Fristlos gekündigt !

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlos gekündigt !

Ich habe da eine frage und zwar, ich habe fristlos gekündigt, es war mitten im monat, jetzt frage ich mich ob der AG die zeit was ich in diesem monat gearbeitet (sprich ca. 2 wochen) habe mir noch zahlen muss oder nicht ?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Klar muss er die noch zahlen.

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#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...ich habe fristlos gekündigt...

mit welcher Begründung?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... füreine 'fristlose' brauchst du schon seeehr gute gründe, anderenfalls ist bzw. wird es doch nur eine ordentliche, termingerechte kündigung. und der ag könnte dir doch schwierigkeiten machen.

... 'erst schießen, und dann fragen' .. ich verstehe es nicht

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#4
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe an einem do gekündigt fristlos, weil ich den mo drauf einen neuen job anfing, darum meine frage weil ich immer noch auf das geld warte is ja schon fast monatsmitte. ich musste schlag auf schlag kündigen da ich net der einzige war der den job wollte.

@blaubär, mehr geld is für mich ein guter grund zu kündigen

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#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
ich musste schlag auf schlag kündigen da ich net der einzige war der den job wollte.


:grins: :grins: :grins:

Hey, du kannst froh sein, wenn du nicht Schadenersatzpflichtig gemacht wirst. Ich würde an deiner Stelle die Bälle mal ganz flach halten.

Trotzdem danke, hab ich mal richtig lachen können!

:banana:



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#6
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

wasn mit dir los , kann kündigen wan ich will, sollte vielleicht dazu sagen da ich keinen AV hatte

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
wasn mit dir los , kann kündigen wan ich will, sollte vielleicht dazu sagen da ich keinen AV hatte


*noch mehr lach*

Auch ohne schriftlichen Vertrag, hast du ein *gültiges* Arbeitsverhältnis!


Aber mach ruhig. Klage, dass die Heide wackelt! Richter haben auch das menschliches Bedürfniss, mal herzhaft lachen zu wollen.

Nee, im Ernst, würde da nicht mehr dran *rumrühren*.

:devil:











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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#8
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

naja hilfe kam hier keine, nur dumme sprüche. war ja nicht anders zu erwarten wenn man im inet hilfe sucht und man sollte doch erst lesen bevor man schreibt, den ich hatte nie vor, vors gericht zu gehen das war eine frage und ich wollte nur eine antwort aber deinem nickname zufolge scheints du mir ja noch nicht ganz geistig reif zu sein.

kkthxbye :zoff:

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was soll der Quatsch modulok? Einfach fristlos kündigen geht nun mal nicht und eine andere Arbeiststelle ist kein wichtiger Grund, wegen dem eine fristlose Kündigung möglich wäre. Aber wenn du nur deine Meinung bestätigt haben willst, dann biste hier falsch.

Ansonsten wurde die Frage zur Bezahlung schon beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@modulok

*und wieder gelächter* :banana:



Deine *Frage* wurde anfangs schon beantwortet. Du hast selbstverständlich Anspruch auf Gehalt für die Zeit die du gearbeitet hast!

Fordere doch deinen Ex-AG schriftlich und ganz höflich dazu auf, dein, dir zustehendes Restgehalt auszuzahlen. Dieser wird vermutlich nicht reagieren. Dann bleibt dir der Klageweg! In diesem Zusammenhang wird dein Ex-AG sicher auf den *Geschmack* kommen und seinerseits an dich Forderungen stellen!

:grins:







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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@modulok

dein ton ist impertinent.

du hast die perfekte antwort von @venotis bekommen. @blaubär hat dich auf folgen aufmerksam gemacht und @apothekenpferd deine ignoranz belacht.

wenn dir weder die antwort noch die hinweise o. kommentare passen, dann such nicht d. hilfe in einem laienforum, sondern geh zum anwalt.

du wirst die gleiche antwort, den gleichen hinweis erhalten. das grinsen wird sich der anwalt vermutlich für das feierabendbier aufheben.

ein vertrag muss eingehalten werden, auch wenn er nicht in schriftform vorliegt. fristlose kü sind nur aus besond. grund möglich und du kannst froh sein, wenn dein ag nicht eine saftige schadensersatzklage anstrebt. mehr geld oder der pups deiner oma sind kein grund.


@venotis @apothekenpferd @blaubär

hat einer v. euch urteile o. wissen über klagen eines ag gegen den an in der hinsicht, dass bei einer fristlosen seitens des an eine weiterbeschäftigung angestrebt wird durch den ag?
DAS würde ich mal interessant finden
oder läuft das jedes mal auf schadensersatz, wenn der ag klagt?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@sunbee

nee, da hab ich noch nix von gehört. Ist auch ziemlich unwahrscheinlich, da der AN dann dementsprechend reagiert: mit ner ordentlichen Kündigung oder eben mit ner *sehr guten Arbeitsmoral*.

;)

aber wer weiß: siehe unten!


-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee Urteile waren nie meine Stärke. :augenroll:

Schadenersatzforderungen sind durchaus denkbar. Aber die muss der AG nachweisen.

*wink* :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
kann kündigen wan ich will, sollte vielleicht dazu sagen da ich keinen AV hatte


Nur mal nebenbei bemerkt: Wenn du, wie du zu glauben scheinst, gar keinen Arbeitsvertrag hast, wieso glaubst du dann, dass dir dein AG ueberhaupt was zahlen muss? Wenn du dort gar nicht beschaeftigt warst, gibt's natuerlich auch keine Kohle. Wenn du aber doch dort beschaeftigt warst, dann gelten entsprechende Rechte und Pflichten natuerlich fuer beide Seiten , in Ermangelung eines schriftlichen Arbeitsvertrages dann halt die gesetzlichen. Und die sind die Kuendigungsfristen betreffen im BGB 622 geregelt.

Gruss
CAM

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