Fristlos kündigen oder nicht?

16. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
froeli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlos kündigen oder nicht?

Hallo,

ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag als Filialeiter bis zum 31.07.2007. Mir wurden Hoffnungen gemacht, dass der Vertrag verlängert wird. Am 10.08.2007 wurde mir mein neuer Vertrag gegeben. Als ich den zu Hause las, stellte ich fest, dass dies derselbe Vertrag ist, den ich bisher hatte, nur nicht mehr befristet. Am 14.08.2007 hatte ich einen Termin bei meinem Chef, den ich auch wahr nahm. In dem Gespräch stellte sich heraus, das in den nächsten 3 Wochen meine Arbeitszeit mind. 60 Stunden wöchentlich betragen wird, bei einer 6 Tage Woche. Außerdem sollten die Öffnungszeiten unserer Filiale verkürzt werden, weil zu wenig Umsatz kommt. Dadurch wird sich meiner Meinung nach aber der Umsatz noch mehr verringern. Da ich ein pauschales Bruttogehalt bekomme und zusätzlich noch eine Prämie, die sich am Umsatz misst, war ich mit dieser Lösung nicht zufrieden. Hinzu kommt, dass in dem Vertrag steht, dass alle anfallenden Überstunden bzw. Mehrarbeit mit dem Bruttolohn abgegolten sind. Ich habe in diesem Unternehmen im letzten Jahr 473 Überstunden gemacht, das sind monatlich ca. 36 Stunden. Und da wie schon beschrieben die nächsten drei Wochen wieder wöchentlich zu ca. 20 Überstunden führen, wollte ich diesen Vertrag nicht unterschreiben.
Am Abend des 14.08.2007 habe ich meinem nächsten Vorgesetzten meinen Vertrag zurückgegeben und gesagt, dass ich diesen unter den Bedingungen nicht unterschreibe und am nächsten Tag nicht zur Arbeit kommen werde.
Dazu muss ich sagen, dass ich seit 01.08.2007 arbeitsuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin. Das Arbeitsamt weiss aber, das zu dem Zeitpunkt noch nicht feststand, ob der alte Vertrag verlängert wird oder nicht. Deshalb ist es mir auch nicht besonders schwer gefallen, den nicht unterschriebenen Vertrag zurückzugeben, weil ich ja dann somit arbeitslos bin. Ich sagte auch zu meinem Vorgesetzten, dass ich die letzten 14 Tage Arbeit nicht bezahlt haben will, sondern ab 01.08.2007 ausgeschieden bin, weil sich der Vertrag somit nicht verlängert hat. Mein Vorgesetzter hat das alles so hingenommen und mit mir noch eine Filialübergabe gemacht. Am 15.08.2007 rief ich gleich morgens beim Arbeitsamt an, und teilte denen mit, dass kein neuer Vertrag zustande gekommen ist. Auch am 15.08.2007 rief mich dann die Sekräterin meines Chefs an und sagte mir, dass die Firma von mir eine fristlose Kündigung braucht, weil ich seit dem 01.08.2007 arbeiten gewesen bin und somit den Vertrag stillschweigend akzeptiert habe. Daraufhin erwiderte ich, dass ich zu dem Zeitpunkt den Vertrag noch gar nicht gesehen habe und auch nicht gewußt habe, was darin steht. Sie sagte mir aber, dass ich dann spätestens am 11.08.2007 nicht mehr hätte auf Arbeit kommen dürfen, wenn mir an dem Vertrag irgendetwas nicht gepasst hat.

