Fristlose Kündigung AG nach Ordentlicher Kündigung AN

16. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
lordlambert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung AG nach Ordentlicher Kündigung AN

Arbeit im Reisebüro
Ich habe am 10.08. meine Kündigung eingereicht zum 30.09. - nach 15 J - gekündigt. Da sehr viele Üstd u Urlaub hätte ich ab 12.08. nicht mehr arbeiten brauchen. Am 12.08. telefonische Absprache mit Personalabteilung, dass ich noch einige Tage arbeite und diese Std mit 8,50 € entlohnt bekommen. Ich bat um schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung - aber nix kam.
Am 07.09. besuchte mich Chef im Büro, ließ mich 4 Std arbeiten u ließ mich nicht aus den Augen. Als ich meinen Papierkorb leeren wollte, durchsuchte er diesen u sortiere alle Briefumschläge aus, die Kunden ins Büro sandten - hinten drauf steht Kundenadresse. Unsere Kundenadressen sind alle im PC gespeichert, wir haben noch nie Umschläge aufbewahrt.
Dann legte er mir eine handschriftliche Fristlose Kündigung vor u sagte gegen mich läuft ein Unterschlagungs-Verfahren. Die Schrift war kaum zu lesen. Ich entschlüsselte nur Kundenadressen in Müll geworfen u dadurch fristlos gekündigt. Das sollte ich unterschreiben, tat es aber nicht.
Dann drohte er mir noch : wenn ich ihn vor Gericht ziehe ( Verfahren mit Ex-Kollegin gg ihn läuft gerade ), dann lerne ich ihn richtig kennen.
Wutentbrannt verließ ich das Büro u nahm die Kündigung NICHT mit. Konnte keine Übergabe für Kasse, Schlüssel, offene Vorgänge machen.
Bis heute habe ich kein Gehalt für August bekommen.

Nun die Fragen:
Ist fristlose Kündigung rechtens, wg Kundenadressen im Müll ?
Ist fristlose Kündigung rechtens, obwohl ich diese nicht mitgenommen habe ?
Wie verhalten ?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von lordlambert):
Ist fristlose Kündigung rechtens, wg Kundenadressen im Müll ?

Das ist ein recht deftiger Verstoß gegen Datenschutzgesetze.
Hier wäre ein Abmahnung gerechtfertigt gewesen, aber wohl keine fristlose Kündigung.

Im übrigen muss man sich gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen wehren (Kündigungsschutzklage), sonst wird auch eine eigentlich ungültige Kündigung wirksam.



Zitat (von lordlambert):
Ist fristlose Kündigung rechtens, obwohl ich diese nicht mitgenommen habe ?

Klar.
Ist doch nicht das Problem des Arbeitgebers was der Arbeitgeber mit der Kündigung macht, nachdem er sie ihm überreicht hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Naja, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist. Das dürfte wohl schwierig werden. Und bei einem derartigen Gebaren könnte sich der Fragesteller diesbezüglich auch doof stellen. So nach dem Motto: Kündigung? Häh? Welche Kündigung?
Insgesamt sollte der Fragesteller SOFORT einen Anwalt aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat:
Naja, der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist. Das dürfte wohl schwierig werden.

Wobei Arbeitnehmer dann bei der Behauptung nichts bekommen zu haben sich fragen lassen muss, warum er/sie von der Arbeit abgehauen und nicht wiedergekommen ist.

Ab zum Anwalt.
Da stehen zwei volle Monatsgehälter und ein saumäßiges Zeugnis für den übernächsten Arbeitgeber auf dem Spiel.

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#4
 Von 
lordlambert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte ja schon längst nicht mehr arbeiten brauchen. Durch die vielen Üstd u Urlaub hätte ich sofort nach meiner Kündigung zu Hause bleiben können. Ich habe das nur aus gutem Willen gemacht, um meine Kollegin zu entlasten. Damit dürfte das Fernbleiben u Abhauen keine Probleme machen.

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von lordlambert):
Ich hätte ja schon längst nicht mehr arbeiten brauchen. Durch die vielen Üstd u Urlaub hätte ich sofort nach meiner Kündigung zu Hause bleiben können. Ich habe das nur aus gutem Willen gemacht, um meine Kollegin zu entlasten. Damit dürfte das Fernbleiben u Abhauen keine Probleme machen.


Das ist ein Trugschluss. Denn der AG kann das auch einfach finanziell ausgleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Ab zum Anwalt. Der ist allerdings selbst zu zahlen, auch wenn der TE gewinnt. Immerhin kann man das von der Steuer absetzen.
Bis heute habe ich kein Gehalt für August bekommen. Dann wäre es ja langsam mal Zeit für eine Lohnklage...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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