Fristlose Kündigung / 2 Wochen Frist!

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
suki1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung / 2 Wochen Frist!

Hallo!

Ich habe da mal eine kleine Frage. Ich wurde am 29.11.2010 von meinen Arbeitgeber im Urlaub angerufen ob ich am 1.12.2010 zu einem Termin kommen könnte obwohl ich ja im Urlaub wäre. Ich habe zugestimmt und bin am 1.12. zur Firma gefahren! Dort wurde mir dann mitgeteilt dass ich gekündigt werden soll und ich wurde unter Druck gesetzt direkt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben! Das habe ich dankend abgelehnt. Ein paar Tage später wurde ich nochmal eingeladen um mich zu den Vorwürfen zu äußern und mir wurde nochmal der Aufhebungsvertrag angeboten weil das ja für mich die sauberere Lösung wäre. Natürlich habe ich ihn immer noch nicht unterschrieben. Wieder ein paar Tage später wurde ich dann zu einer Anhörung vor dem Betriebsrat eingeladen um mich da auch nochmal zu äußern. Habe ich auch alles schön brav absolviert! Am 16.12. kam dann per Boten die kündigung bei mir an! (Außerordentliche fristlose Kündigung, hilfsweise fristgerechte Kündigung)

Nun meine Frage! Ab wann wird diese 2 Wochen Frist in der die Kündigung da sein muss gerechnet und was bedeutet es wenn sie vom Arbeitgeber nicht eingehalten wurde?

Danke schonmal für eure Antworten :)

Suki

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Weshalb wurdest Du fristlos gekündigt?

2 Wochen Kündigungsfrist gelten nur während die ersten 6 Monate bei Probezeit. Da Du aber schreibst, dass Du bereits Urlaub hattest, gehe ich davon aus, dass Du länger als 6 Monate im Unternehmen bist und dann beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@kkiser

ich glaube es geht dem TE um die "Frist", die der AG einhalten muss, wenn er fritstlos kündigt. Wenn es also einen Vorfall gab, der eine fristlose Kündigung durch den AG rechtfertigt, dann kann der AG nicht erst ein halbes Jahr warten und dann plötzlich fristlos kündigen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

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-- Editiert am 21.12.2010 16:58

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#3
 Von 
suki1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht um die Kündigungsfrist, sondern um die 2 Wochen Frist in der die Kündigung bei mir eingegangen sein muss! Laut Google gilt die ab dem Zeitpunkt an dem der Arbeitgeber von den Vorwürfen erfährt! Währe in meinem Fall (meiner Meinung nach) wohl der 29.11.2010. Ansonsten hätte man mich da Wohl nicht zu einem Gespräch am 1.12. geladen!

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier mal ein Link zum Thema fristlose Kündigung:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html#tocitem5

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Währe in meinem Fall (meiner Meinung nach) wohl der 29.11.2010.


Das könnte man so sehen. Unabhängig davon müssen Sie aber jetzt gegen die fristlose Kündigung vorgehen, wenn Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist. Sollten die Vorwürfe haltlos sein, dann sollten Sie auch gegen die fristgerechte Kündigung vorgehen, wenn Sie denn länger als 6 Monate in dem Unternehmen beschäftigt waren. Da es einen BR gibt, gehe ich mal davon aus, das mehr als 10 AN in Vollzeit beschäftigt werden.

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-- Editiert am 21.12.2010 17:08

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#6
 Von 
suki1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dagegen wird vorgegangen! Ich habe übermorgen einen Termin beim Anwalt! Gott sei dank bin ich in der Gewerkschaft und über die Rechtschutsversichtert!

Ich wollte mich nur vorher schonmal erkundigen welche Auswirkungen die nicht einhaltung der Frist vor Gericht hat! Ich sitz hier auf heißen Kohlen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich nehme an, die Nichteinhaltung der Frist hat zur Folge, dass Sie nicht fristlos entlassen wurden.

Dann bleibt die Frage, ob Sie ordentlich gekündigt werden können. Grundsätzlich kann ja praktisch jeder Arbeitnehmer entlassen werden, aber in Ihrem Fall gilt wohl das Kündigungsschutzgesetz und dann ist das nicht mehr so einfach.



-- Editiert am 21.12.2010 18:12

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich nehme an, die Nichteinhaltung der Frist hat zur Folge, dass Sie nicht fristlos entlassen wurden.


Die 2 Wochen werden von den Gerichten nicht so eng ausgelegt. Die Gerichte gehen hier von einem Zeitpunkt aus, bei dem der AG sich selber die ausreichende Gewissheit verschaft hat, dass die behaupteten Vorwürfe zutreffen.

Der AG hat also eine gewisse Zeit Nachforschungen zu betreiben. Die darf er natürlich nicht auf die lange Bank schieben.

In Ihrem Fall müsste der AG hierzu vortragen, was er in der Zeit vom 29.11. versucht hat, die Gründe aufzuklären. Dazu gehört auch die Anhörung des ANs.

Ich glaube daher nicht, dass im vorliegenden Fall die Frist am 29.11. begonnen hat zu laufen.

