Fristlose Kündigung!

10. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lorelei08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung!

Guten Tag,

momentan befinde ich mich in der Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin, und möchte diese wegen einer anderen Ausbildung beenden.

Nun meine Frage:

Darf ich das bisherige Ausbildungsverhältnis wegen Antritt einer neuen anderen Ausbildung "fristlos" kündigen oder muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden?

Gruss Lorelei

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... *fristlos* setzt einen wichtigen grund voraus, der (hier) im gravierenden fehlverhalten des AG liegen müsste. das ist nicht der fall.
also ganz normale kündigung.

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#2
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Ich denke doch mal, dass zu der Kündigungsfrist etwas in deinem Vertrag stehen wird. Zitiere doch bitte die entsprechende Stelle.

Ein Recht auf fristlose Kündigung hast du aber nicht.

Du kannst natürlich versuchen mit deinem AG einen Aufhebungsvertrag zu machen, dafür musst du diesen einfach mal ansprechen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Hier dürfte wohl der § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG gelten. Danach ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@hh da gilt nicht das BBiG da es für Altenpflegeausbildung ein extra Gesetz geibt (Altenpflegegesetz). (Die Regelung ist aber ähnlich der im BBiG)

Es gilt http://www.gesetze-im-internet.de/altpflg/__20.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn die neue Firma Dich zu beiden Zeitpunkten einstellen würde (schriftlich geben lassen), dann kann der alte AG gefragt werden ob man das Ausbildungsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen auch noch kurzfristiger aufheben möchte. Auch schriftlich.

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#6
 Von 
Lorelei08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In keiner Firma werde ich neu beginnen, ich wechsel sozusagen wenn alles gut geht von Schule zu Schule.

In der Altenpflege hat während der Ausbildung immer noch die Berufsschule die Oberhand, trotzdem habe ich aber wegen der Praktischen Arbeit einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen.

Nun möchte ich in eine andere Ausbildung wechseln, die über eine ganz andere Berufsschule geht und nur schulisch absolviert wird.

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man aus Gründen wie Ausbildungswechsel sofort und fristlos kündigen darf.
Deswegen auch meine Frage!

Weil wenn ich nicht zu 100% weiß ob mich die Schule annimmt kann ich nicht 4 Wochen vorher schon meine Ausbildung kündigen und hänge dann in den Seilen wenn es doch nicht klappt.

Gruss Lorelei

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