Hallo,
ich arbeite zur Zeit in einer Kunststofffirma für 6.50 die Stunde .
Ich habe ein neues Angebot bekommen von einer Firma in der ich DEUTLICH mehr verdiene und auch Zulagen und Zuschläge bekomme und diese Firma ist sogar in meiner Heimatstadt
habe also pro Monat 110 € Fahrtkosten gespart.
Allerdings möchte die Firma das ich dort nächste Woche Mittwoch anfange u nd ich müsste eigentlich 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten (geht aber nicht)
Ich habe mich jetzt entschlossen einfach fristlos zu kündigen ( Und ja,ich weiss auch das es eig. nicht geht)
Aber kann ich wenn ich jetzt sagen wir mal morgen die Fristlose Kündigung per Einschreiben verschicke nächste Woche einfach in der anderen Firma anfangen?
Und was könnte im schlimmsten fall auf mich zukommen falls er vor Gericht geht was ich nicht glaube ,weil er erheblich gegen das Arbeitsschutzgesetzt verstößt und sich selber ins Bein schießen würde wenn er tatsächlich vor Gericht geht.
Und wenn ich diese fristlose Kündigung jetzt ausspreche muss ich dort Gründe mit angeben?
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Fristlose Kündigugn.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Bei Unwirksamkeit der Kündigung besteht das alte Arbeitsverhältnis fort.
2. Schadensersatz
wirdwerden
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Was ist mit einer einvernehmlichen Kündigung? Kannst deinen Chef ja sagen, dass die Kohle nicht langt oder dir die Arbeit nicht liegt oder.....ect.
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Da habe ich auch schon drüber nachgedacht
Aber ich glaube nicht das mein Chef sich darauf einlassen wird ,weil er ein zimliches A********* ist .
Und wenn er denn NEIN sagt bin ich genau soweit wie vorher ^^
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Aber du solltest ihn zumindest informieren. Denn welches Unternehmen möchte Mitarbeiter beschäftigen, die irgendwie doch keine Lust auf den Job haben? :D Er sollte eigentlich etwas gegen diese Demotivationen tun und evtl. findet er schnell Ersatz. Dann erhöhen wir mal so die Chance auf einen Aufhebungsvertrag. Ist deine Fachrichtung auf dem Arbeitmarkt schlecht vertreten oder bist du leicht ersetzbar?
-- Editiert 8Down12 am 15.08.2012 22:28
Und was läuft den dann mit dem Arbeitsschutz? Sind die Verstöse schon bei der BG gemeldet oder woanders? Habe damals auch fristlos gekündigt weil es eine absolute Saubude war. Dann sollte ich noch Probleme mit den Transferleistungen bekommen. Habe mir dann ein Anwalt genommen und ihm gesagt, dass die Berufsgenossenschaft auch davon weiß und hatte keine Probleme mehr.
-- Editiert 8Down12 am 15.08.2012 22:37
Ich würde sagen leicht ersetzabr.
Der hat dort überhaupt keine Leute die diesen Beruf gelernt haben .
Also normaler Weise sollte er schnell einen neuen finden .
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quote:
Allerdings möchte die Firma das ich dort nächste Woche Mittwoch anfange u nd ich müsste eigentlich 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten (geht aber nicht)
Schon etwas seltsam, dass Sie hier derart unter Druck gesetzt werden. Das läßt nicht unbedingt auf eine solide Firma schließen. U.U. ist man dann auch schnell wieder draußen.
quote:
1. Bei Unwirksamkeit der Kündigung besteht das alte Arbeitsverhältnis fort.
Die fristlose wird in der Regel in eine fristgerechte umgedeutet, bringt dem AG aber nicht viel, denn die Aufnahme der Arbeit kann ein AG in Deutschland nicht erzwingen.
quote:
2. Schadensersatz
Ja, Schadensersatzzahlungen sind möglich, aber selten bezifferbar.
Daher gibt es mittlerweile häufiger im Arbeitsverträgen festgelegete Vertragsstrafen.
Sie sollten daher unbedingt Ihren Arbeitsvertrag diesbzgl. genauer untersuchen.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Da ich in einer Kusnstofffirma arbeite wird dort auch Kunststoff geklebt .Wir kleben dort mit Acryfix 117 das ist ein Lösungsmittelkleber.
Der darf nur in belüfteten Räumen geklebt werden.
