Hallo,
ich habe vor einigen Tagen zu Unrecht eine fristlose Kündigung erhalten. Die ganze Sache geht jetzt vor das Arbeitsgericht.
Ich habe nach Erhalt der Kündigung Kontakt zum Arbeitsamt aufgenommen. Die sagten mir, ich könne mich nicht arbeitslos melden, da ich zum Zeitpunkt der Kündigung und auch darüber hinaus (vorraussichtlich bis Ende des Jahres) Krankengeld von der Krankenkasse bekomme.
So wie ich das verstanden habe, bekomme ich jetzt weiterhin Krankengeld und muss mich, sobald ich gesund bin, beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Über wen bin ich denn nun versichert? Als Arbeitsloser ist man über das Arbeitsamt krankenversichert, aber wie ist das bei mir?
Danke Euch.
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Fristlose Kündigung - Arbeitsamt - Krankenkasse
2. August 2010
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Frage vom 2. August 2010 | 18:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Arbeitsamt - Krankenkasse
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. August 2010 | 19:08
Von
Status: Schüler (151 Beiträge, 85x hilfreich)
Wenn Zweifel an einer wirksamen Krankenversicherung für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bestehen - sollten Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen - auch hier unabhängig davon, ob Sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben.
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