Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich als Arbeitnehmer in der Probezeit auch das Recht habe fristlos zu kündigen und ob diese Kündigung begründet sein muss, wenn folgende Klauseln im Vertag stehen würden.
Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden.
Die Probezeit beläuft sich auf 3 Monate. Während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung möglich.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob die Regelung für die fristlose Kündigung für beide Seiten gilt, oder nur für den Arbeitgeber.
Danke schön im voraus für eine Antwort
Fristlose Kündigung in der Probezeit seitens des Arbeitnehmers
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine fristlose Kündigung ist immer möglich, aber
entsprechende Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Eine fristlose Kündigung gilt nur für solche Fälle, in denen eine ordentliche Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist (Diebstahl des AN, sexuelle Belästigung...)
Einfach so fristlos kündigen, weil man keine Lust hat sich an die Frist zu halten, ist nicht möglich.
Dass bei dir in dem Vertrag steht, dass eine fristlose Kündigung möglich ist, kann ich mir nicht vorstellen, denn zumindest von AG-Seite wäre das - trotzdem es im Vertrag steht - rechtswidrig.
Bitte poste mal den genauen Wortlaut bezgl. der Kündigungsfristen aus deinem Vertrag.
Wenn mit der Klausel gemeint ist, dass statt einer Kündigungsfrist eine fristlose Kündigung möglich wäre, ist dies gesetzeswidrig und hält vor keinem Gericht stand.
Da keine Einschränkung formuliert wurde, gelten die vertraglichen Regelungen für beide Seiten.
Da nun der AG ja diese falsche Formulierung gewählt hat, wird er sich wohl kaum vor Gericht zur Wehr setzen, wenn Sie die Vereinbarung zu Ihren Gunsten nutzen.
Wie gesagt, ist zwar illegal, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten