Fristlose Kündigung, weil ich Arbeitgeber meine privaten Dinge nicht zur Verfügung stelle

17. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung, weil ich Arbeitgeber meine privaten Dinge nicht zur Verfügung stelle

1.) Angnommen ich arbeite bei Ihnen und habe ALLE Firmendaten auf dem Firmenlaptop, der immer in der Firma ist und zusätzlich als Sicherheit alle Firmendaten nochmal auf einer NAS Cloud im Büro gespeichert.

2.)Ab und zu stelle ich einige Kunden zum herunterladen für eine kurze Zeit einige Daten auf meiner privaten Magenta Cloud, auf der haupsächlich private Urlaubsfotos von mir sind, zur Verfügung, wenn der Versand mit der Email nicht geht, weil die Daten zu gross sind.
Dannach lösche ich die Daten immer wieder, weil der Platz nicht so gross ist...alle Daten sind aber immer und zu jeder Zeit wie in 1.) beschrieben.

Der Arbeitgeber kündigt mich fristgerecht und dann fristlos mit dem Argument, dass ich die Daten nach meinem Rauswurf aus dem Büro auf meiner privaten Cloud gelöscht hätte....

Sag mal gehts noch und wäre das rechtens??
Danke im Voraus und vg

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vh123):
ristlos mit dem Argument, dass ich die Daten nach meinem Rauswurf aus dem Büro auf meiner privaten Cloud gelöscht hätte....
Bitte mal den genauen Text zitieren.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32172 Beiträge, 5654x hilfreich)

Was denn nun?
Die Überschrift sagt, er kündigt dir fristlos, weil du deine privaten Dinge dem AG nicht gibst...
Im Text schreibst du, dass du *Arbeitsunterlagen/Firmendaten* auf deiner privaten Cloud hattest und gelöscht hast ...
Was steht drin in der Kündigung?
Was genau?

Das unter 2) kann durchaus ein Kündigungsgrund sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von vh123):
fristgerecht und dann fristlos

Zur Fristlosen braucht es Gründe des Kalibers, dass eine Zusammenarbeit von jetzt auf gleich nicht mehr zuzumuten is und Besserung durch eine Abmahnung nicht zu erwarten - 'ultima ratio', das letzte Mittel. Notbremse.
Dass das Nicht-zur-Verfügung-Stellen privater Dinge, wie du schreibst, (in der Sache wohl des Zugangs zu deiner Magenta-Cloud) für eine Fristlose reichen soll, bezweifele ich - für viel wahrscheinlicher halte ich es, wenn der AG Vertrauensverlust geltend machen will, nachdem du Firmendaten in deinen privaten Bereich verschoben hast. Du schreibst nix darüber, gleichwohl denke ich mir, dass das verboten sein dürfte und du Erlaubnis nicht eingeholt hast.
Aber ohne Kenntnis bleiben das doch Vermutungen auf der schmalen Basis deiner Informationen.

-- Editiert von User am 17. Mai 2023 17:33

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Es dürfte zielführend sein, den Sachverhalt mal völlständig und strukturiert zu schildern.



Zitat (von blaubär+):
für viel wahrscheinlicher halte ich es, wenn der AG Vertrauensverlust geltend machen will, nachdem du Firmendaten in deinen privaten Bereich verschoben hast.

Das dürfte dann auch ein recht valider Kündigungsgrund sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was denn nun?


OK....sehr klar ausgedrückt:
1.) der Arbeitgeber hat mich gekündigt. Fristgerecht würde ich akzeptieren, aber er will unbedingt das fristlos durchbringen, da er dann nichts mehr bezahlen muss.

Um das zu erreichen hat er viele viele Vorwürfe unberechtigt in den Raum gestellt, die ich alle abgewehrt habe und auch bewiesen habe, dass er lügt...
Er sucht und sucht und konstruiert bei jedem Termin neue Lügen...

Nun hat er was gefunden, auf das das Gericht eingeht und ihm recht gibt und damit hat er gewonnen:-(((...Das mit der Cloud.
Mit anderen Worten: Er darf mich nun fristlos kündigen (ohne mir die mir zustehenden Gehälter zu geben...) weil ich das Vergehen gemacht habe in meiner privaten Familien-Cloud die Daten zu löschen und ihm keinen Zugang zu geben.
Dies obwohl ALLE Daten zu jeder Zeit in doppelter ausführung im Büro waren und ich die private Cloud nur als Zusatzservice temporär genutzt hatte....