Allerdings hat der Raum indem geklebt wird nichteinmal ein Fenster da steht nur ein ventilator und das wars .
Die Berufsgenossenschaft weiss nix davon .
Allerdings weiss ich nicht ob ich deswegen fristlos kündigen kann ,weil man ja wenn man das weiss innerhalb von 2 Wochen oder so die Kündigung einreichen muss und ich arbeite dort schon seit einem halben Jahr.
Oder besteht vielleicht doch die Möglichekit deswegen fristlos zu kündigen ,weil durch dieses Lösungsmittel können ja schon erhebliche Gesundheitliche Schäden entstehen.
Der Chef weiss das auch mit dem Raum wurde schon des öffteren darauf hingewiesen ,allerdings nur mündlich.
Aber ändern tut er nix dran.
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Also im Arbeitsvertrag steht nix drin.
Habe dort nur so einen Auhilfsvertrag unterschreiben müssen ,der aber nicht als solcher gelten sollte meinten die
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Mhhh. "Erheblich" nenne Ich das aber nicht. Die Gesundheitsschäden musst du dann bei der Klage, denke ich, attesttieren. Wäre ja dann ein Beweismittel. Deine Chef damit konfrontieren, dass du ihm ans Bein p****n könntest...darüber lacht der bestimmt, wenn das so ein harter Brocken ist! Also zwingen kann dich keiner zu Arbeiten. Kannst aufhören, kannst anfangen. Nur meistens, also wie ich das kenne, musst du in den (deinen neuen) Arbeitsvertrag bestätigen, dass du in keinen anderen Arbeitsverhältnis stehst. Dan hast du gleich zwei Probleme.
-- Editiert 8Down12 am 15.08.2012 22:53
Das kann man jetzt sehen wie man will.
Durch diesen Kleber KÖNNEn auf Dauer bleibene Organschäden entstehen und das nenne ich dann schon erheblich.
Außer ein paar mal Kopfschmerzen die ich hatte als ich am kleben war kann ich so nix attestieren.
Aber mir geht es ja mehr darum überhaupt in diesem Raum zu Kleben obwohl der Chef mit Sicherheit weiss was der Kleber mit der Gesundheit anstellen kann.
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Da muss ich jetzt passen! Bei mir war es damals so schlimm, dass die Bude dichtgemacht werden sollte. Kannst die Sache ja auch ganz wirtschaftlich sehen. Wenn Du mit dem Mehrverdienst die evtl. Kosten der Klage locker auffangen kannst, dann würde ich das machen. Und wenn deine Stelle leicht zu ersetzen ist, dann sollte er geringe Verluste machen für die er Schadensersatz fordern könnte. Schon allein da es schwer zu beziffern ist (sein sollte, wie oben erwähnt).
Ich meine er muss ja sogar beweisen das mich auch keiner ersetzen könnte und es wird auf der Welt jawohl genug Leute geben die diese Arbeit auch machen könnten
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wenn der Chef wirklich so ist, wie er beschrieben wird, dürfte die Ankündigung, einen Betriebsrat zu gründen (sofern nicht schon einer existiert - glaub ich jetzt aber nicht so), dazu führen, dass sich der AG kurzfristig vom AN trennen mag.
Clumsy
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Also: Wenn es Mängel beim Arbeitsschutz gibt, ist der Weg richtig a) den AG zur Änderung aufzufordern und b) ggf. die Berufsgenossenschaft zu informieren. - Womit auch gesagt ist, dass man das besser gemeinschaftlich angeht -
Eine fristlose Kündigung, weil man woanders besser verdient, ist rechtlich nicht erlaubt, punktum. Alle weiteren Überlegungen sind nicht arbeitsrechtlicher Natur. Unbeschadet der Bedenken, ob die neue Firma wirklich so seriös ist, dass du am Ende nicht doch die A-Karte gezogen hättest.
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Ich teile @ blaubärs Bedenken! Wenn ich wirklich die Person xy unbedingt haben will, dann warte ich, bis das alte Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt ist. Ist doch eigentlich schon die Fürsorgepflicht des neuen Arbeitgebers, dass der zukünftige Arbeitnehmer nicht gezwungen wird, sich vertragswidrig zu verhalten. Ein Arbeitgeber, der sich so benimmt, der wird doch auch keine Hemmungen haben, sich seinen Arbeitnehmern gegenüber vertrags- und gesetzeswidrig zu verhalten.
wirdwerden
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