipp und klar sagen, dass du Überstunden nur gegen Vergütung machst. Das heißt du die 5 gemachten Stunden bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen bekommst. Gleichzeitig solltest du eine ordentliche Kündigung aussprechen (schriftlich, auch wenn du nur einen mündlichen Vertrag hast), wenn du dort nicht mehr arbeiten willst. Vielleicht ist dein AG auch zu einem Aufhebungsvertrag bereit, dann gäbe es keine vorgeschriebenen Fristen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#18
 Von 
Motteck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal an alle!

Ich werde das morgen früh nochmal vernümpftig ansprechen das ich natürlich gerne bereit bin Überstunden zu machen nur müssten diese dann entweder vergütet oder auf ein Stdkonto kommen.

Wenn die dazu nicht bereit sind (wovon ich ausgehen) müssen die sich halt selber entscheiden was sie nun machen wollen.

Ein Aufhebungsvertrag würde mir da natürlich gelegen kommen (neue Arbeit ist schon "sogutwie" sicher).

Zwei Fragen noch:

1. Kann ich als AN eigendlich auch einen Aufhebungsvertrag aufsetzen?

2. Wenn die "gute" Frau nun morgen so larifari sagt "Dann können Sie nun nach Hause gehen" (Was ich mir auch vorstellen kann) Wie sieht das dann mit der Rechtslage aus?


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#19
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
1. Kann ich als AN eigendlich auch einen Aufhebungsvertrag aufsetzen?


Na klar können Sie das. Einem Vertrag muss aber von beiden Seiten zugestimmt werden, ganz im Gegenteil zu einer Kündigung als einseitge Willenserklärung.

quote:
2. Wenn die "gute" Frau nun morgen so larifari sagt "Dann können Sie nun nach Hause gehen" (Was ich mir auch vorstellen kann) Wie sieht das dann mit der Rechtslage aus?


Ohne schriftliche Kündigung (egal von wem) oder schriftlichen Aufhebungsvertrag läuft das Arbeitsverhältnis rechtliche gesehen weiter. Und bei mündlichen Aussagen hat man regelmässig das Beweisproblem.

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