Nächste Woche kommt er vielleicht und möchte meine toilette bei mir zuhause benutzen, ist das dann auch ein Kündigungsgrund???....ich bin sprachlos:-((((

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nun hat er was gefunden, auf das das Gericht eingeht und ihm recht gibt und damit hat er gewonnen:-(((...Das mit der Cloud. Das komplette Arbeitsgerichtsverfahren liegt schon hinter Ihnen? Toll, dass wir das jetzt auch mal erfahren...
Nächste Woche kommt er vielleicht und möchte meine toilette bei mir zuhause benutzen, ist das dann auch ein Kündigungsgrund??? Die Kündigung muss doch schon Monate her sein - insofern eine völlig unsinnige Frage.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32172 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von vh123):
Nun hat er was gefunden, auf das das Gericht eingeht und ihm recht gibt und damit hat er gewonnen:
Das ist zwar weder der Wortlaut der Kündigung und also gar nicht sehr klar...und überhaupt nicht mehr relevant.
Hast du das ohne Anwalt vollbracht?
Wenn das Arbeitsgericht nun das AG-Argument mit der privaten Cloud so wertet, dann reicht das für die fristlose.

Zitat (von vh123):
ich bin sprachlos
Nicht nötig. Was du machen kannst: Ohne erkennbaren Erfolg in Berufung zum LAG gehen (gegen das Urteil mit der fristlosen Kü. ) .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von vh123):
Mit anderen Worten: Er darf mich nun fristlos kündigen (ohne mir die mir zustehenden Gehälter zu geben...) weil ich das Vergehen gemacht habe in meiner privaten Familien-Cloud die Daten zu löschen und ihm keinen Zugang zu geben.


Das Arbeitsgericht hat also die fristlose Kündigung bestätigt, gleich wohl kann ich nicht glauben das der aufgeführte Grund hierfür der ausschlaggebende Faktor war. Für wahrscheinlicher halte ich es das nicht das "Löschen der Daten auf der privaten Cloud" sondern vielmehr das "Verteilern der geschäftlichen Daten über die private Cloud garniert mit privaten Urlaubsbilden" hier den Ausschlag gegeben hat.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von vh123):

2.)Ab und zu stelle ich einige Kunden zum herunterladen für eine kurze Zeit einige Daten auf meiner privaten Magenta Cloud, auf der haupsächlich private Urlaubsfotos von mir sind, zur Verfügung, wenn der Versand mit der Email nicht geht, weil die Daten zu gross sind.

Und das wurde vom Arbeitgeber so erlaubt bzw. angewiesen?
Zitat:
Der Arbeitgeber kündigt mich fristgerecht und dann fristlos mit dem Argument, dass ich die Daten nach meinem Rauswurf aus dem Büro auf meiner privaten Cloud gelöscht hätte....

Die fristlose Kündigung wird vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nicht nötig. Was du machen kannst: Ohne erkennbaren Erfolg in Berufung zum LAG gehen (gegen das Urteil mit der fristlosen Kü. ) .


Frage1: Wird auch vor dem Lanfgericht Prozesskostenhilfe gewährt. Vor dem "normalen" Arbeitsgericht habe ich es erhalten.

Erklärung1.)
Der 1.) Kündigungsgrund war Arbeitsverweigerung
Wurde mit Hilfe von Whatsup Protokollen und Dokumenten widerlegt und der Arbeitgeber der Lüge überführt.
Das Zweite Argument war er wüsste nicht, dass ich behindert bin. Wurde mit Hilfe der von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag der Lüge überführt.
Das Dritte Argument war ich hätte mit Krankheit gedoht.
Wurde mit Hilfe von Zeugen der Lüge überführt.

Weitere Argumente der Lügen.
heute noch, 3 Monaten nach der Kündigung würden noch merkwürdige Dinge im Büro geschehen und ich wäre Schuld....
Es wären keine Firmendaten mehr bei 1und1. Ich erklärte ihm dass 1und 1 unser Telefonanbieter wäre und dort nie Daten waren....
usw..usw....

Nun hat er eine Lüge, das mit der Cloud gefunden und das Gericht steigt drauf ein.....
TOLL

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Die fristlose Kündigung wird vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. Laut dem TE ist das Gegenteil der Fall.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die fristlose Kündigung wird vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.


Doch das Arbeitsgericht hat ihm Recht gegeben!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es dürfte zielführend sein, den Sachverhalt mal völlständig und strukturiert zu schildern.

Hier??

und wenn ER mitliest??