Am 16.12. erhielten Sie die Kdg. Ich gehe aus den obigen Gründen davon aus, dass die 14-Tages-Frist eingehalten wurde.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 21.12.2010 21:35

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Arbeitgeber schien hier aber weniger an Nachforschungen als an der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag interessiert gewesen zu sein.

Es würde mich ja sehr interessieren, was der Anwalt morgen sagt, suki1980 :)

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#10
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Der Arbeitgeber schien hier aber weniger an Nachforschungen als an der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag interessiert gewesen zu sein.


Das ist doch schon fast der normale Ablauf.

Eh der AG einen hohen Nachforschungsaufwand betreibt, bietet er eben eine Abfindungslösung an. Erst wenn der AN diese nicht annimmt, stellt er dann hier weitere an.

Wie gesagt, es kommt hier auf den Vortrag des AGs an, was er in diesen gerade mal 3 Tagen unternommen hat, die Sache näher aufzuklären.

Da wir hier auch die Vorwürfe nicht kennen, ist es kaum möglich, ob die Aufklärung höheren Aufwand erfordert. Das dürfte der TE aber selber am besten abschätzen können.

Wichtig ist zu wissen, dass die 2 Wochen-Frist erst mit Ende der Erkundungen zu laufen beginnen, nicht dann, wenn er das erste mal von irgend jemanden davon erfährt.

Diese Regelung ist auch sinnvoll, da andernfalls der AG schon viel zu früh einen Kdg. aussprechen müsste ehe er überhaupt die notwendigen Nachforschungen getätigt zu haben. So sollen Kdg., welche sich später nicht haltbar erweisen, vermieden werden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 21.12.2010 22:25

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Gewerkschaft und über die Rechtschutsversichtert


Das ist ein weiterverbreiteter Irrtum. Die Gewerkschaft hilft dir vor Gericht, da ist nichts von Rechtsschutz vereinbart. Die lassen einen schneller hängen als man denkt.
(Ausnahmen kann es geben), deren Ziel ist nicht das meiste Geld rauszuholen.

Uwe

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#12
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


also am 01.12. war das gespräch mit dem AG
"ein paar tage später" gespräch mit BR
also hat der AG wohl schon im anschluß an das mitarbeitergespräch den BR zur kündigung angehört
d.h. , für ihn war zu diesem zeitpunkt sein entscheidungsfindungsprozeß abgeschlossen
den zeitpunkt, wann die anhörung dem BR zuging, sollte man von diesem erfahren können

der BR hat drei tage zeit, sich dazu zu äußern

also wären wir so um den 6.12.
wo der AG bereits die kündigung zustellen könnte

er hat es aber erst am 16.12. gemacht

dies könnte einen richter zu der überzeugung bringen, daß es dem AG wohl zuzumuten wäre, den ablauf der ordentlichen kündigungsfrist abzuwarten

weil so eilig scheint es dem AG ja nicht zu sein

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#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
der BR hat drei tage zeit, sich dazu zu äußern

also wären wir so um den 6.12.
wo der AG bereits die kündigung zustellen könnte

er hat es aber erst am 16.12. gemacht

dies könnte einen richter zu der überzeugung bringen, daß es dem AG wohl zuzumuten wäre, den ablauf der ordentlichen kündigungsfrist abzuwarten


Der AG hat grundsätzlich 14 Tage vom Ende der Ermittelungen Zeit sich darüber Gedanken zu machen, ob er die Kündigung aussprechen will oder nicht. Er darf diese Zeit voll ausschöpfen, ohne davon Nachteile zu haben (Ständige Rechtssprechung des BAG). Denn schließlich ist das der für den AN ungünstigste rechtliche Schritt, Bedenkzeit muss man dem AG hier gewähren.

Wesentlich ist der Endpunkt der Ermittelungen und da lässt der TE sich kaum drüber aus. Denn er spricht immer von "nach ein paar Tagen". Vorliegend geht es gerade mal um 3 Tage, welche hier evtl. für die Ermittelung benötigt wurde.


quote:
Ein paar Tage später wurde ich nochmal eingeladen um mich zu den Vorwürfen zu äußern und mir wurde nochmal der Aufhebungsvertrag angeboten weil das ja für mich die sauberere Lösung wäre. Natürlich habe ich ihn immer noch nicht unterschrieben. Wieder ein paar Tage später wurde ich dann zu einer Anhörung vor dem Betriebsrat eingeladen um mich da auch nochmal zu äußern.


Die Anhörung des AN war eben nicht am 1.12. sondern "ein paar Tage später", vermutlich nachdem der AG weitere Nachforschungen betrieben hat. Ich würde eher das früheste Ende der Ermittelungen der Zeitpunkt dieses Gesprächs ansehen, wo der AN Stellung zu den Vorwürfen nehmen sollte. Wann das sein sollte, ist bisher nicht bekannt.

Wie gesagt, es kommt alles auf den Vortrag des Arbeitgebers an und ohne diesen ist das hier nur reine Spekulationen. Auch wissen wir nicht über die Gründe und können uns daher kein Bild machen, wie schwierig die Nachforschungen gewesen sein konnten.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 21.12.2010 22:44

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