Fristlose Entlassung

24. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
papapoe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Entlassung

Hallo, ich bin fristlos entlassen worden. Hatte von 1993-2007 einen festen Arbeitsvertrag, der am 01.Mai.2007 durch Eintritt in die Rente mit 65 endete. Am gleichen Tag 01.Mai 2007 wurde mit mir ein Arbeitsvertrag auf 400 € Basis abgeschlossen.Bin jetzt am 22.September fristlos entlassen worden. Ich will diese Sache durch ein Arbeitsgericht klären lassen und auf Abfindung klagen. Frage: Werden bei einer eventuellen Zahlung alle 16 Jahre berechnet oder nur die 3 Jahre 400 € Basis berechnet ??? Wer kann mit einen Tipp geben ? Danke, D.Pötzsch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Werden bei einer eventuellen Zahlung alle 16 Jahre berechnet oder nur die 3 Jahre 400 € Basis berechnet ???


Es gilt/zählt der Arbeitsvertrag vom 01. Mai 2007.

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#2
 Von 
papapoe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke für die Auskunft. D.P.

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#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

eine "klage auf abfindung" wäre in deinem fall wohl nicht möglich

du müsstest eine kündigungsschutzklage erheben
mit dem ziel feststellen zu lassen, daß die kündigung unwirksam wäre
bzw. das arbeitsverhältnis weiterbesteht

wird die fristlose z.b. zu einer ordentlichen kündigung umgewandelt, zählt bei der berechnung der kündigungsfrist deine gesamte betriebszugehörigkeit dazu

ob man sich dann im rahmen der güteverhandlung bzw. auch später beim kammertermin
auf die zahlung einer abfindung vergleicht,
steht auf einem anderen blatt

wie hoch diese abfindung wäre, hängt davon ab
je nachdem, wieviel es deinem AG wert ist, dich loszuwerden



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