Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung

12. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
sarkz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung

Hallo zusammen,

ich bin derzeit krankgeschrieben, weil ich mir auf der Arbeit das Knie verletzt habe.

Nun schaue ich in meinen Briefkasten, und was ist das?

Ein Einschreiben meiner Zeitarbeitsfirma, bei der ich seit über 1,5 Jahren fristlos beschäftigt bin.

Ich öffne es, und siehe da:
Fristlose, hilfsweise ordentliche Künigung

Sehr geehrter Herr ,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 15.10.2012 bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung.


Nachdem ich mir das zu Gemüte geführt hatte, musste ich mich fragen: Wichtiger Grund? und dann auch noch während ich krank bin?

Ich griff also zum Telefon und rief bei meiner Zeitarbeitsfirma an.

Als ich wissen wollte, was denn genau dieser "wichtige Grund" ist hieß es, sie können sich mich nicht mehr leisten, weil ich wieder krank bin.
Hier muss ich dazu sagen, dass ich dieses Jahr schonmal einen Arbeitsunfall hatte, nachdem ich längere Zeit krank war.
Meine jetzige Verletzung habe ich jedoch nicht als Arbeitsunfall gemeldet, obwohl es auf der Arbeit passiert ist.

Außerdem wurde mir am Telefon üble Nachrede unterstellt.
Meine Geschichte hierzu:
Am Jahresanfang war ich finanziell ziemlich am Ende (Nachzahlung, Versicherungen etc.).
Da mein Plusstundenkonto ziemlich gut gefüllt war (100+) fragte ich bei meine Zeitarbeitsfirma nach, ob sie mir einige Stunden auszahlen könnten, da es finanziell sehr schlecht bei mir aussieht. Mir wurde gesagt: "Natürlich, kein Problem."
Also verlies ich mich auf diese Aussage und bezahlte meine Rechnungen.
Eine Woche später war das Geld noch nicht da. Ich rief nochmals an und sagte nochmals bescheid, dass ich das Geld wirklich dringend brauche. Mir wurde mir gesagt, es muss wohl vergessen worden sein, und es wird sich umgehen darum gekümmert.
Die nächste Woche wurde immernoch nichts überwiesen.
Ich rief nochmals an und bekam die gleiche Antwort wie eine Woche zuvor.
Ich dachte mir: OK, kann ja mal passieren.
Doch dieses Spiel wiederholte sich insgesammt fünf Wochen, bis ich mal etwas Geld gesehen habe.

Ich stand also 5 Wochen ohne Geld da, bzw. lebte einen minimalen Lebensstandart. Über diese Zeit habe ich 10kg Körpergewicht abgenommen.

Deshalb redete ich in der fünften Woche ohne Geld mit dem Chef der Firma, die mich "ausgeliehen" hat, mit dem ich übrigens ein gutes Verhältnis hatte. Ich berichtete ihm, dass ich mir solangsam verarscht vorkomme, da wochenlang vergessen wurde, mir mein Geld zu überweisen.

Und genau das ist laut meiner Zeitarbeitsfirma die üble Nachrede.
Sie sagten, ich würde ihr Geschäft kaputt machen.

Meinerseits war dies nie meine Absicht. Ich fühlte mich einfach hilflos, da ich kein Geld hatte.
Außerdem waren Anrufe bei der Zeitarbeitsfirma wohl sinnfrei, da es ja jede Woche vergessen wurde.


Ist eine Kündigung in diesem Fall rechtens?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich im Vorraus!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von sarkz am 12.06.2014 11:17

Als ich wissen wollte, was denn genau dieser "wichtige Grund" ist hieß es, sie können sich mich nicht mehr leisten, weil ich wieder krank bin.

Das ist kein wichtiger Grund sondern der lächerliche Versuch das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.

quote:
von sarkz am 12.06.2014 11:17

Ist eine Kündigung in diesem Fall rechtens?

Bauchgefühl:
fristlos: nein
ordentliche: ja

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 12.06.2014 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
///Meine jetzige Verletzung habe ich jedoch nicht als Arbeitsunfall gemeldet, obwohl es auf der Arbeit passiert ist.///
Was hat dich denn dazu veranlasst?

Fristlose Kündigung scheint mir hier nicht haltbar Krankheit ist hierzu kein Grund, ordentliche Kündigung ist zumindest fraglich.
Sofort Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung erheben.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Fristlos geht gar nicht.
Ordentlich - eher Nein als Ja. "Üble Nachrede" dürfte als Vorwurf unhaltbar sein; "wir können uns dich nicht mehr leisten" wird - wenn Krankheit der Hintergrund ist - nicht halten, wenn betriebliche Gründe dahinterstehen - fraglich.
In jedem Fall musst du wegen der Kündigung binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen - anderenfalls wird sie in jedem Fall gültig. Ich nehme an, dass dein AG mehr als 10 Beschäftigte hat und dem KSchG unterliegt - und wenn nicht: gleichwohl, weil willkürliche Kündigungen auch dann ausgeschlossen sind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>bei der ich seit über 1,5 Jahren fristlos beschäftigt bin. <hr size=1 noshade>

Ich frage mich gerade wie jemand "fristlos beschäftigt" sein kann?
Was für eine Formulierung im Arbeitsvertrag verbirgt sich dahinter?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

Hi,
Gegen eine unberechtigte fristlose kÜndigung muss man auch fristgerecht klagen, weil die Arbeitsagentur sonst automatisch von einem Verschulden der Arbeitnehmer ausgehen muss. Das bedeutet dann eine ALG-Sperre von bis zu 12 Wochen.

Weiteres Problem: Dazu kommt es schnell bei künftigen potentiellen Arbeitgebern zu der Annahme dass der Bewerber ein Dieb ist oder andere sehr schlechte Charakterzüge hat. Denn bei fristlosen, auch außerordentlichen Kündigungen, gibt es in der Regel ein krummes Austrittsdatum, nicht zum Monatsletzten oder 15. eines Monats. Das steht dann im letzten Zeugnis.....

Das mit der "üblen Nachrede" ist freilich lächerlich, wird er sich auch nicht trauen dem Richter zu erzählen. Ist ja Fakt dass er den Arbeitnehmer nicht bezahlt hat. "Vergessen" tut sowas keiner.
Vielen ZAF-Firmen steht das Wasser bis zum Hals bzw. sind schon in der jüngeren Vergangenheit erwischt worden. Einige greifen dann zu solchen unseriösen Maßnahmen.

-- Editiert maestro1000 am 12.06.2014 21:49

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

hallo sarks,

gilt für Dich der Manteltarifvertrag Zeitarbeit oder ein anderer Tarifvertrag?

SG

Berry

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

quote:
Denn offenbar ging es ja nicht um Gehaltszahlungen, sondern die Firma hat sich freiwillig bereit erklärt, angefallene Überstunden finanziell statt durch Freizeitausgleich abzugelten.


Darauf gibt es mittlerweile einen Rechtsanspruch bei den beiden DGB-Leiharbeitstarifverträgen.

Von freiwillig kann da also gar keine Rede sein.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

quote:
dass ganz offensichtlich etwas von den Fakten abweichendes behauptet wurde.


Und das wäre was?

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