1.) Angnommen ich arbeite bei Ihnen und habe ALLE Firmendaten auf dem Firmenlaptop, der immer in der Firma ist und zusätzlich als Sicherheit alle Firmendaten nochmal auf einer NAS Cloud im Büro gespeichert.
2.)Ab und zu stelle ich einige Kunden zum herunterladen für eine kurze Zeit einige Daten auf meiner privaten Magenta Cloud, auf der haupsächlich private Urlaubsfotos von mir sind, zur Verfügung, wenn der Versand mit der Email nicht geht, weil die Daten zu gross sind.
Dannach lösche ich die Daten immer wieder, weil der Platz nicht so gross ist...alle Daten sind aber immer und zu jeder Zeit wie in 1.) beschrieben.
Der Arbeitgeber kündigt mich fristgerecht und dann fristlos mit dem Argument, dass ich die Daten nach meinem Rauswurf aus dem Büro auf meiner privaten Cloud gelöscht hätte....
Sag mal gehts noch und wäre das rechtens??
Danke im Voraus und vg
Fristlose Kündigung, weil ich Arbeitgeber meine privaten Dinge nicht zur Verfügung stelle
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bitte mal den genauen Text zitieren.Zitatristlos mit dem Argument, dass ich die Daten nach meinem Rauswurf aus dem Büro auf meiner privaten Cloud gelöscht hätte.... :
Was denn nun?
Die Überschrift sagt, er kündigt dir fristlos, weil du deine privaten Dinge dem AG nicht gibst...
Im Text schreibst du, dass du *Arbeitsunterlagen/Firmendaten* auf deiner privaten Cloud hattest und gelöscht hast ...
Was steht drin in der Kündigung?
Was genau?
Das unter 2) kann durchaus ein Kündigungsgrund sein.
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Zitatfristgerecht und dann fristlos :
Zur Fristlosen braucht es Gründe des Kalibers, dass eine Zusammenarbeit von jetzt auf gleich nicht mehr zuzumuten is und Besserung durch eine Abmahnung nicht zu erwarten - 'ultima ratio', das letzte Mittel. Notbremse.
Dass das Nicht-zur-Verfügung-Stellen privater Dinge, wie du schreibst, (in der Sache wohl des Zugangs zu deiner Magenta-Cloud) für eine Fristlose reichen soll, bezweifele ich - für viel wahrscheinlicher halte ich es, wenn der AG Vertrauensverlust geltend machen will, nachdem du Firmendaten in deinen privaten Bereich verschoben hast. Du schreibst nix darüber, gleichwohl denke ich mir, dass das verboten sein dürfte und du Erlaubnis nicht eingeholt hast.
Aber ohne Kenntnis bleiben das doch Vermutungen auf der schmalen Basis deiner Informationen.
-- Editiert von User am 17. Mai 2023 17:33
Es dürfte zielführend sein, den Sachverhalt mal völlständig und strukturiert zu schildern.
Zitatfür viel wahrscheinlicher halte ich es, wenn der AG Vertrauensverlust geltend machen will, nachdem du Firmendaten in deinen privaten Bereich verschoben hast. :
Das dürfte dann auch ein recht valider Kündigungsgrund sein ...
ZitatWas denn nun? :
OK....sehr klar ausgedrückt:
1.) der Arbeitgeber hat mich gekündigt. Fristgerecht würde ich akzeptieren, aber er will unbedingt das fristlos durchbringen, da er dann nichts mehr bezahlen muss.
Um das zu erreichen hat er viele viele Vorwürfe unberechtigt in den Raum gestellt, die ich alle abgewehrt habe und auch bewiesen habe, dass er lügt...
Er sucht und sucht und konstruiert bei jedem Termin neue Lügen...
Nun hat er was gefunden, auf das das Gericht eingeht und ihm recht gibt und damit hat er gewonnen:-(((...Das mit der Cloud.
Mit anderen Worten: Er darf mich nun fristlos kündigen (ohne mir die mir zustehenden Gehälter zu geben...) weil ich das Vergehen gemacht habe in meiner privaten Familien-Cloud die Daten zu löschen und ihm keinen Zugang zu geben.
Dies obwohl ALLE Daten zu jeder Zeit in doppelter ausführung im Büro waren und ich die private Cloud nur als Zusatzservice temporär genutzt hatte....
