Fristlose Kündigung, weil ich ein Konkurrenzkonzept entwickelt habe?

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Odsch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung, weil ich ein Konkurrenzkonzept entwickelt habe?

Hallo Forum, mich interessiert die Lösung / Ansatz des folgenden Fallbeispiels:

Ein Arbeitnehmer ist bereits 5 Jahre im Betrieb beschäftigt. Er erfährt, dass die Niederlassung, in der er beschäftigt ist, eventuell geschlossen werden soll.
Aus Angst vor Arbeitslosigkeit strebt der AN nun die Selbstständigkeit an und erstellt ein Konzept. Am 15. Februar versendet der AN sein Konzept in der Mittagspause per mail an einen Freund, übersieht jedoch, dass der Vorgesetzte Zugriff auf den E-Mail-Account hat.
Der Arbeitgeber verfasst daraufhin eine Email an den AN, in der er fristlos kündigt
und der AN den Arbeitsplatz umgehend verlassen soll, da das Konzept in Teilen dem derzeitigen Tätigkeitsfeld des AN ähnelt. Die schriftlich Kündigung geht dem AN erst am 15.03. per normaler Post zu. Dieses Schreiben beinhaltet zum einen die fristlose Kündigung zum 28.02 sowie die Zusage, das Gehalt für die nächsten drei Monate weiterzuzahlen. Am 16.03 erhält der AN die Bescheinigung, dass dieser zum 28.02 nicht mehr sozialversichert ist.

Wie würdet Ihr den Fall beurteilen?
Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
also bei diesem Fallbeispiel haben wir ja mehrere Punkte:

Die geplante Aufnahme einer Wettbewerbstätigkeit sowie ein Abwerbeversuch könnten durchaus eine Kündigung rechtfertigen- Eine fristlose Kündigung ist jedoch sicherlich unangemessen, bestenfalls eine ordentliche.
Sonderfall wäre sicherlich die vom AG geäußerte Absicht den Betrieb / Niederlassung zu schließen, was vermutlich von einem Gericht als "mildernder" Umstand gelten gelassen wird. Insb. da die Sozialgesetzgebung auch von Arbeitnehmern verlangt sich bei drohender Arbeitslosigkeit frühzeitig nach einer Ersatzjob umzusehen. Bei befristeten Arbeitsverhältnisse verlangt der Gesetzgeber sogar, dass sich die AN drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisse arbeitssuchend melden.
Eine fristlose Kündigung ist an eine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geknüpft. Die indirekte Androhung von Änderungs- oder betriebsbedingten Kündigungen dürften *beiden* AN weitergehende Möglichkeiten anbieten sich auch im Wettbewerbsumfeld zu orientieren.
Auch müsste der AG darlegen, wieso der Adressat der Email nicht auch gefeuert wurde, weil der womöglich sogar die Unterlagen angefordert hat.
Hier wäre eine Ungleichbehandlung zu vermuten.
Man schickt ja nicht einfach irgendwelchen Kollegen auf Verdacht Unternehmensunterlagen, weil man ja nicht unnötigen Wettbewerb als Selbstständiger haben will. Das wäre unlogisch.

Der AG bietet ja auch Zahlung von Gehalt an, also ist es de facto keine fristlos Kündigung, sondern eine ordentliche K. mit Freistellung.

Gleichzeitig meldet der AG den AN von der Sozialversicherung ab. Vorenthaltung von Sozialbeiträgen ist sogar eine Straftat des AG und ggfs. auch vorsätzliche Steuerhinterziehung.

EIne mündliche Kündigung bzw. per Email genügt nicht der gesetzlich ausdrücklichen Schriftform für eine Kündigung. Die folgende schriftliche Kündigung ist also massgebend.

Wenn kein Tarifvertrag anwendbar ist, beträgt die Kündigungsfrist mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist oder eine evt. bessere laut Arbeitsvertrag.

Gegen eine zweifelhafte fristlose Kündigung sollte unbedingt auch bei geplanter Selbstständigkeit arbeitsgerichtlich angegangen werden.
Das muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen.
Denn fristlose Kündigungen bedeuten eine schwere Hypothek bei zukünftiger Jobsuche, etwa für den Fall dass die Selbstständigkeit nicht klappen sollte.

Bei der Konstellation dürfte das Prozessrisiko bei einer KÜndigungsschutzklage für den Arbeitgeber relativ hoch sein, sodass ein Arbeitnehmer-Fachanwalt auch die inkorrekte Arbeitsweise/Straftaten des Arbeitnehmer schon vorher außergerichtlich als zusätzliches Druckmittel verwenden könnte, um noch eine Abfindung für eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung und ein anständiges Zeugnis rausverhandeln kann.

Gruß
M.

.> Laienmeinung. Und vor Gericht und auf hoher See gilt sowieso....

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