So, ich habe nichts unterschrieben, habe mich fristgerecht beim Arbeitsamt gemeldet und soll nun einen Vertrag kündigen, den ich nicht mal mehr besitze. Wenn ich das mache, bekomme ich doch auch kein Arbeitslosengeld, oder? Soll ich den Vertrag überhaupt kündigen oder gibt es eine andere Lösung?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir antworten würden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen

froeli

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... also, um ein wenig ordnung in das chaos zu bringen:
1. einen unbefristeten vertrag hast du seit dem 1. August, denn du hast über den 31. 7. hinaus gearbeitet und dein AG hat die Arbeit auch angenommen.
2. du wärest der gelackmeierte, wenn du von dir aus kündigen würdest - mit sperre beim der AA. wohl aber kann die firma die kündigen, allerdings mit den üblichen fristen.
3. richtig ist wohl, dass zunächst der vertrag zu den alten konditionen weiter gilt. allerdings hat dann der AG wesentliche rahmenbedingungen deiner arbeit ändern wollen. d.h. aber m.e. nur, dass das noch in der schwebe war, weil du ja verhandeln wolltest.
4. wenn du 'normaler' AN bist (und kein 'leitender') dann ist der vertrag, den man dir angeboten hat, allerdings sehr fragwürdig - er dürfte u.a. gegen das az-gesetz verstoßen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49458 Beiträge, 17383x hilfreich)

Ich schließe mich blaubär an.

Wenn man über das Ende der Befristung hinaus mit Einverständnis des AG weiterarbeitet, dann wandelt sich der alte befristete Vertrag in einen unbefristeten Vertrag um (§ 15 Abs. 5 TzBfG ). Ein neuer Vertrag mit gleichem Inhalt ist also gar nicht notwendig gewesen. Du hättest also schon am 01.08. nicht mehr zur Arbeit erscheinen dürfen. Die Aussage der Sekretärin ist insofern falsch.

Daraus folgt auch klar, dass Du kündigen musst und dass das eine Kündigung eine Sperre des ALG nach sich zieht.

Eine fristlose Kündigung ist nicht zulässig. Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, dann kann das ebenfalls zu einer Sperre des ALG führen.

Du hast Dich also jetzt kräftig zwischen die Stühle gesetzt. Dringende Empfehlung ist daher, morgen die Arbeit wieder aufzunehmen und für die Fehltage Urlaub einzureichen. Hoffentlich spielt Dein AG da jetzt mit.

Eine fristlose Kündigung seitens des AG, die hier wegen Arbeitsverweigerung möglich wäre, hätte aber ebenfalls eine 3-monatige Sperre zur Folge.

Ich sagte auch zu meinem Vorgesetzten, dass ich die letzten 14 Tage Arbeit nicht bezahlt haben will, sondern ab 01.08.2007 ausgeschieden bin, weil sich der Vertrag somit nicht verlängert hat.

Das würde übrigens für beide Seiten des Straftatbestand des Betruges zu Lasten des Arbeitsamtes erfüllen. Das würde dann neben der Sperre auch noch ein Strafverfahren geben.

Am 15.08.2007 rief ich gleich morgens beim Arbeitsamt an, und teilte denen mit, dass kein neuer Vertrag zustande gekommen ist.

Das erfüllt ebenfalls den Straftatbestand des Betruges und könnte nunmehr eine Strafanzeige durch das Arbeitsamt nach sich ziehen, falls Dein AG sich an so etwas nicht beteiligen möchte.

Ich hoffe für Dich, dass sich sowohl Arbeitsamt (Verzicht auf Strafanzeige) als auch Dein AG (Verzicht auf fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung) kulant zeigen, solltest Du morgen wieder bei der Arbeit erscheinen. Anderfalls hätte ich jetzt keine Idee, wie ich Dir aus Deiner Situation heraushelfen könnte.

Dass Dein AG Dir bescheinigt, dass Du nur bis zum 31.07. dort gearbeitet hast und sich somit ebenfalls des Betruges schuldig macht, kann ich mir nicht vorstellen. Dazu hat er doch gar keine Veranlassung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2433x hilfreich)

@froeli

ich stimme den ausführungen von @hh und @blaubär zu.
insbesondere @hh hat in seinen/ ihren ausführungen in jedem punkt recht. beachte unbedingt die hinweise zu beiden möglichen betrugsvorwürfen und handle entsprechend.

drück dir die daumen, dass weder aa noch ag sich 'querstellen'

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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