Nächste Woche kommt er vielleicht und möchte meine toilette bei mir zuhause benutzen, ist das dann auch ein Kündigungsgrund???....ich bin sprachlos:-((((
Nun hat er was gefunden, auf das das Gericht eingeht und ihm recht gibt und damit hat er gewonnen:-(((...Das mit der Cloud. Das komplette Arbeitsgerichtsverfahren liegt schon hinter Ihnen? Toll, dass wir das jetzt auch mal erfahren...
Nächste Woche kommt er vielleicht und möchte meine toilette bei mir zuhause benutzen, ist das dann auch ein Kündigungsgrund??? Die Kündigung muss doch schon Monate her sein - insofern eine völlig unsinnige Frage.
Das ist zwar weder der Wortlaut der Kündigung und also gar nicht sehr klar...und überhaupt nicht mehr relevant.ZitatNun hat er was gefunden, auf das das Gericht eingeht und ihm recht gibt und damit hat er gewonnen: :
Hast du das ohne Anwalt vollbracht?
Wenn das Arbeitsgericht nun das AG-Argument mit der privaten Cloud so wertet, dann reicht das für die fristlose.
Nicht nötig. Was du machen kannst: Ohne erkennbaren Erfolg in Berufung zum LAG gehen (gegen das Urteil mit der fristlosen Kü. ) .Zitatich bin sprachlos :
ZitatMit anderen Worten: Er darf mich nun fristlos kündigen (ohne mir die mir zustehenden Gehälter zu geben...) weil ich das Vergehen gemacht habe in meiner privaten Familien-Cloud die Daten zu löschen und ihm keinen Zugang zu geben. :
Das Arbeitsgericht hat also die fristlose Kündigung bestätigt, gleich wohl kann ich nicht glauben das der aufgeführte Grund hierfür der ausschlaggebende Faktor war. Für wahrscheinlicher halte ich es das nicht das "Löschen der Daten auf der privaten Cloud" sondern vielmehr das "Verteilern der geschäftlichen Daten über die private Cloud garniert mit privaten Urlaubsbilden" hier den Ausschlag gegeben hat.
Zitat:
2.)Ab und zu stelle ich einige Kunden zum herunterladen für eine kurze Zeit einige Daten auf meiner privaten Magenta Cloud, auf der haupsächlich private Urlaubsfotos von mir sind, zur Verfügung, wenn der Versand mit der Email nicht geht, weil die Daten zu gross sind.
Und das wurde vom Arbeitgeber so erlaubt bzw. angewiesen?
Zitat:Der Arbeitgeber kündigt mich fristgerecht und dann fristlos mit dem Argument, dass ich die Daten nach meinem Rauswurf aus dem Büro auf meiner privaten Cloud gelöscht hätte....
Die fristlose Kündigung wird vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.
ZitatNicht nötig. Was du machen kannst: Ohne erkennbaren Erfolg in Berufung zum LAG gehen (gegen das Urteil mit der fristlosen Kü. ) . :
Frage1: Wird auch vor dem Lanfgericht Prozesskostenhilfe gewährt. Vor dem "normalen" Arbeitsgericht habe ich es erhalten.
Erklärung1.)
Der 1.) Kündigungsgrund war Arbeitsverweigerung
Wurde mit Hilfe von Whatsup Protokollen und Dokumenten widerlegt und der Arbeitgeber der Lüge überführt.
Das Zweite Argument war er wüsste nicht, dass ich behindert bin. Wurde mit Hilfe der von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag der Lüge überführt.
Das Dritte Argument war ich hätte mit Krankheit gedoht.
Wurde mit Hilfe von Zeugen der Lüge überführt.
Weitere Argumente der Lügen.
heute noch, 3 Monaten nach der Kündigung würden noch merkwürdige Dinge im Büro geschehen und ich wäre Schuld....
Es wären keine Firmendaten mehr bei 1und1. Ich erklärte ihm dass 1und 1 unser Telefonanbieter wäre und dort nie Daten waren....
usw..usw....
Nun hat er eine Lüge, das mit der Cloud gefunden und das Gericht steigt drauf ein.....
TOLL
Die fristlose Kündigung wird vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. Laut dem TE ist das Gegenteil der Fall.
ZitatDie fristlose Kündigung wird vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. :
Doch das Arbeitsgericht hat ihm Recht gegeben!!!
ZitatEs dürfte zielführend sein, den Sachverhalt mal völlständig und strukturiert zu schildern. :
Hier??
und wenn ER mitliest??
