Fristlose Kündigung, Krankmeldung, Probezeit

8. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
GHSam
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung, Krankmeldung, Probezeit

Hallo ich hoffe hier kann mir ein bisschen geholfen werden

Folgender Fall.

Ich bin seit dem 1. Februar in einer Firma beschäftigt gewesen, heißt die Probezeit läuft bis zum 1.8.
Leider ist alles sehr aus dem Ruder gelaufen, d.h. Geld kam nicht pünktlich, die letzten 3. Monate 60std. die Woche (Mo-Sa).
Nun haben mir diese 60std in der Woche körperlich sehr zu schaffen gemacht und ich habe am Montag den 30.6. bescheid das gesagt das es mir nicht gut, bin dann aber trotzdem zur Arbeit.
Und da ich halt so viel Stunden in Woche hatte war ich auch schon seit 2 Monaten dran mal für eine Woche Urlaub zu bekommen.
Welcher mir denn aber auch wieder am Montag verweigert wurde. (Urlaub war natürlich aber für einen späteren Zeitraum beantragt)
Da es mir dann natürlich am Dienstag immer noch nicht besser ging, habe ich mich bis einschließlich Samstag krank schreiben lassen.
Nach dem Arztbesuch bin ich dann los zur Arbeit und war vor Arbeitsbeginn da um die Krankschreibung abzugeben.
Diese war denn für meinen Arbeitgeber ein Grund mir die sofortige Fristlose Kündigung auszusprechen.
Diese habe ich bis heute aber immer noch nicht erhalten.
Auf Mails und Anrufe von mir an die Geschäftsführung bekomme ich keine Antwort.
Ich habe seit dem Dienstag also nichts mehr gehört.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und mir kann hier geholfen werden welche Schritte ich einleiten sollte.

Mit Freundlichen Grüßen Sascha


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14572 Beiträge, 8704x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diese war denn für meinen Arbeitgeber ein Grund mir die sofortige Fristlose Kündigung auszusprechen.
Diese habe ich bis heute aber immer noch nicht erhalten. <hr size=1 noshade>

Also liegt keine wirksame Kündigung vor.
Solange keine wirksame Kündigung vorliegt, muss man auch nichts machen.

Also:
- Weiterhin Krankschreibungen dem Arbeitgeber übermitteln (dabei vielleicht darauf achten, dass das mit Nachweis geschieht, z.B. per Einschreiben. Nicht dass der Arbeitgeber nachher behauptet, er hätte nichts bekommen und du wärst unentschuldigt der Arbeit fern geblieben.)
- Nach Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder zur Arbeit gehen und seine Arbeitskraft anbieten.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 08.07.2014 17:38

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1406x hilfreich)

Hallo,
zur Ergänzung: die Kündigung eines Arbeitsvertrages, ob ordentlich oder außerordentlich (fristlos), bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
- Nach Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder zur Arbeit gehen und seine Arbeitskraft anbieten


Ich glaube dafür ist es zu spät.
So wie es sich liest hat der TE zumindest diese Woche unentschuldigt gefehlt.

Und damit wäre eine fristlose Kündigung, wenn sie denn schriftlich erfolgt, nun durchaus möglich.....

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2x Hilfreiche Antwort

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