Fristlose Kündigen wegen Gehaltverzug in Kurzarbeit

24. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go600579-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigen wegen Gehaltverzug in Kurzarbeit

Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zu meinem Anliegen mit meiner aktuellen Situation:

Ich arbeite aktuell in einer Marketingagentur die seit der Pandemie in Kurzarbeit ist - trotzdem muss jeder 40h / Woche kommen. Ich bin mir bewusst das dass ein No-Go ist und betrug, aber alle und unter anderem ich hatten Angst unsere Stelle zu verlieren.
Im Jahre 2021 kam es zu mehreren verzügen vom Kurzarbeit Gehalt was normalerweise der Arbeitgeber in Vorleistung abgeben muss, allerdings ist die Firma schlichtweg pleite. Ich musste mehre male über 1.5 Monate auf mein Gehalt warten, genau so wie auf das Dezember 2021 Gehalt. Nun wollte ich eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ansetzen da ich einfach zu sehr auf eine pünktliche Zahlung angewiesen bin und wollte diese heute abgeben, aber wie es mein Glück nur wollte kam heute das Gehalt an nach mehreren Mahnung an meinen Chef.

Meine Frage: Wäre eine fristlose Kündigung trotzdem geltend obwohl mein Arbeitgeber mich heute bezahlt hat? Ich habe keinen vertrauen mehr in meinem Arbeitgeber und möchte dringend meinen Arbeitgeber wechseln

Für jede Hilfe schonmal ein dickes Dankeschön! :)

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16850 Beiträge, 6300x hilfreich)

Für die Fristlose sehe ich derzeit keinen Grund.
Wenn die Firma pleite ist, wie du schreibst, könnte Insolvenzverschleppung im Raum stehen.
Wenn Insolvenz droht - wieso dann noch diese Angst, sein Recht zu suchen z.B. bei der AZ/Woche?

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Da die Situation ja anscheinend schon seit 2 Jahren so ist, sollte man zunächst mal darlegen, wieso einem die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.

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#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 181x hilfreich)

ich sehe mehrere Gründe die eine fristlose Eigenkündigung rechtfertigen würden:

1.) der AG zieht den AN in strafbare Handlungen hinein (Missbrauch von Kurzarbeitergeld)
==> gleichzeitig könnte der AN auch noch eine Anzeige bei Jobcenter und Polizei stellen

2.) falls der Lohn mehrmals trotz erfolgter Mahnungen in der Vergangenheit weiterhin verspätet gezahlt wird berechtigt dies auch den AN einer außerordentlichen Kündigung.

Auch könnte der AN einfach nur dem Missbrauch des Kurzarbeitergeldes anzeigen und vom AG Klarheit einfordern, 40h-Woche oder Kurzarbeit, aber nicht beides. Wenn der dann vom AG betriebsbedingt gekündigt wird, umso besser für ihn.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
gleichzeitig könnte der AN auch noch eine Anzeige bei Jobcenter und Polizei stellen

Schlechter Rat sich selber des Sozialbetruges anzuzeigen ...



Zitat (von Alter Sack):
Auch könnte der AN einfach nur dem Missbrauch des Kurzarbeitergeldes anzeigen und vom AG Klarheit einfordern, 40h-Woche oder Kurzarbeit, aber nicht beides. Wenn der dann vom AG betriebsbedingt gekündigt wird, umso besser für ihn.

Das erscheint hingegen als unbedenklich und zielführend ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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