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das Arbeitsgericht hat also die fristlose Kündigung bestätigt, gleich wohl kann ich nicht glauben das der aufgeführte Grund hierfür der ausschlaggebende Faktor war. Für wahrscheinlicher halte ich es das nicht das "Löschen der Daten auf der privaten Cloud" sondern vielmehr das "Verteilern der geschäftlichen Daten über die private Cloud garniert mit privaten Urlaubsbilden" hier den Ausschlag gegeben hat.

Ich habe nie etwas verteilt. Ich achtete sehr auf Sicherheit, denn ich war gleichzeitig der Sicherheitsbeauftragte. Alle daten hielt ich unter Verschluss.
Genau wie ich es geschildert habe daraus soll mir ein Strick gedreht werden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

und wenn ER mitliest?? Ja und? Er hat doch schon gewonnen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von vh123):
denn ich war gleichzeitig der Sicherheitsbeauftragte

Oh je ...
Kein Wunder das die fristlose da durchgeht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Man hat also Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. Das ist ja wohl das Hauptproblem; das geht doch gar nicht. Und dann der Sicherheitsbeauftragte; für mich ist die richterliche Entscheidung nachvollzeibar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
und wenn ER mitliest?? Ja und? Er hat doch schon gewonnen...


OK. In Kurzform:
Vorspiel:
Ich gleichgestellt und durch die ARGE gefördert (mein Arbeitgeber erhielt durch die ARGE ca. 50.000.- Euro Zuschuss) arbeitete als Büroleiter bis Februar 2023. Das heisst ich machte alles und war für alles zuständig. (Lohnbüro, Buchführung, Steuer, Homepage, Terminplanung, Werbung, Kundenkontakte,,,usw...usw....)ER wusste nichts und konnte noch nicht einmal eine Email schreiben.

Da die Förderung dieses Jahr für mich ausläuft wollte er mich entsorgen; dies geht aber bei ihm nur ohne dass er die Förderung zurück bezahlt wenn er einen Enlassungsgrund für Fristlos konstruiert, sonst muss er zurückzahlen und wäre pleite. (ER bekam 2 Jahre für mich Geld, wenn er mich 4 Jahre beschäftigt...bis 2025 also, das war der Deal mit der ARGE)

AKTI)
Er kündigte mich dann Februar 2023 fristlos und fadenscheinigen Gründen, die alle vonmir widerlegt wurden.
Die ersten Kündigungen waren nicht rechtens, da das Integrationsamt nicht zugestimmt hatte. Er behautete er wisse nichts von meiner Behinderung.
Ich zeigte den Arbeitsvertrag in dem meine Behinerung mit seiner Unterschrift steht.
Also zog er zurück und sagte das wäre ihm nicht mehr in Erinnerung;-))
Das Intergrationsamt gab dann die Zustimmung und dann kündigte er wieder fristgerecht und fristlos....

Gütetermin vor dem Gericht...
ER bzw. seine Anwältin: Können nicht entgegen kommen sonst muss er an die ARGE zurück zahlen...müssen fristlos "durchboxen"....
Mein Vorschlag....
Den mir zustehenden Lohn von 3 Monaten und den Inflationsausgleich den alle, ausser ich erhalten haben....rund 10.000.- dann akzeptiere ich die Kündigung...
Er lehnt alles ab und nun geht seit Februar jede Woche etwas in seinem Büro kaputt an dem ich Schuld bin...er stellt dann Gegenrechnungen...

letzt Woche ist sein Windows abgestürtz, bin ich auch Schuld;-)))))...obwohl ich seit Febraur nicht mehr da bin....
Volkommener Unsinn und LLügen über Lügen....

Wenn ich vor Gericht mich äussern möchte sagt der Richter....hören Sie mal auf der Gegenseite Märchenstunde vorzuwerfen......Redezeit Gegenseite 90% ich 10% und werde ständig untervrochen....

Kammertermin.....
Laut Gericht wird die Fristlose Kündigung akzeptiert.....Ich habe Daten auf meiner privaten Cloud gelöscht

Alles abgewehrt und trotzdem verloren

-- Editiert von User am 17. Mai 2023 19:08

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oh je ...
Kein Wunder das die fristlose da durchgeht.


Was soll das. Wenn ich viel Arbeite geht die fristlose durch, oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man hat also Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. Das ist ja wohl das Hauptproblem; das geht doch gar nicht. Und dann der Sicherheitsbeauftragte; für mich ist die richterliche Entscheidung nachvollzeibar.


Manomann
1.) Habe ich keine Firmendaten auf eine private Cloud transferiert. Ich habe einzelne Dokumente, welche Kunden brauchten und haben wollten kurzzeitig auf meine private Cloud gestellt damit der Kunde diese sich herunterladen kann, wenn sein Emai-Account zu klein für den Empfang war.