ZitatDas Arbeitsgericht hat also die fristlose Kündigung bestätigt, gleich wohl kann ich nicht glauben das der aufgeführte Grund hierfür der ausschlaggebende Faktor war. Für wahrscheinlicher halte ich es das nicht das "Löschen der Daten auf der privaten Cloud" sondern vielmehr das "Verteilern der geschäftlichen Daten über die private Cloud garniert mit privaten Urlaubsbilden" hier den Ausschlag gegeben hat. :
Ich habe nie etwas verteilt. Ich achtete sehr auf Sicherheit, denn ich war gleichzeitig der Sicherheitsbeauftragte. Alle daten hielt ich unter Verschluss.
Genau wie ich es geschildert habe daraus soll mir ein Strick gedreht werden
und wenn ER mitliest?? Ja und? Er hat doch schon gewonnen...
Zitatdenn ich war gleichzeitig der Sicherheitsbeauftragte :
Oh je ...
Kein Wunder das die fristlose da durchgeht.
Man hat also Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. Das ist ja wohl das Hauptproblem; das geht doch gar nicht. Und dann der Sicherheitsbeauftragte; für mich ist die richterliche Entscheidung nachvollzeibar.
wirdwerden
Zitatund wenn ER mitliest?? Ja und? Er hat doch schon gewonnen... :
OK. In Kurzform:
Vorspiel:
Ich gleichgestellt und durch die ARGE gefördert (mein Arbeitgeber erhielt durch die ARGE ca. 50.000.- Euro Zuschuss) arbeitete als Büroleiter bis Februar 2023. Das heisst ich machte alles und war für alles zuständig. (Lohnbüro, Buchführung, Steuer, Homepage, Terminplanung, Werbung, Kundenkontakte,,,usw...usw....)ER wusste nichts und konnte noch nicht einmal eine Email schreiben.
Da die Förderung dieses Jahr für mich ausläuft wollte er mich entsorgen; dies geht aber bei ihm nur ohne dass er die Förderung zurück bezahlt wenn er einen Enlassungsgrund für Fristlos konstruiert, sonst muss er zurückzahlen und wäre pleite. (ER bekam 2 Jahre für mich Geld, wenn er mich 4 Jahre beschäftigt...bis 2025 also, das war der Deal mit der ARGE)
AKTI)
Er kündigte mich dann Februar 2023 fristlos und fadenscheinigen Gründen, die alle vonmir widerlegt wurden.
Die ersten Kündigungen waren nicht rechtens, da das Integrationsamt nicht zugestimmt hatte. Er behautete er wisse nichts von meiner Behinderung.
Ich zeigte den Arbeitsvertrag in dem meine Behinerung mit seiner Unterschrift steht.
Also zog er zurück und sagte das wäre ihm nicht mehr in Erinnerung;-))
Das Intergrationsamt gab dann die Zustimmung und dann kündigte er wieder fristgerecht und fristlos....
Gütetermin vor dem Gericht...
ER bzw. seine Anwältin: Können nicht entgegen kommen sonst muss er an die ARGE zurück zahlen...müssen fristlos "durchboxen"....
Mein Vorschlag....
Den mir zustehenden Lohn von 3 Monaten und den Inflationsausgleich den alle, ausser ich erhalten haben....rund 10.000.- dann akzeptiere ich die Kündigung...
Er lehnt alles ab und nun geht seit Februar jede Woche etwas in seinem Büro kaputt an dem ich Schuld bin...er stellt dann Gegenrechnungen...
letzt Woche ist sein Windows abgestürtz, bin ich auch Schuld;-)))))...obwohl ich seit Febraur nicht mehr da bin....
Volkommener Unsinn und LLügen über Lügen....
Wenn ich vor Gericht mich äussern möchte sagt der Richter....hören Sie mal auf der Gegenseite Märchenstunde vorzuwerfen......Redezeit Gegenseite 90% ich 10% und werde ständig untervrochen....
Kammertermin.....
Laut Gericht wird die Fristlose Kündigung akzeptiert.....Ich habe Daten auf meiner privaten Cloud gelöscht
Alles abgewehrt und trotzdem verloren
-- Editiert von User am 17. Mai 2023 19:08
ZitatOh je ... :
Kein Wunder das die fristlose da durchgeht.
Was soll das. Wenn ich viel Arbeite geht die fristlose durch, oder was?
