Fristlose Kündigung, nicht steuerlich gemeldet gewesen, Sperre Arbeitsamt,..

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)
Fristlose Kündigung, nicht steuerlich gemeldet gewesen, Sperre Arbeitsamt,..

Hallo,
ich habe zum 15.05.17 meine Job gekündigt, um in einem Steuerbüro anzufangen (WBH).
Lt. Vertrag habe ich 3 Monate Probezeit und in dieser Zeit 2 Wochen Kündigungsfrist.
Am 1.6. habe ich kein Geld erhalten und keine Abrechnung. Erst am 13.6. habe ich das Geld in Bar bekommen und die Abrechnung.
Am 28.06. habe ich mir meine Abrechnung nochmal genau angeschaut, da ist mir aufgefallen, dass da eine andere Firma steht, als WBH, sondern Rimkus Büroservice und die Steuernummer fehlt. Das ist die Dame die die Lohnabrechnungen für ihn macht. Dort habe ich dann angerufen und gefragt warum das so ist und wie es mit der Abrechnung für Juni aussieht. Sie meinte das das nur eine Testabrechnung war, um mich ruhig zu stellen und sie keine Abrechnung machen kann, da ich immer noch nicht ordnungsgemäß gemeldet bin.
Daraufhin habe ich mich bei der Krankenkasse gemeldet und die haben mir gesagt, dass ich nicht versichert bin. Ich habe meinen Chef darauf angesprochen. Er ist wütend geworden, dass ich da angerufen habe, hat gesagt ich soll mich ver*****n und mich fristlos gekündigt.
Ich habe am 5.7. dann erst die Kündigung bekommen mit Datum vom 16.06. in der steht das er mich frisrgerecht gekündigt hat zum 30.06.
Ich habe mich am 28.06. gleich beim Amt gemeldet und denen alles erzählt. Mittlerweile habe ich eine Abrechnung für Juni bekommen in der wieder eine andere Firma steht und zwar die HFDK.
Das Arbeitsamt hat mir nun geschrieben, dass auf Grund der Kündigung sie mich vielleicht eine Woche sperren, wenn ich das nicht begründe warum ich mich zu spät gemeldet habe. Was ich ja nicht getan habe. War gleich an dem Tag dort.

Ich weiß gar nicht mehr wie ich mich verhalten soll, da ich Angst habe eine Sperre von 1 Woche bis zu 3 Monaten zu bekommen. Der Herr der mich eingestellt hat wechselt seine Firmen wie Unterhosen und mit immer anderen Geschäftsführern die nur Strohmänner sind. Wie soll ich mich nun gegenüber dem Amt verhalten? Was ist mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen? Kann ich das einklagen? Ich habe keine Rechtsschutz, kriege ich Prozesskostenbeihilfe?,.....

Könnt Ihr mir bitte helfen.

Liebe Grüße
Anja

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Am 1.6. habe ich kein Geld erhalten und keine Abrechnung. Erst am 13.6. habe ich das Geld in Bar bekommen und die Abrechnung.

Welcher Zeitpunkt wurde denn überhaupt für die Lohnzahlung vereinbart?
Es muss ja nicht der erste im Monat sein, sondern kann auch zum 15. fällig sein.
Zitat (von Anja_1234):
Daraufhin habe ich mich bei der Krankenkasse gemeldet und die haben mir gesagt, dass ich nicht versichert bin.

War das innerhalb der 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung, dann ist das OK, die Sofortanmeldung muss nur für bestimmte Tätigkeitsbereiche veranlasst werden. Als was wurde man denn Eingestellt?
Zitat (von Anja_1234):
Ich habe am 5.7. dann erst die Kündigung bekommen mit Datum vom 16.06. in der steht das er mich frisrgerecht gekündigt hat zum 30.06.

Klage beim Arbeitsgericht einreichen, das hier falsche Angaben vom Arbeitgeber gemacht wurden, zudem hat man Anspruch auf die 14 Tage Lohnzahlung, was man ebenfalls einklagen sollte.
Zitat (von Anja_1234):
Ich weiß gar nicht mehr wie ich mich verhalten soll, da ich Angst habe eine Sperre von 1 Woche bis zu 3 Monaten zu bekommen.

Der Agentur für Arbeit den tatsächlichen Ablauf schildern, und auch mitteilen das man gegen den Arbeitgeber Klage aus dem Grund eingereicht hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
wenn ich das nicht begründe



Begründen Sie es doch wie sie oben selbst geschrieben haben, schriftlich an das Arbeitsamt gerichtet unter dem Aktenzeichen XY.. ich würde das persönlich dort vorbei bringen. Oder vorher anrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Daraufhin habe ich mich bei der Krankenkasse gemeldet und die haben mir gesagt, dass ich nicht versichert bin.


Dies könnte man ebenfalls mitteilen. Und zwar der Polizei und Strafanzeige stellen. §266a StGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich habe keine Rechtsschutz, kriege ich Prozesskostenbeihilfe?,..... Brauchen Sie nicht - das Arbeitsgericht erhebt keine Kostenvorschüsse. Damit Kosten anfallen, müßten Sie schon den Prozeß verlieren - ist hier eher unwahrscheinlich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich wurde Vollzeit, als Bürokauffrau eingestellt und die Lohnzahlung sollte zum 1 sein. Wenn ich zum Arbeitsgericht gehe wie sieht es denn da mit den Kosten aus? Ich habe das bereits dem Arbeitsamt mitgeteilt gleich am 1 Tag, abr auf Grund der Kündigung glauben die mir wohl nicht so recht. Ich werde denen das jetzt nochmal schriftlich mitteilen, dass ich auch gegen ihn Klagen werde. Wegen sowas kriege ich doch keine Sperre oder? 2 Wochen Kündigungsfrist steht mir also auch zu oder auch, wenn es ein kleiner Betrieb ist?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wenn ich zum Arbeitsgericht gehe wie sieht es denn da mit den Kosten aus? So, wie es in meiner Antwort steht - müßten Sie nur mal lesen...
2 Wochen Kündigungsfrist steht mir also auch zu oder auch, wenn es ein kleiner Betrieb ist? Ja.

-- Editiert von muemmel am 23.07.2017 17:35

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
dass ich auch gegen ihn Klagen werde


Machen Sie es so, wie von muemmel vorgeschlagen.

Wie groß ist die Firma? Auf welchen Namen lief der Arbeitsvertrag?

Mit AV und der ersten falschen Abrechnung würde ich dann noch Strafanzeige stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
2 Wochen Kündigungsfrist steht mir also auch zu oder auch, wenn es ein kleiner Betrieb ist?

Klar und auch die Gehaltszahlung. Also werden es zwei Klagen werden, der Rechtspfleger beim Amtsgericht hilft beim Aufsetzen der Klagen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

2-3 Mitarbeiter, aber keiner Vollzeit. Nur sporadisch da und cash bezahlt. Der Vertrag läuft auf WBH. Die Kündigung ist von HFDK.

1x Hilfreiche Antwort

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