Fristlose Kündigung - was man macht als erstes?

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
alschandor
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - was man macht als erstes?

Hallo,


habe eine Frage eine Freundin von mir wurde heute Fristlos gekündigt mit der begründung "Daten veruntreuung" gekündigt wurden.

Ansich ein echt harter kündigungsgrund weil man so nie wieder einen job im vertrieb findet.

In diesen Fall geht es aber wohl eher mehr persönlich an sie weil sie sich nicht mit der personal chefin verstanden hat. Dieser persönlicher "kampf" ging nun ein jahr und jetzt haben sie etwas gefunden wo man sie entlassen kann.
dieser fall ist etwas kompliziert deswegen werde ich ihn auch nicht ausführlich beschreiben das würden sehr viele seiten sein.

mir geht es in erster linie zu wissen was man macht als erstes ? klar bei arbeitsamt als arbeitslos melden was für gelder kann man erst mal beantragen um zu leben ?
wie sieht es mit arbeitsgericht und anwalt aus wenn man keinen rechtsschutz hat wird es vom arbeitsamt getragen oder muss man das aus eigener tasche tragen ?

was macht man in so einen fall ? weil wenn es vor gericht geht werden auch einige andere ex mitarbeiter auspacken weil diese personal chefin schon 8 leute raus mehr oder weniger gewurfen hat.

wie gehe ich in den fall als erstes vor am effektivsten und besten ?

danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, man wendet sich mit sowas Komplexen an einen Anwalt.

www.google.de -> Stichwort Beratungshilfeschein

Und wie das mit dem arbeitslosmelden ist und mit dem Arbeitslosengeld, kann man im Forum Sozialrecht erfragen, da es nicht Arbeitsrecht betrifft.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Das Arbeitsamt pflegt bei fristlosen Kündigungen von einem Verschulden des Arbeitnehmers auszugehen und das ALG1 für max. 12 Wochen zu sperren.
Außer man erzählt dem Amt dass Klage eingereicht wurde. Dann wird unter Vorbehalt bezahlt.

Es muss unbedingt innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn die Vorwürfe nur ein bißchen wackelig sind, kann im Vergleichsverfahren auf eine ordentliche Kündigung und ein anständiges Zeugnis hingewirkt werden.

Bei einem komplexen Fall muss - wie schon von venotis beschrieben - unbedingt erst professioneler Rat und ggfs. Vertretung eingeholt werden.

Viele Anwälte lassenn sich auch auf Ratenzahlung ein.
Bei einer solchen Geschichte lieber einen Fachanwalt nehmen, weil die Gegenseite sonst schnell Schlitten fährt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Es ist natürlich auch nicht einfach ohne Details überhaupt etwas zu sagen.

Wenn es eine Veruntreuung von Daten gab, ist die Kündigung ja gerechtfertigt.

Und das der Vertieb im Moment bei den aktuellen Callcenter-Vorwürfen sehr empfindlich bei sowas ist, ist klar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wenn es eine Veruntreuung von Daten gab, ist die Kündigung ja gerechtfertigt.

Und das der Vertieb im Moment bei den aktuellen Callcenter-Vorwürfen sehr empfindlich bei sowas ist, ist klar.

Sehe ich nicht so. Was ist denn "Veruntreuung von Daten". ich kann mir hierunter nix juristisch Vorstellen, von so einem Tatbestand habe ich noch nie gehört.

Wenn die Chefin so eine Kündigungswütige ist wird sie wohl auch hier hintenrüberfallen.

Auf jedenfall in der Dreiwochenfrist bestandsklage erheben.

Hiermit erhebe ich Klage, mit dem antrag feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Begründuung folgt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alschandor
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erst mal für eure antworten.

ja also mal grob den fall zusammen gefasst die die firma besteht aus 3 oder 4 firmen jeder teil macht etwas anderes.

ein kunde ruft an und erkundigt sich über produkt xyz. da aber die firma x dieses produkt nicht macht hat sie die daten des kunden an firma y weiter geleitet.

nun ist der fall aber so das der chef der firma y streit hat mit dem chef von firma x. mit diesen kunden daten hat er irgendetwas angefangen keine ahnung was.

