Hallo und guten Tag.
Meine Frage bezieht sich auf ein 630 Mark Arbeitsverhältnis.
Meine Frau war bei einem Lebensmitteldiscounter als Verkäuferin
eingestellt. Das Beschäftigungsverhältnis dauerte ca. 4 Jahre.
Ein Arbeitsvertrag war abgeschlossen und im Absatz 8 steht
folgendes:
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden oder es endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder Erreichung des Zwecks.“
Es ist aber keine „Zeit“ oder ein „Zweck“ im Vertrag formuliert.
Am 2. Oktober wurde ihr dann allerdings Mündlich und fristlos gekündigt!
Es handle sich wohl um eine Betriebsbedingte Kündigung und sie brauche
ab so fort nicht mehr kommen, wurde ihr gesagt.
Das hier falsch gekündigt wurde steht wohl nicht zur Frage. Allerdings wissen
wir jetzt über den weiteren Ablauf nicht bescheid! Muß meine Frau jetzt klagen
und in welcher Form muß das geschehen?
Mit freundlichen Grüßen Gerhard F.
Fristlose Kündigung bei 630 Mark Job
7. Oktober 2002
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Frage vom 7. Oktober 2002 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei 630 Mark Job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2002 | 14:53
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 15x hilfreich)
Ihre Frau muß binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen ARbeitsgericht einreichen, wobei hier sicherlich nicht von einem ordnungsgemäßen Zugang der Kündigung gesprochen werden kann!
Da aber sicherlich auch die Lohnzahlung eingestellt werden wird, würde ich den Gang zum Arbeitsgericht empfehlen !
Bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hilft auch die weiter, bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung könnte man dann auch einen Anwalt einschalten...
aber die Rechtspfleger beim Arbeitsgericht helfen auch bei der Formulierung !
Viel Erfolg...
Und jetzt?
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