ZitatMan hat also Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. Das ist ja wohl das Hauptproblem; das geht doch gar nicht. Und dann der Sicherheitsbeauftragte; für mich ist die richterliche Entscheidung nachvollzeibar. :
Manomann
1.) Habe ich keine Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. Ich habe einzelne Dokumente, welche Kunden brauchten und haben wollten kurzzeitig auf meine private Cloud gestellt damit der Kunde diese sich herunterladen kann, wenn sein Emai-Account zu klein für den Empfang war.
2.)
War der Chef davon informiert und von meiner Idee und Leistung gerade zu entzückt, was ich als schriftliches WhatsAP-Chat habe.
3.)
Habe ich sogar den Chef ermahnt und zurecht gewiesen nicht so leicht fertig mit Firmendaten umzugehen und mehr auf Sicherheit zu achten, was ich auch schriftlich habe.....
zu 1: Man muss PKH/VKH beantragen. Es ist kein Automatismus.
Wenn allerdings keine Aussicht auf Erfolg beim LAG besteht, dann wird wohl keine bewilligt.
Deshalb gefragt: Hast du keinen Anwalt gehabt?
Da es um Zivilrecht geht, wird niemand der Lüge überführt. Entweder gibt es vom Arbeitsgericht eine Entscheidung--- oder nicht.ZitatErklärung1.) :
WAS also liegt dir vor, was du lesen kannst?
Ja, verständlich. WAS hast du vom Gericht bekommen?ZitatNun hat er eine Lüge, das mit der Cloud gefunden und das Gericht steigt drauf ein..... :
TOLL
Früher zu Zeiten ohne Cloud ging das so: Man nahm sich unbemerkt einen Firmen-Leitz-Ordner mit nach Hause, schrieb sich Firmen-und Kundendaten ab und gab diese *unbemerkt* und ganz sicher an Kunden weiter.ZitatIch habe nie etwas verteilt. :
Für welche Sicherheiten warst du denn zuständig?
ZitatDeshalb gefragt: Hast du keinen Anwalt gehabt? :
JA PKH....übernimmt die auch beim Landgericht?
ZitatFrüher zu Zeiten ohne Cloud ging das so: Man nahm sich unbemerkt einen Firmen-Leitz-Ordner mit nach Hause, schrieb sich Firmen-und Kundendaten ab und gab diese *unbemerkt* und ganz sicher an Kunden weiter. :
Für welche Sicherheiten warst du denn zuständig?
Ich glaube Ihr versteht nicht richtig??
Ich war für alles zuständig.
Ich musste mir keine Kunden und Firmendaten abschreiben, denn ich habe sie erstellt. Die Daten waren ganz einfach Exposé von Immobilien und keine Firmenspionage wie mir hier unterstellt wird. Diese Bilder und Daten von Immobilien habe ich Interessenten nach Erlaubnis vom Eigentümer zur Verfügung gestellt. Zusätzlich habe ich die Immobilie bewertet und auch diese Daten zur Verfügung gestellt.....
Mein Chef war von meiner Leistung und Ideen mit meiner privaten Cloud begeistert, was ich schriftlich habe...
Wo ist nun mein Vergehen???
ZitatMein Chef war von meiner Leistung und Ideen mit meiner privaten Cloud begeistert, was ich schriftlich habe... :
Tja, und das steht ja nun eklatant in Widerspruch zu einer 'Fristlosen'.
Am Ende - und nach den diversen hoch emotionalen Schilderungen zuvor - könnte es um ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis gehen und um 'enttäuschte Liebe', oder umgekehrt.
In die nächste Instanz zu gehen, wird jedenfalls teuer.
ZitatTja, und das steht ja nun eklatant in Widerspruch zu einer 'Fristlosen'. :
Das stimmt.
Ganz einfach: Er will mich fristlos loswerden um nicht die Förderung zurück zahlen zu müssen
Ich will eine fristgerechte Kündigung, die ich auch akzeptieren würde, weil aufgrund seiner Lügen zerrüttet, und nur noch mein mir zustehenden Lohn.
Es geht um ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis und um eine 45 jährige EX-Freundschaft.
Ich gehe auf jeden Fall in die nächste Instanz!!..und wenn ich mir das Geld zusammen bettele....
-- Editiert von User am 17. Mai 2023 20:06
ZitatIch habe einzelne Dokumente, welche Kunden brauchten und haben wollten kurzzeitig auf meine private Cloud gestellt damit der Kunde diese sich herunterladen kann, wenn sein Emai-Account zu klein für den Empfang war. :
und dann den Chef was von leichtfertig mit Daten umgehen erzählen... ahja
Zitatund dann den Chef was von leichtfertig mit Daten umgehen erzählen... ahja :
Super Forum hier, wo einem so richtig geholfen wird und ständig etwas unterstellt wird und man sich rechtfertigen muss.....Natürlich waren die Dinge verschlüsselt. Aber nichts für ungut, bin schon weg.....
