Hallo,
ich hab ein Problem und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe in einer Bäckerei auf 400 Euro Basis gearbeitet. Ich bin Mutter von 2 Kindern die in dieser Zeit von meiner Mutter betreut worden sind. Als dann vor 14 Tagen mein Stiefvater verstorben ist,musste ich somit fristlos kündigen weil meine Mutter nach dem Tod ins Ausland gefahren ist um dort Formalitäten zu klären u.s.w.
Ich habe dies dem Chef schriftlich mitgeteilt und auch geschrieben dass ich mich zudem auch nicht in der Lage fühle zu arbeiten, verständlicherweise nach diesem Schock.
Es wäre also für mich nicht möglich gewesen zu arbeiten, wer sollte auf die Kinder aufpassen???
Problem ist jetzt dass er sich auf den Vertrag beruft (Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende!!!) und mir mein ausstehendes Gehalt von 371 Euro nicht zahlen will,da ja im Vertrag die "Vertragsstrafe" von 1 Monatsgehalt bei Fernbleiben von der Arbeit geregelt ist.
Das geht doch so nicht,ich konnte doch die Kinder nicht mitbringen?!!!
Weiß da jemand was dazu? Danke.
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Fristlose Kündigung 400-Euro Job ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Guten Abend,
ich würde vermuten, der AG handelt hier richtig.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so greift die Vertragsstrafe.
Den AG muss es nicht interessieren, wie die Kinder untergebracht werden. Auch der Tod des Stiefvaters, stellt keinen Grund dar, das Arbeitsverhältnis fristlos aufzukündigen.
Vielleicht hätte der AG einem Aufhebungsvertrag zugestimmt?
LG Nero
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http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html#tocitem5
Es liegt kein Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
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In einem ähnlichen - nicht gleichen, aber ähnlichen - Fall sprachen hohe Richter:
"Eine Strafe von einem Brutto-Monatslohn sei bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu hoch. Das Bundesarbeitsgericht befand daher die ganze Vertragsstrafenregelung für unwirksam, die Mitarbeiterin muss dem klagenden Unternehmen nichts bezahlen.
Bundesarbeitsgericht, Erfurt; Urteil vom 04.03.2004; Aktenzeichen: 8 AZR 196/03
"
http://www.bwr-media.de/themen/personal/arbeitsvertrag/03990_aktuelles-urteil--vertragsstrafe-im-arbeitsvertrag-zulaessig.php
Gruß aus Berlin, Gerd
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Ansonsten gibt es bei selischen Störungen (ob nun bei Tod, Verlassen, angefahrene Schulkinder o. ä.) immer entweder eine Arbeitsunfähigkeit oder eben nicht.
Falls ja, attestiert das ein Arzt, nicht der Patient. Mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, vulgo "Krankschreibung"!
Gruß aus Berlin, Gerd
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@ Gerd aus Berlin
Das zitierte Urteil ist nicht einschlägig, da es sich hier nicht um eine Kündigungsfrist handelt, die kürzer ist als die vereinbarte Vertragsstrafe vorsieht.
Da die fristlose Kündigung durch die AN durch nichts gerechtfertigt ist, sollte Sie froh sein, dass der AG nicht zusätzlich zur Vertragsstrafe noch darüber hinausgehend höheren Schadenersatz geltend macht.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
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