2.)
War der Chef davon informiert und von meiner Idee und Leistung gerade zu entzückt, was ich als schriftliches WhatsAP-Chat habe.

3.)
Habe ich sogar den Chef ermahnt und zurecht gewiesen nicht so leicht fertig mit Firmendaten umzugehen und mehr auf Sicherheit zu achten, was ich auch schriftlich habe.....

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32172 Beiträge, 5654x hilfreich)

zu 1: Man muss PKH/VKH beantragen. Es ist kein Automatismus.
Wenn allerdings keine Aussicht auf Erfolg beim LAG besteht, dann wird wohl keine bewilligt.
Deshalb gefragt: Hast du keinen Anwalt gehabt?

Zitat (von vh123):
Erklärung1.)
Da es um Zivilrecht geht, wird niemand der Lüge überführt. Entweder gibt es vom Arbeitsgericht eine Entscheidung--- oder nicht.
WAS also liegt dir vor, was du lesen kannst?

Zitat (von vh123):
Nun hat er eine Lüge, das mit der Cloud gefunden und das Gericht steigt drauf ein.....
TOLL
Ja, verständlich. WAS hast du vom Gericht bekommen?
Zitat (von vh123):
Ich habe nie etwas verteilt.
Früher zu Zeiten ohne Cloud ging das so: Man nahm sich unbemerkt einen Firmen-Leitz-Ordner mit nach Hause, schrieb sich Firmen-und Kundendaten ab und gab diese *unbemerkt* und ganz sicher an Kunden weiter.

Für welche Sicherheiten warst du denn zuständig?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deshalb gefragt: Hast du keinen Anwalt gehabt?

JA PKH....übernimmt die auch beim Landgericht?

Zitat (von Anami):
Früher zu Zeiten ohne Cloud ging das so: Man nahm sich unbemerkt einen Firmen-Leitz-Ordner mit nach Hause, schrieb sich Firmen-und Kundendaten ab und gab diese *unbemerkt* und ganz sicher an Kunden weiter.

Für welche Sicherheiten warst du denn zuständig?


Ich glaube Ihr versteht nicht richtig??
Ich war für alles zuständig.
Ich musste mir keine Kunden und Firmendaten abschreiben, denn ich habe sie erstellt. Die Daten waren ganz einfach Exposé von Immobilien und keine Firmenspionage wie mir hier unterstellt wird. Diese Bilder und Daten von Immobilien habe ich Interessenten nach Erlaubnis vom Eigentümer zur Verfügung gestellt. Zusätzlich habe ich die Immobilie bewertet und auch diese Daten zur Verfügung gestellt.....
Mein Chef war von meiner Leistung und Ideen mit meiner privaten Cloud begeistert, was ich schriftlich habe...

Wo ist nun mein Vergehen???

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von vh123):
Mein Chef war von meiner Leistung und Ideen mit meiner privaten Cloud begeistert, was ich schriftlich habe...

Tja, und das steht ja nun eklatant in Widerspruch zu einer 'Fristlosen'.
Am Ende - und nach den diversen hoch emotionalen Schilderungen zuvor - könnte es um ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis gehen und um 'enttäuschte Liebe', oder umgekehrt.
In die nächste Instanz zu gehen, wird jedenfalls teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Tja, und das steht ja nun eklatant in Widerspruch zu einer 'Fristlosen'.

Das stimmt.

Ganz einfach: Er will mich fristlos loswerden um nicht die Förderung zurück zahlen zu müssen
Ich will eine fristgerechte Kündigung, die ich auch akzeptieren würde, weil aufgrund seiner Lügen zerrüttet, und nur noch mein mir zustehenden Lohn.
Es geht um ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis und um eine 45 jährige EX-Freundschaft.
Ich gehe auf jeden Fall in die nächste Instanz!!..und wenn ich mir das Geld zusammen bettele....

-- Editiert von User am 17. Mai 2023 20:06

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat (von vh123):
Ich habe einzelne Dokumente, welche Kunden brauchten und haben wollten kurzzeitig auf meine private Cloud gestellt damit der Kunde diese sich herunterladen kann, wenn sein Emai-Account zu klein für den Empfang war.


und dann den Chef was von leichtfertig mit Daten umgehen erzählen... ahja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12317.05.2023 21:43:20
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
und dann den Chef was von leichtfertig mit Daten umgehen erzählen... ahja


Super Forum hier, wo einem so richtig geholfen wird und ständig etwas unterstellt wird und man sich rechtfertigen muss.....Natürlich waren die Dinge verschlüsselt. Aber nichts für ungut, bin schon weg.....

Ich habe vielleicht nicht viel Ahnung von Rechtdingen, aber im Bereich IT und Datensicherheit muss ich mich vor niemanden rechtfertigen.


-- Editiert von User am 17. Mai 2023 21:23

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von guest-12317.05.2023 21:43:20):
Es geht um ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis und um eine 45 jährige EX-Freundschaft.
Ich gehe auf jeden Fall in die nächste Instanz!

Du bist sehr aufgebracht - verständlich - und suchst Genugtuung. Auch das sehr verständlich.
Du suchst die Genugtuung allerdings vor dem Arbeitsgericht nun in der Berufung und ich sehe die große Gefahr, dass dein eigentliches Anliegen gar nicht mit den Sachthemen, die dort so und so ganz schmal verhandelt werden, zu befrieden sein wird. Denn vor dem Arbeitsgericht geht es allein darum, ob du in deinen Rechten aus dem AV verletzt bist. Alles andere ist Spiegelfechterei und ich fürchte, dass schon die 1. Instanz das voll mit- und abbekommen hat.
Es wird also um die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung gehen. Du willst dich zufrieden geben mit einer ordentlichen Kündigung und ich frage mich, wieso die nicht schon beim Gütetermin der 1. Instanz erreicht worden ist.
Aber gut - deine Entscheidung und 'good luck'.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120090 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von vh123):
Was soll das. Wenn ich viel Arbeite geht die fristlose durch, oder was?

Nö, weil man als "Sicherheitsbeauftragter" einfach Firmendaten in eine private Cloud gestellt hat.



Zitat (von vh123):
Mein Chef war von meiner Leistung und Ideen mit meiner privaten Cloud begeistert, was ich schriftlich habe...

Dann hätte man das ja entsprechend substantiiert vortragen können ... hat man offenbar nicht



Zitat (von vh123):
Super Forum hier, wo einem so richtig geholfen wird und ständig etwas unterstellt wird und man sich rechtfertigen muss...

Zum einen muss man sich nirgendwo rechtfertigen.
Zum anderen könnte man erkennen, dass man teilweise eklatante Widersprüche schildert, Argumentationslücken bestehen, Kompetenzmängel bestehen und sich andere schwere Mängel im Vortrag finden. Und das durchaus als hilfreich empfinden und entsprechend nachbessern.
Wenn dem dann die eigenen Arroganz im Wege steht und man dadurch nicht erkennt, das man gar nicht so kompetent ist wie man eigentlich glaubt ...

Wenn man vor Gericht genauso agiert hat, war es kein Wunder, dass das Gericht keine Lust hatte solch unstrukturierten und unsubstantiierten Vortrag zu folgen.



Zitat (von vh123):
aber im Bereich IT und Datensicherheit muss ich mich vor niemanden rechtfertigen.

Stimmt.
Nur das man davon offenbar genauso wenig Ahnung hat, wie vom rechtlichen ...



Zitat (von vh123):
was ich als schriftliches WhatsAP-Chat habe.

Bei WA gibt es nichts schriftliches.



Zitat (von vh123):
Habe ich keine Firmendaten auf eine private Cloud transferiert.

Ist ja nun glatt gelogen, wie man hier
Zitat (von vh123):
Ich habe einzelne Dokumente, welche Kunden brauchten und haben wollten kurzzeitig auf meine private Cloud gestellt damit der Kunde diese sich herunterladen kann

deutlich lesen kann.
Das man als angeblicher IT-Experte dann so wenig Ahnung haben will, das nicht zu erkennen ... naja.

Im übrigen hätte man diese den Kunden auch ganz einfach auf der firmeneigenen NAS Cloud zur Verfügung stellen können.
Und wen das überfordert (ob wohl er angeblich IT-Experte ist) der kann dann recht einfach eine MAGENTA Cloud für die Firma anlegen. Die ist dann völlig getrennt von der eigenen, privaten Cloud. Selbst völlig Ungeübte sollten das in 10 Minuten hinbekommen.



Zitat (von vh123):
letzt Woche ist sein Windows abgestürtz, bin ich auch Schuld;-)))))...obwohl ich seit Febraur nicht mehr da bin....
Volkommener Unsinn

Hätte man gewisse Grundkompetenzen in der IT, wüsste man das sich so was ganze einfach mit Windows Bordmitteln realisieren lässt.
Wer es komplexer mag nutzt z.B. "Trojaner" für so was.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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