Ich habe vielleicht nicht viel Ahnung von Rechtdingen, aber im Bereich IT und Datensicherheit muss ich mich vor niemanden rechtfertigen.
-- Editiert von User am 17. Mai 2023 21:23
ZitatEs geht um ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis und um eine 45 jährige EX-Freundschaft. :
Ich gehe auf jeden Fall in die nächste Instanz!
Du bist sehr aufgebracht - verständlich - und suchst Genugtuung. Auch das sehr verständlich.
Du suchst die Genugtuung allerdings vor dem Arbeitsgericht nun in der Berufung und ich sehe die große Gefahr, dass dein eigentliches Anliegen gar nicht mit den Sachthemen, die dort so und so ganz schmal verhandelt werden, zu befrieden sein wird. Denn vor dem Arbeitsgericht geht es allein darum, ob du in deinen Rechten aus dem AV verletzt bist. Alles andere ist Spiegelfechterei und ich fürchte, dass schon die 1. Instanz das voll mit- und abbekommen hat.
Es wird also um die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung gehen. Du willst dich zufrieden geben mit einer ordentlichen Kündigung und ich frage mich, wieso die nicht schon beim Gütetermin der 1. Instanz erreicht worden ist.
Aber gut - deine Entscheidung und 'good luck'.
ZitatWas soll das. Wenn ich viel Arbeite geht die fristlose durch, oder was? :
Nö, weil man als "Sicherheitsbeauftragter" einfach Firmendaten in eine private Cloud gestellt hat.
ZitatMein Chef war von meiner Leistung und Ideen mit meiner privaten Cloud begeistert, was ich schriftlich habe... :
Dann hätte man das ja entsprechend substantiiert vortragen können ... hat man offenbar nicht
ZitatSuper Forum hier, wo einem so richtig geholfen wird und ständig etwas unterstellt wird und man sich rechtfertigen muss... :
Zum einen muss man sich nirgendwo rechtfertigen.
Zum anderen könnte man erkennen, dass man teilweise eklatante Widersprüche schildert, Argumentationslücken bestehen, Kompetenzmängel bestehen und sich andere schwere Mängel im Vortrag finden. Und das durchaus als hilfreich empfinden und entsprechend nachbessern.
Wenn dem dann die eigenen Arroganz im Wege steht und man dadurch nicht erkennt, das man gar nicht so kompetent ist wie man eigentlich glaubt ...
Wenn man vor Gericht genauso agiert hat, war es kein Wunder, dass das Gericht keine Lust hatte solch unstrukturierten und unsubstantiierten Vortrag zu folgen.
Zitataber im Bereich IT und Datensicherheit muss ich mich vor niemanden rechtfertigen. :
Stimmt.
Nur das man davon offenbar genauso wenig Ahnung hat, wie vom rechtlichen ...
Zitatwas ich als schriftliches WhatsAP-Chat habe. :
Bei WA gibt es nichts schriftliches.
ZitatHabe ich keine Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. :
Ist ja nun glatt gelogen, wie man hier
ZitatIch habe einzelne Dokumente, welche Kunden brauchten und haben wollten kurzzeitig auf meine private Cloud gestellt damit der Kunde diese sich herunterladen kann :
deutlich lesen kann.
Das man als angeblicher IT-Experte dann so wenig Ahnung haben will, das nicht zu erkennen ... naja.
Im übrigen hätte man diese den Kunden auch ganz einfach auf der firmeneigenen NAS Cloud zur Verfügung stellen können.
Und wen das überfordert (ob wohl er angeblich IT-Experte ist) der kann dann recht einfach eine MAGENTA Cloud für die Firma anlegen. Die ist dann völlig getrennt von der eigenen, privaten Cloud. Selbst völlig Ungeübte sollten das in 10 Minuten hinbekommen.
Zitatletzt Woche ist sein Windows abgestürtz, bin ich auch Schuld;-)))))...obwohl ich seit Febraur nicht mehr da bin.... :
Volkommener Unsinn
Hätte man gewisse Grundkompetenzen in der IT, wüsste man das sich so was ganze einfach mit Windows Bordmitteln realisieren lässt.
Wer es komplexer mag nutzt z.B. "Trojaner" für so was.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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