Einen schönen guten Tag,
ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe eine zeitlang in einer Fabrik ohne BR gearbeitet. Nach ca. 1 1/2 Monaten wurde ich krank. Insgesamt war ich 20 Tage nicht arbeitsfähig. Die Krankentage sowie folgetage habe ich direkt am nächsten Tag per SMS oder Mail beim AG gemeldet. Da ich z.B. Sonntags im Krankenhaus war und Monatgs nicht arbeiten konnte, und ich dann zu Hause flach lag, konnte nicht zum Arzt eine Bescheinigung holen. Nun war es insgesamt so, das ich 3 Wochen krank war und mir drei Tage fehlen mit einem ärztlichen Attest. Nach dieser Zeit hat mir der AG eine ordentliche Kündigung vorgelegt. Dies geschah alles in der Probezeit mit einer 2-Wöchigen Kündigungsfrist. Für die Zeit hat mir der AG aber noch einiges an Gehalt zu zahlen, was er nicht möchte. Nun nach 3 Monaten sagt mein alter AG, ich müsste diese 3 unentschudigten Fehltage belegen, ansonsten schickt er mir die fristlose Kündigung. Natürlich vom ersten unentschuldigten Fehltag.
Meine Frage ist nun, darf er das???
-- Editiert von animateuse am 16.09.2008 12:46:51
Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... darf er was genau?
natürlich hat der ag ein recht darauf, ungeklärte/unentschuldigte abwesenheit von der arbeit aufgeklärt zu bekommen. wenn das nicht gelingt, muss er dir diese zeit natürlich auch nicht zahlen und er kann dich abmahnen. eine fristlose kündigung damit zu begründen, dürfte allerdings schwer fallen.
Die Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung ist doch bereits abgelaufen und Du gar nicht mehr in der Firma, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Wie soll dann das mit der fristlosen Kündigung funktionieren? Rückwirkend kann jedenfalls nicht gekündigt werden.
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Hallo und danke der Antwort.
Natürlich möchte ich auch nicht die drei unentschuldigten Fehltage ausgezahlt bekommen. Es geht um die Auszahlung von dem Lohn vor, währendessen (ausser die 3Tage) und nach der Krankheit.
Dieses Gehalt möchte mein Ex-AG sich ersparen, indem er mir eine fristlose Kündigung ausschreibt.(ab dem ersten unentschuldigten Fehltag ;der war am 09.06.)
Und, darf ein AG nach einer ordentlichen Kündigung die am 25.06. ausgeschrieben wurde nach fast 3 Monaten in eine fristlose Kündigung umwandeln, weil ich diese 3 Fehltage nicht mit einem ärztlichen Attest bescheinigen kann?
-- Editiert von animateuse am 16.09.2008 14:28:50
Eine rückwirkende fristlose Kündigung ist nicht möglich. Auch eine nachträgliche Umwandlung einer fristgerechten in eine fristlose Kündigung ist ebenfalls nicht möglich.
Außerdem hätte eine fristlose Kündigung innerhalb von 14 tagen nach dem beanstandeten Fehlverhalten erfolgen müssen. Auch das ist nicht der Fall.
Danke schön!!!!!!!!!
kaum u glauben was für einen schwachsinn sich ein Ag ausdenkt.
Ihre drei Tage sind auch nicht unentschuldigt, da wohl an Hand der ärzlichen Unterlagen von Sonntag (Krankenhaus) ihr gesundheitszustand rückwirkend lückenlos beurteilt werden kann. insoweit kann ihre fehlzeit auch hier plausibel gemacht werden.
Du hättest doch ggf. vom Krankenhaus eine krankschreibung erhalten können - zumindest wenn der arzt rücksprache gehalten hätte.
Schönen guten Morgen,
danke der Antworten. Leider habe ich das damals verplant und bin direkt Sonntag abend nach Hause gefahren. Ohne mir am folgetag ein Attest zu holen. Ich bin dann erst am Mittwoch zum Arzt gegangen um mich weiter krankschreiben zu lassen. Das war mein Fehler!
ihr hausarzt soll den arzbrief einsehen und hieraus ausnahmsweise rückwirkend die krankschreibung machen. das müsste plausibel sein.
die kohle steht ihnen zu.
Habe ich schon nachgefragt. Aber leider kann er nach so einer langen Zeit kein Attest mehr schreiben. Dann würde er sich strafbar machen.
dazu ist er verpflichtet, nehmen sie ihn mit in Regress.
Begeitend zum ärztlichen Heilungsauftrag gehören auch die ausstellung von zeugnissen, also nach Aktenlage gutachterliche beurteilung einer au, zumal sie darauf angewiesen sind auf die lohnfortzahlung, denn mit ihrem lohn wird auch der arzt indirekt bezahlt.
hier nicht abwimmeln lassen ggf. anwalt einschalten.
Auch derzeitablöauf steht nicht dagegen, weil ja eine untersuchung davor/danach stattgefunden hat.
Wenn zb sie vor zwei jahren offensichlich im koma gelegen haben würde doch auch jeder arzt eine au nachträglich ausstellen.
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