daraufhin wurde sie gefeuer wegen veruntreuung der daten. aber es wurde niemals offiziel gemacht das sich die beiden firmen chefs nicht mehr verstehen oder ähnliches im grunde wollte die chefin sie raus haben.
aber kann man schlecht beweisen.

weiß nicht ob man das nun versteht ist nicht so sonderlich gut beschrieben weil ich auch nicht die firmen namen sagen darf oder besser nicht macht.

auf jeden fall mal danke natürlich wir hierbei auch profesineller rat zur seite gezogen aber ich wollte einfach mal anfragen ob man irgendwas im vorfelt beachten muss oder ähnliches mit so einen fall kenne ich mich nicht aus.

danke für eure hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

so ein schwachsinn, ein fehlverhalten ist nuicht ansatzweise zu erkennen, würde noch nicht mal für eine Abmahnung reichen .....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alschandor
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

ja klar sehe ich auch so aber wie gesagt das ist ein persönliches ding nun hat sie kein geld keinen job und ist total depremiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
da aber die firma x dieses produkt nicht macht hat sie die daten des kunden an firma y weiter geleitet.


Dazu ist sie eigentlich nicht befugt.

Hat der Kunde darum gebeten? Hatte sie die Anweisung vom AG, in solchen Fällen so zu verfahren?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
alschandor
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ne kleine firma mit na ja 50 leute insgesamt mit produktion.

sie hatte früher mal für die andere firma gearbeitet.

also das ist wirklich recht klein jeder kennt sich.
und eigentlich hat sie ja nur nach besten wissen und gewissen gehandelt um gewinn in die firma einzubringen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

@venotis:
In Schwesterfirmengruppen ist es absolut üblich dass Kundschaft zwischen den Partnern hin- und hergereicht wird um sie umfassend betreuen zu können, wenn gerade das Produkt nicht für die Anfrage passt.
Viele Firmen nennen sowas FullService-Dienstleister.

In allen die ich kenne wird der umkehrte Fall dann als Untreue ausgelegt, wenn die Kunden *nicht* wenigstens zugunsten der "Familienkasse" an Partner weitergegeben werden.

Die Vorwürfe sind vollkommen haltlos und würden mit einer vernünftigen Begründung, wie eben dieser kaum vor einem Arbeitsgericht Bestand haben. Besonders dann wenn in der Vergangenheit mindestens einmal so verfahren wurde.

Den Tatbestand "Datenveruntreuung" gibt es gar nicht. Allenfalls Verrat von Betriebsgeheimnissen und -geheimdaten, wie z.B. Kundendaten. Dafür muss diesen Informationen aber ein objektiver Wert zugemessen werden können.
Wenn eine Firma einen Kunden nicht bedienen kann ist das sicherlich kein schützenswertes Geheimnis.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann rechtens, wenn eine Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter nicht mehr zumutbar ist.
Eine Kundenadresse ist aber pillepalle.

Allenfalls liegen Datenschutzverletzungen vor. Die sind aber nur im schlechtesten Fall eine Ordnungswidrigkeit.
Dann also schlimmstenfalls eine Abmahnung.

Ich würde nicht zugunsten von diesen Sreithähnen meine Existenz aufs Spiel setzten. So feige darf einfach niemand sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
um gewinn in die firma einzubringen.


Wieso Gewinn in die Firma? Die, in der sie das gemacht hat, hat doch gar nichts davon. Oder seh ich da was falsch, wenn jemand Kundendaten an die Konkurrenz weiterleitet?

Und, hat der Kunde nun der Weiterleitung seiner Daten zugestimmt/darum gebeten oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo venotis:

Alschandor erzählte von einem Firmengruppe, nicht von Wettbewerbern.

quote:

ja also mal grob den fall zusammen gefasst die die firma besteht aus 3 oder 4 firmen jeder teil macht etwas anderes.



In den meisten Fällen sind die Inhaberverhältnisse so, dass die untereinander beteiligt sind.
Nicht notwendiger in der Relation von Firma X zu Y. Aber wenn doch würden die anderen Mitgesellschafter den beiden Zicken ein paar sehr warme Worte einschenken wenn die Wind von der Sache bekommen.


-- Editiert von Maestro1000 am 27.08.2008 21:56:23

-- Editiert von Maestro1000 am 27.08.2008 21:56:59

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Danke Maestro! Das hab ich irgendwie überlesen :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen